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Nach dem Wetterumsturz vom Wochenende mit teils ergiebigen Niederschlägen kann das vor fünf Wochen erlassene absolute Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe für ganz Graubünden aufgehoben werden. In den kommenden Tagen sind kühlere Temperaturen und erneute Niederschläge zu erwarten, welche die Waldbrandgefahr weiter vermindern werden.

Gemäss Meteo Schweiz war der Juli 2015 auf der Alpensüdseite, im Engadin, im Wallis und in der Westschweiz der heisseste Monat seit Messbeginn im Jahr 1864. Die durchschnittliche Monatstemperatur lag drei bis vier Grad über der Norm der Jahre 1981 bis 2010. Die Niederschlagsmengen blieben in den meisten Gebieten der Schweiz deutlich unter dem Durchschnitt. Daher war es unumgänglich, ein absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe für ganz Graubünden zu erlassen. Viele Gemeinden haben das Feuerverbot auch auf Gebiete ausserhalb des Waldes erweitert. Dank diesen Massnahmen mussten nur vereinzelt kleine Brände durch die Feuerwehren gelöscht werden. Das Amt für Wald und Naturgefahren und die "Abteilung Feuerwehr" der Gebäudeversicherung danken der Bevölkerung und den Gemeinden für den sorgsamen Umgang mit unserer wertvollen Natur- und Kulturlandschaft.

Trotz der sich langsam entspannenden Situation sind die Böden noch nicht überall mit genügend Wasser versorgt. Daher ist im Umgang mit Feuer im Freien nach wie vor grosse Vorsicht angebracht. Beim Grillieren dürfen im Wald und in Waldesnähe nur betonierte Feuerstellen verwendet werden. Die Feuerstelle muss ständig beobachtet und darf nur in absolut gelöschtem Zustand wieder verlassen werden. Bei wilden Feuerstellen und auf losem Boden darf auch weiterhin kein Feuer entfacht werden. Zudem ist bei stark aufkommendem Wind auf das Feuern zu verzichten. Raucherwaren und Feuerzeuge dürfen keinesfalls sorglos weggeworfen werden.

Weitere Informationen und die aktuelle Lageeinschätzung:
Amt für Wald und Naturgefahren


Auskunftsperson:
Andrea Kaltenbrunner, Amt für Wald und Naturgefahren, Tel. 081 257 38 68, Andrea.Kaltenbrunner@awn.gr.ch


Gremium: Amt für Wald und Naturgefahren
Quelle: dt Amt für Wald und Naturgefahren
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