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Die Bündner Regierung nimmt an ihrer jüngsten Sitzung Stellung zur zweiten Teilrevision des Raumplanungsgesetzes. Zudem vergibt sie Beiträge aus dem Alkoholzehntel sowie aus den Alkoholpatentgebühren und bestimmt über die Verwendung der Bettagskollekte 2015. 

Regierung lehnt die 2. Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes ab
Der Bundesrat will das Kulturland besser schützen, Verkehrs- und Energieinfrastrukturen frühzeitiger auf die Raumentwicklung abstimmen und die grenzüberschreitende Raumplanung fördern, um gegen die Zersiedelung der Schweiz vorzugehen. Er schlägt deshalb eine weitere Teilrevision des Raumplanungsgesetzes vor. Der Kanton Graubünden will jedoch, dass diese Revision vorderhand nicht weiter verfolgt wird. Dies hält die Bündner Regierung in einer Vernehmlassung gegenüber dem Bund fest. Sie schliesst sich damit der Stellungnahme der Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz (BPUK) an. Wichtigste Kritikpunkte sind die fehlende Strategie der Vorlage für die Zukunft und der verfrühte Revisionszeitpunkt. Es besteht kein dringender Handlungsbedarf für eine umfassende Anpassung des Raumplanungsgesetzes. Die Priorität muss jetzt bei der anspruchsvollen und aufwändigen Umsetzung der ersten Revisionsetappe sowie des Zweitwohnungsgesetzes liegen.
Das Berggebiet steht aufgrund von topographischen und naturräumlichen Gegebenheiten vor besonderen Herausforderungen. Diese sind bei den weiteren Schritten im Hinblick auf eine tragfähige Vorlage zu berücksichtigen. So sind im Berggebiet beispielsweise die multifunktionalen Talböden für Wirtschaft und Gesellschaft überaus bedeutend. Aus Sicht der Regierung ist es zudem wichtig, dass für Gebiete mit einer grossen Anhäufung von national geschützten Biotopen (z. B. Trockenwiesen und -weiden) Interessenabwägungen gesetzlich ermöglicht werden. Weiter ist die künftige Gesetzgebung so anzupassen, dass die im kantonalen Richtplan ausgewiesenen und vom Bundesrat genehmigten Intensiverholungsgebiete (Wintersportgebiete) nicht mehr grundsätzlich in Frage gestellt werden können. Bauten und Anlagen für die touristische Nutzung sollen in der Interessensabwägung ein stärkeres Gewicht erhalten. 
 
Medienmitteilung BPUK

Beiträge aus dem Alkoholzehntel und aus den Alkoholpatentgebühren vergeben
20 gemeinnützige Organisationen, Einrichtungen, Vereine, Verbände und Stiftungen erhalten in diesem Jahr einen Beitrag aus dem Ertrag der Alkoholpatentgebühren des Kantons. Zur Auszahlung gelangen insgesamt 532 000 Franken. Laut dem Gastwirtschaftsgesetz wird der Reinertrag des Kantons aus der Besteuerung des Kleinhandels mit gebrannten Wassern zu einem Drittel für gemeinnützige Zwecke und zu zwei Dritteln für die Förderung des Tourismus verwendet.
Zudem werden im Kanton Graubünden über 648 000 Franken aus dem Alkoholzehntel des Bundes ausbezahlt. Der Beitrag ist bestimmt für die Bekämpfung des Alkoholismus sowie für die Bekämpfung des Sucht-, Betäubungsmittel- und Medikamentenmissbrauchs. Der Alkoholzehntel ist der Anteil der Kantone am Reinertrag der Eidgenössischen Alkoholverwaltung. 

Bettagskollekte 2015
Der Ertrag der Bettagskollekte 2015 wird auf Beschluss der Regierung je zu einem Drittel dem "Bündner Entlastungsdienst für Familien und Angehörige von Menschen mit Behinderung", der "Pro Juventute Beratung + Telefon 147" und der "VASK Graubünden" (Vereinigung der Angehörigen von Schizophrenie- und Psychisch-Kranken) zugesprochen. Der Eidgenössische Dank-, Buss- und Bettag findet am 20. September 2015 statt. Am Eidgenössischen Dank-, Buss- und Bettag wird in allen Kirchen des Kantons eine Kollekte für gemeinnützige Zwecke durchgeführt. Über die Verwendung bestimmt die Regierung. 
  
Regierung genehmigt Teilrevision der Ortsplanung von Savognin
Die von der Gemeinde Savognin am 24. November 2014 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung wird mit Hinweisen genehmigt. Im Einzelnen werden die Teilrevision des Baugesetzes und der Zonenplan 1:1000 "Seniorenwohnungen Kreisspital und Betagtenheim Surses" genehmigt.
Auslöser für die Teilrevision der Ortsplanung bildet die vorgesehene Realisierung von drei Gebäuden mit zirka 24 sogenannten betreuten Seniorenwohnungen. Die Bewohner können durch das benachbarte Kreisspital und Betagtenheim Surses betreut werden. Da jedoch nur ein Recht und keine Pflicht zur Inanspruchnahme einer Betreuung besteht, können die Wohnungen im Prinzip auch völlig unabhängig von Spital und Heim genutzt werden. Entsprechend können die geplanten Bauten nicht als öffentliche Bauten qualifiziert werden. Daher war für die neuen Wohnhäuser eine herkömmliche Wohnzone auszuscheiden. 
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© Comet Photoshopping GmbH / Dieter Enz

 
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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