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Die Regierung hat erfreut zur Kenntnis genommen, dass nach dem Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden (Urteil vom 3. September 2013) auch das Bundesgericht mit Urteil vom 12. März 2015 eine gegen den Zusammenschluss von Arosa, Calfreisen, Castiel, Langwies, Lüen, Molinis, Peist und St. Peter-Pagig zur Gemeinde Arosa erhobene Beschwerde abgewiesen hat. 

Gegenstand der Beschwerde
Der Beschwerdeführer hielt das zur Anwendung gelangte zweistufige Vorgehen – separate Abstimmung über den Fusionsvertrag in allen Gemeinden und anschliessende Abstimmung über die Gemeindeverfassung bei allen Stimmberechtigten der in Entstehung begriffenen neuen Gemeinde – für unzulässig. Nach seiner Auffassung hätte die Gemeindeverfassung durch jede einzelne Gemeinde verabschiedet werden müssen. Die Bestimmung des Fusionsvertrages, welcher das entsprechende Verfahren vorsah und von der Regierung genehmigt wurde, erachtete der Beschwerdeführer als Verstoss gegen die Bundes- und Kantonsverfassung, gegen das Völkerrecht sowie gegen das Gesetz. Er forderte zusätzlich zu der gemeindeweisen Zustimmung zum Fusionsvertrag eine Abstimmung über die Verfassung in jeder einzelnen Gemeinde. Durch den angewandten Abstimmungsmodus seien die Stimmenden der kleinen Gemeinden von den Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der grossen Gemeinde Arosa majorisiert worden. 

Inhalt des Urteils
Das Bundesgericht schützt das Urteil der Vorinstanz und stellt fest, dass das bündnerische Fusionsverfahren weder gegen Völker-, Verfassung- noch Gesetzesrecht verstösst. Die Stimmberechtigten konnten sich im Vorfeld der Fusionsabstimmung dank Fusionsvertrag und Botschaft zum Fusionsvertrag über die für die Gemeindeverfassung wesentlichen Punkte bereits vor der Abstimmung ein genügendes Bild machen. Es konnte also keine Rede davon sein, dass die Stimmberechtigten bei der Abstimmung über den Fusionsvertrag die Katze im Sack gekauft hätten. Nachdem die Stimmberechtigten der ehemaligen Gemeinden dem gewählten Vorgehen zugestimmt hätten, sei nicht ersichtlich, was ein solches Vorgehen ausschliessen würde. 

Bedeutung des Urteils
Es war das erste Mal, dass das bündnerische Fusionsverfahren Gegenstand eines Gerichtsverfahrens wurde. Die Regierung nimmt mit Genugtuung zur Kenntnis, dass das Urteil keine Zweifel an der Rechtmässigkeit des seit Jahrzehnten angewendeten Fusionsverfahrens aufkommen lässt. Der vom Gesetzgeber den Gemeinden eingeräumte Spielraum in Bezug auf das Verfahren nimmt Rücksicht auf die im Kanton Graubünden hoch gehaltene Gemeindeautonomie. Ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf ist damit nicht gegeben.

Der Zusammenschluss Arosa wurde in der Dezembersession 2012 vom Grossen Rat mit 107 zu 0 Stimmen bei 0 Enthaltungen genehmigt und trat per 1. Januar 2013 in Kraft. 
 

Auskunftsperson:
Regierungsrätin Barbara Janom Steiner, Vorsteherin Departement für Finanzen und Gemeinden, Tel. 081 257 32 01, E-Mail Barbara.Janom@dfg.gr.ch  
 
 
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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