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Die Bündner Regierung hat die Botschaft zur Teilrevision des Gerichtsorganisationsgesetzes / Schaffung einer zusätzlichen vollamtlichen Richterstelle am Kantonsgericht zuhanden des Grossen Rats verabschiedet. Das Kantonsgericht von Graubünden beantragt eine zusätzliche vollamtliche Richterstelle.

Die Aufstockung der Richterstellen am Kantonsgericht bedarf einer Teilrevision des Gerichtsorganisationsgesetzes, da der Bestand der oberen kantonalen Gerichte gesetzlich festgesetzt ist.

Sowohl das Kantons- als auch das Verwaltungsgericht bestehen heute je aus fünf vollamtlichen Richterinnen und Richtern. Das Kantonsgericht beantragt eine zusätzliche vollamtliche Richterstelle. Laut dem Antrag des Gerichts hat die Anzahl der Fälle in den vergangenen Jahren stetig zugenommen. Hinzu komme, dass das Kantonsgericht seit diesem Jahr im neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrecht die einzige kantonale Beschwerdeinstanz sei. Die gestiegene Geschäftslast habe auch Auswirkungen auf die Verfahrensdauer. Trotz internen Bemühungen nehme der Pendenzenberg weiter zu; die Zahl der hängigen Verfahren sei in den letzten Jahren kontinuierlich angestiegen. Erschwert werde die Situation durch den Umstand, dass heute im Vergleich zu früher mit einem höheren Aufwand pro Gerichtsfall zu rechnen sei. Zudem habe die Komplexität der einzelnen Fälle in den letzten Jahren markant zugenommen.

Der Grosse Rat wird das Geschäft in der Augustsession 2015 beraten. 
 

Auskunftsperson:
Regierungsrat Christian Rathgeb, Vorsteher Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit, Tel. 081 257 25 01, E-Mail Christian.Rathgeb@djsg.gr.ch  


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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