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Die Bündner Regierung hat die Botschaft zur Teilrevision des kantonalen Strassengesetzes zuhanden des Grossen Rates verabschiedet. Verbessert wird namentlich die Verfahrenskoordination. 

Das kantonale Strassengesetz aus dem Jahre 2006 regelt unter anderem die Projektierung von Kantonsstrassen sowie deren Bau, Unterhalt, Benützung und Finanzierung. Mit einer Teilrevision des Gesetzes sollen die seither gemachten Erfahrungen berücksichtigt werden. Verschiedene Rückmeldungen der mit dem Vollzug betrauten Organe des Kantons und der Gemeinden zeigen, dass vor allem die Verfahrenskoordination verbessert werden kann. In Anlehnung an andere kantonale Gesetze wird die Regierung ermächtigt, im Rahmen der Genehmigung eines Strassenprojekts gleichzeitig auch über die Erteilung weiterer Bewilligungen zu entscheiden.

Optimiert wird zudem die Regelung hinsichtlich der Strassensignalisation. Künftig bildet nicht nur die Signalisation von Kantonsstrassen Aufgabe des Kantons, sondern auch jene von Fussgänger- und Radstreifen. Dadurch kann auf allen Kantonsstrassen ein einheitlicher Signalisations-Standard gewährleistet werden. Als weitere Neuerung wird die seit Jahren geltende Praxis bezüglich der Bewilligungspflicht von Bauten und Anlagen Dritter im Bereich der Kantonsstrassen gesetzlich verankert.

Die Teilrevision berücksichtigt schliesslich auch verschiedene Anliegen, welche im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens geäussert wurden. So soll etwa der Langsamverkehr stärker gewichtet werden, indem Radstreifen zu Bestandteilen der Kantonsstrasse erklärt werden. Die Erstellung und der Unterhalt von Radstreifen obliegen damit künftig dem Kanton. Im Weiteren enthält die Vorlage eine neue Bestimmung, wonach die Verantwortung für die Sicherheitsholzerei und die Gehölzpflege entlang von Kantonsstrassen künftig dem Tiefbauamt übertragen wird.

Der Grosse Rat wird das Geschäft in der Junisession 2015 beraten. 


Auskunftsperson:
Regierungsrat Mario Cavigelli, Vorsteher Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement,
Tel. 081 257 36 01, E-Mail: Mario.Cavigelli@bvfd.gr.ch  
 

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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