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Die Kommission für Bildung und Kultur hat die Botschaft der Regierung zur kantonalen Volksinitiative "Nur eine Fremdsprache in der Primarschule" zuhanden des Grossen Rates vorberaten. Sie ist einstimmig auf die Vorlage eingetreten und empfiehlt dem Grossen Rat mit einem Mehrheitsbeschluss, die Initiative für ungültig zu erklären.

Die grossrätliche Kommission für Bildung und Kultur hat unter dem Vorsitz von Kommissionspräsident Luca Tenchio die Botschaft der Regierung zur kantonalen Volksinitiative "Nur eine Fremdsprache in der Primarschule" (Fremdspracheninitiative) vorberaten. An den zwei Sitzungen haben auch Regierungspräsident Martin Jäger und seine Departementssekretärin teilgenommen. Die Kommission ist einstimmig auf die Vorlage eingetreten und empfiehlt dem Grossen Rat mit Mehrheitsbeschluss, die Initiative für ungültig zu erklären.

Dem Antrag auf Ungültigerklärung der Fremdspracheninitiative gemäss Botschaft liegt ein Gutachten zugrunde, welches zum Schluss kommt, dass die Initiative offensichtlich gegen Bundesrecht und kantonales Recht verstösst. Die Kommissionsmehrheit gelangt mit sieben zu vier Stimmen – in Kenntnis der Gegenargumente des Initiativkomitees – zur Auffassung, dass die Initiative nach Art. 14 Abs. 1 der Kantonsverfassung für ungültig zu erklären ist. Aus der Sicht der Kommissionsmehrheit verletzt die Initiative die Einheit der Form und steht in offensichtlichem Widerspruch zu übergeordnetem Recht. Die Fremdspracheninitiative verletzt im Einzelnen Art. 8 Abs. 2 der Bundesverfassung, wonach niemand wegen der Sprache diskriminiert werden darf. Durch die Beschränkung auf eine obligatorische Fremdsprache Englisch im deutschsprachigen Raum und auf eine obligatorische Fremdsprache Deutsch in romanisch- und italienischsprachigen Räumen würden die Schülerinnen und Schüler beim Übertritt in die Oberstufe rechtsungleich behandelt. Ferner ist die Initiative mit Art. 3 der Kantonsverfassung, wonach alle drei Kantonssprachen gleichwertig sind, offensichtlich nicht vereinbar. Graubünden mit seinen drei Kantonssprachen würde die romanisch- und italienischsprachigen Schülerinnen und Schüler benachteiligen, wenn diese auf Primarstufe obligatorisch ausschliesslich mit der Fremdsprache Deutsch unterrichtet würden. Dadurch würde nämlich der deutschen Sprache gegenüber dem Romanischen und Italienischen ein höherer Stellenwert eingeräumt. Die Kommissionsminderheit, welche einen Antrag auf Gültigerklärung der Fremdspracheninitiative stellt, zweifelt an der geforderten Offensichtlichkeit des Verstosses gegen das übergeordnete Recht.

Der Grosse Rat wird die Fremdspracheninitiative in der Aprilsession 2015 behandeln. 
 

Auskunftsperson:
Kommissionspräsident Luca Tenchio, Tel. 081 252 44 82


Gremium: Kommission für Bildung und Kultur
Quelle: dt Kommission für Bildung und Kultur
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