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Die Regierung startet die Vernehmlassung zur Totalrevision des kantonalen Gesundheitsgesetzes. Zudem genehmigt sie die Neukonzessionierung des Kraftwerks Morteratsch der Repower AG sowie die Einführung des Bachelor-Studiengangs "Architektur" an der Hochschule für Technik und Wirtschaft HTW Chur.

Start der Vernehmlassung zur Totalrevision des kantonalen Gesundheitsgesetzes
Die Regierung hat die Vernehmlassung zum Entwurf für eine Totalrevision des Gesundheitsgesetzes gestartet. Das neue Gesundheitsgesetz löst das geltende Gesetz aus dem Jahre 1984 ab und trägt der Entwicklung im öffentlichen Gesundheitswesen Rechnung.
Das kantonale Recht wird den bundesrechtlichen Vorgaben angepasst, dies in den Bereichen Prävention, Epidemienbekämpfung und Berufsausübung der Gesundheitsfachpersonen. Im neuen Gesundheitsgesetz werden zudem die Rechte und Pflichten der Patientinnen und Patienten gegenüber dem geltenden Recht detaillierter geregelt und die Aufgabenteilung zwischen Gemeinden und Kanton umfassender festgelegt. Die Umsetzung des Notfalldienstes, welcher bis anhin den Ärztinnen und Ärzten sowie Zahnärztinnen und Zahnärzten obliegt, wird den jeweiligen Standesorganisationen übertragen. Ferner werden festgestellte Lücken bei den Bestimmungen zu der gesundheitspolizeilichen Aufsicht durch den Kanton, bei den Strafbestimmungen sowie bei den Disziplinarmassnahmen geschlossen.
Die Vernehmlassung zum Entwurf für eine Totalrevision des Gesetzes über das Gesundheitswesen des Kantons Graubünden (Gesundheitsgesetz) wird vom Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit durchgeführt. Die Frist läuft bis zum 31. Januar 2016.

Laufende Vernehmlassungen Kanton Graubünden

Teilrevision der Kantonalen Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung genehmigt
Die Regierung genehmigt die Teilrevision der Kantonalen Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (KVUVP). Diese Kantonale Verordnung regelt die Zuständigkeiten der an einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) beteiligten Personen und Amtsstellen und konkretisiert deren Rechte und Pflichten. Zudem werden die massgeblichen Verfahren für die Durchführung der UVP für die einzelnen Anlagetypen bezeichnet. Mit der Teilrevision wird die Liste der UVP-pflichtigen Anlagen erweitert. Neu werden vor allem industrielle Betriebe in die KVUVP aufgenommen. Für diese neuen Anlagen werden die massgeblichen Verfahren und die zuständigen Behörden bezeichnet.
Grund für die Teilrevision der KVUVP ist der Beitritt der Schweiz zur Aarhus-Konvention, bei der es um den Zugang zu Informationen und um die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren im Umweltbereich geht. Im Juni 2014 wurden auf Bundesebene Änderungen des Umweltschutzgesetzes in Kraft gesetzt, die mit dem Beitritt zur Aarhus-Konvention verbunden sind. Infolgedessen wurde nun die kantonale Verordnung an das Bundesrecht angepasst.

Neukonzessionierung Kraftwerk Morteratsch der Repower AG genehmigt
Die Regierung genehmigt die Wasserrechtskonzession sowie das Erneuerungsprojekt für das Kraftwerk Morteratsch der Repower AG. Das Projekt für die Erneuerung des Kraftwerks Morteratsch sieht eine Erhöhung der Ausbauwassermenge und damit verbunden eine jährliche Produktionssteigerung von 3,6 auf 7 Millionen Kilowattstunden vor. Damit können in Zukunft rund 1500 Haushalte pro Jahr mit Strom versorgt werden. Das Kraftwerk Morteratsch kann ab der Inbetriebnahme der erneuerten Kraftwerkszentrale für weitere 60 Jahre betrieben werden. Das Kraftwerk Morteratsch ging 1891 als eines der ersten Wasserkraftwerke Graubündens in Betrieb und ist die älteste Anlage im Kraftwerkspark der heutigen Repower AG.

Schweizerisches Institut für Allergie- und Asthmaforschung erhält Leistungsauftrag
Die Regierung hat dem Schweizerischen Institut für Allergie- und Asthmaforschung (SIAF), einem Institut der Stiftung Schweizerisches Forschungsinstitut für Hochgebirgsklima und Medizin (SFI), einen Leistungsauftrag für die Jahre 2015 bis 2016 erteilt. Für das Jahr 2015 wird ein Kantonsbeitrag von 143 950 Franken ausgerichtet und für das Jahr 2016 werden 290 000 Franken zugesichert. Diese Beitragszahlungen gelten jedoch mit dem Vorbehalt der Budgetgenehmigung durch den Grossen Rat. Der Leistungsauftrag wird gestützt auf das neue kantonale Gesetz über Hochschulen und Forschung vergeben.
Die Forschungsaktivitäten des SIAF konzentrieren sich auf die Untersuchung der Grundlagen allergischer und asthmatischer Erkrankungen sowie allergischer Hautkrankheiten. Das SIAF übernimmt eine führende Rolle in der Forschung aber auch in der Vernetzung verschiedenster nationaler Kompetenzzentren. Das kantonale Interesse für die Grundfinanzierung des SIAF ist der Erhalt eines weltweit führenden und anerkannten Forschungsinstitutes am Standort Davos.

HTW Chur kann Bachelor-Studiengang "Architektur" anbieten
Die Regierung genehmigt die Einführung des Bachelor-Studiengangs "Architektur" an der Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW Chur). Der Studiengang wurde in Kooperation mit der Fachhochschule St.Gallen (FHS) erarbeitet. Die geplante Architekturausbildung setzt Ausbildungsschwerpunkte in den Bereichen Bauen im alpinen Raum, Ortsbildplanung und touristische Bauten. Der Studiengang wird als dreijähriges Voll-, als vierjähriges Teilzeitstudium sowie als vierjährige Kombination aus Voll- und Teilzeitstudium angeboten. Der neue Studiengang kann ab dem Studienjahr 2017/18 durchgeführt werden. Dies unter dem Vorbehalt, dass auch der Hochschulrat der Fachhochschule Ostschweiz (FHO) seine Genehmigung erteilt.

Zusicherung Kantons- und Bundesbeitrag für die Brücke Punt Crap in Savognin
Die Regierung spricht für die Restaurierung der Brücke Punt Crap in Savognin ein Kantonsbeitrag von maximal 39 000 Franken. Aus der Programmvereinbarung 2016–2020 wird ein Bundesbeitrag von ebenfalls 39 000 Franken zugesichert. Die Brücke wird zudem unter kantonalen Denkmalschutz gestellt.
Die alte Doppelbogenbrücke aus dem Jahre 1682 ist ein wichtiger Bestandteil des als regional bedeutend eingestuften Ortsbildes von Savognin. Die Brücke Punt Crap verbindet seit dem 17. Jahrhundert die einzelnen Dorfteile von Savognin. Aus Sicht des Kantons ist diese wertvolle Brücke als ortsbildprägendes Merkmal zu erhalten und zu pflegen.

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Brücke Punt Crap in Savognin


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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