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Die Waldentwicklungsplanung ist eine unverzichtbare Grundlage für die Bewirtschaftung und Pflege des Waldes im Kanton Graubünden. Die Waldentwicklungspläne des Kantons werden derzeit überarbeitet, die ersten beiden Objektblätter sind nun zur Vernehmlassung bereit.

Graubünden wird zu rund einem Drittel von Wald bedeckt, welcher zielgerichtet gepflegt und genutzt wird. Die Entwicklung des Gebirgswaldes verläuft über Generationen. Dies verlangt nach einer seriösen, zielgerichteten und langfristigen Planung. Der Waldentwicklungsplan (WEP) sorgt für eine nachhaltige Nutzung und sichert die vielfältigen öffentlichen Interessen am Wald. Die bestehenden 20 WEP werden durch fünf neue, regionale WEP ersetzt und mit Objektblättern veranschaulicht. Neben den kantonalen Grundsätzen kann so auch auf die Besonderheiten der einzelnen Regionen eingegangen werden. Ein WEP besteht aus sieben Objektblättern, welche die verschiedenen Interessen wie Schutz vor Naturgefahren, Holzproduktion, Natur und Landschaft, Erholung und Tourismus, Landwirtschaft, Wildlebensraum und Infrastrukturen am Wald festhalten. 

Objektblätter Schutzwald und Weidwald
Etwa 70 Prozent der Waldfläche ist in Graubünden als Schutzwald ausgeschieden, welcher Dörfer und Infrastrukturen vor Lawinen, Steinschlag und Erdrutschen schützt. Die Schutzfunktion ist die wichtigste Leistung des Waldes im Kanton. Das Objektblatt Schutzwald hält die Schutzwaldfläche planerisch fest. Es erläutert die Strategien, welche die Schutzwirkung der Wälder verbessern und langfristig sichern sollen. Zudem wird geregelt, wie die öffentlichen Mittel in der Schutzwaldpflege eingesetzt und auf die Waldeigentümer verteilt werden.

Eine lange Bündner Tradition hat die Waldweide. Dabei handelt es sich um eine Mischnutzung, welche das Ziel verfolgt, nebst den forstlichen Produkten (Schutzleistung, Holz, Wohlfahrt) auch landwirtschaftliche Produkte (Futter für das Vieh) zu gewinnen.
Im Objektblatt Weidwald wird die aktuelle Situation der Beweidung im Wald dargestellt und ihr Einfluss auf den Waldzustand generell und insbesondere auf die Schutzwirkung des Waldes beurteilt. Als Ergebnis wird festgehalten, wo die Beweidung im heutigen Rahmen weiterhin zulässig ist und wo ein Handlungsbedarf zur Regelung der Beweidung besteht. 

Mitwirkung im Planungsprozess
Die Mitwirkung von Gemeinden, von interessierten Verbänden und Institutionen sowie der breiten Öffentlichkeit ist ein wichtiger Schritt im Planungsprozess. Sie erfolgt auf zwei Arten: Einerseits über die speziell für die WEP-Revision erstellte Internetseite www.wep.gr.ch oder konventionell mittels schriftlicher Form an das Amt für Wald und Naturgefahren. Auskünfte geben die fünf Regionalbüros in Schiers, Tamins, Ilanz, Tiefencastel und Zuoz oder das Amt für Wald und Naturgefahren in Chur. 
 

Auskunftspersonen:
- Reto Hefti, Kantonsförster, Amt für Wald und Naturgefahren, 081 257 38 51, E-Mail: Reto.Hefti@awn.gr.ch  
- Riet Gordon, Bereichsleiter Waldinformation, Amt für Wald und Naturgefahren, Tel. 081 257 38 55, E-Mail: Riet.Gordon@awn.gr.ch 


Gremium: Amt für Wald und Naturgefahren
Quelle: dt Amt für Wald und Naturgefahren
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