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Die Bündner Regierung genehmigt an ihrer jüngsten Sitzung die Teilrevisionen der Ortsplanungen von Chur und Pontresina. Zudem spendet der Kanton Graubünden für die Erdbebenopfer von Nepal. 

Kanton Graubünden spendet für die Erdbebenopfer von Nepal
Der Kanton Graubünden unterstützt die Opfer des Erdbebens in Nepal und spendet dem Schweizerischen Roten Kreuz 20 000 Franken. Beim Erdbeben vom 25. April kamen Tausende Menschen ums Leben, eine unbekannte Anzahl ist obdachlos. Namentlich die Hauptstadt Kathmandu, aber auch zahlreiche weitere Regionen wurden schwer getroffen. Das Schweizerische Rote Kreuz koordiniert vor Ort die Verwaltung und Verteilung der Hilfsgüter und unterstützt das Nepalesische Rote Kreuz.
Gemäss der Kantonsverfassung unterstützt Graubünden die humanitäre Hilfe für notleidende Menschen und Völker. Der Kanton leistet jährlich Spontanhilfe bei Krisen und Katastrophen im In- und Ausland. Zusätzlich zur Katastrophenhilfe unterstützt er Projekte anerkannter schweizerischer Hilfsorganisationen und lokaler Initianten, welche die Verbesserung der Lebensbedingungen, den Aufbau sinnvoller Arbeits- und Produktionsstätten sowie Infrastrukturvorhaben zum Ziel haben. Jährlich steht ein ordentliches Budget von 130'000 Franken zur Verfügung. Wenn dieser Betrag nicht ausreicht, kann er aus weiteren Mitteln angemessen erhöht werden. 

Regierung genehmigt Teilrevision der Ortsplanung von Chur
Die Bündner Regierung genehmigt die Teilrevision der Ortsplanung von Chur, welche den Arealplan 1:1000 Kleinbruggen umfasst. Kleinbruggen bezeichnet eine Fläche zwischen dem Obertorer Mühlbach bei der Pulvermühle, dem Rossboden und den Bahngleisen. Das weitgehend unüberbaute Gebiet birgt grosses Potenzial als Wohn- und Dienstleistungsgebiet und als Gebiet mit einer vielschichtigen Ökologie. Um optimale Grundlagen für das Gebiet zu schaffen, hat die Stadt Chur im Jahr 2006 auf einer Fläche von rund 16 Hektaren eine Arealplanpflicht festgelegt.
In der Zwischenzeit wurde für diverse Parzellen ein städtebaulicher Wettbewerb durchgeführt, mit dem Ziel, ein mögliches Bebauungsmuster aufzuzeigen und ein hochwertiges Wohn- und Arbeitsareal mit Naherholungswert zu schaffen. Mit dem Arealplan werden nun die Rahmenbedingungen für die Weiterentwicklung des Gebietes festgelegt und die Voraussetzungen für die Umsetzung des Quartierplans geschaffen. So beinhaltet der Arealplan unter anderem ein Gebiet mit mehr als 50 öffentlich zugänglichen Parkplätzen und Regelungen zur Erschliessung der Naturschutzzone. 
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© Comet Photoshopping GmbH / Dieter Enz
 
Regierung genehmigt Teilrevision der Ortsplanung von Pontresina
Die von der Gemeinde Pontresina am 2. Dezember 2014 genehmigte Teilrevision der Ortsplanung wird genehmigt. Im Einzelnen werden der Zonenplan, der Generelle Gestaltungsplan und der Generelle Erschliessungsplan 1:1000 Sportpavillon genehmigt.
Inhalt der Teilrevision bildet die Umzonung einer über 9200 Quadratmeter grossen Parzelle von der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen in die Hotelzone Sportpavillon. Mit dieser Anpassung schafft die Gemeinde die raumplanerischen Voraussetzungen zur Realisierung eines Hotelprojektes im Gebiet "Pro Chinun suot Via". Geplant sind zudem die Erneuerung sämtlicher Sportanlagen sowie der Bau eines Restaurants. 
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Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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