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Die Bündner Regierung unterbreitet dem Grossen Rat die Botschaft zu einer Teilrevision des Ruhetagsgesetzes. Mit der Anpassung des Ruhetagsgesetzes soll den veränderten gesellschaftlichen Gegebenheiten Rechnung getragen werden.

Das geltende Ruhetagsgesetz wurde vor fast 30 Jahren erlassen und ist seither unverändert in Kraft. Im Laufe dieser Zeit haben sich die gesellschaftlichen Umstände und die Vorstellungen der Bevölkerung hinsichtlich der Feiertagsgestaltung geändert. Das heutige Freizeitverhalten ist mitbestimmt vom Wunsch nach Begegnung, kulturellem Austausch und sportlicher Betätigung als Ausgleich zum Arbeitsalltag.

Mit der von der Regierung vorgeschlagenen Teilrevision soll das Ruhetagsgesetz an die veränderten gesellschaftlichen Umstände angepasst werden. Veranstaltungen, die der Gesundheit, der Erholung, dem Sport, der Kultur oder der Unterhaltung dienen, sind an öffentlichen Ruhetagen mit Ausnahme der hohen Feiertage erlaubt, sofern sie dem Zweck des Gesetzes nicht zuwiderlaufen. 

Bewilligungspflicht für Veranstaltungen an hohen Feiertagen
Auch Veranstaltungen an hohen Feiertagen sind möglich, sie unterstehen aber generell einer Bewilligungspflicht durch die Gemeinde. Die Gemeinden erhalten im Rahmen des Gesetzes die Kompetenz, Veranstaltungen an hohen Feiertagen auf ihrem Gebiet zu bewilligen. Die Gemeinden kennen die lokalen Gegebenheiten und sind dadurch eher in der Lage, Störungen von Ruhe und Ordnung an einem Feiertag zu beurteilen. Mit dieser Regelung wird der Gemeindeautonomie und den Bedürfnissen des Tourismus im Kanton Beachtung geschenkt.

Der Grosse Rat wird die Botschaft zu einer Teilrevision des Ruhetagsgesetzes in der Aprilsession 2015 beraten. 


Auskunftspersonen:
- Regierungsrat Martin Jäger, Vorsteher Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement, Tel. 081 257 27 01, E-Mail Martin.Jaeger@ekud.gr.ch  
- Andrea Stadler, Departementssekretärin Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement, Tel. 081 257 27 11, E-Mail Andrea.Stadler@ekud.gr.ch  


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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