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An ihrer jüngsten Sitzung nimmt die Regierung Stellung zum revidierten Bürgerrechtsgesetz des Bundes sowie zur Änderung des ETH-Gesetzes. Zudem genehmigt sie das Schutzbauwerk an der Val Parghera.

Regierung nimmt Stellung zur Änderung des ETH-Gesetzes
Die Bündner Regierung nimmt Stellung zu einer Teilrevision des Bundesgesetzes über die Eidgenössischen Technischen Hochschulen. Die Gesetzesanpassungen betreffen unter anderem die Studiengebühren und potenzielle Zulassungsbeschränkungen. Zur notwendigen Erhöhung der Ausbildungskapazitäten für Ärztinnen und Ärzte in der Schweiz prüft die ETH Zürich die Einführung eines Bachelorstudiengangs, der den Zugang zum Masterstudium in Medizin an einer kantonalen Universität ermöglichen soll. Falls der Bund einen solchen Studiengang akkreditiert, soll der ETH-Rat die Möglichkeit haben, Zulassungsbeschränkungen für alle Studierenden in dieser Fachrichtung zu beschliessen. Dies soll insbesondere den Zweck erfüllen, dass der an anderen Universitäten geltende Numerus Clausus nicht unterlaufen würde.
Die Bündner Regierung begrüsst die Einführung eines solchen Bachelor-Studiengangs in Medizin mit naturwissenschaftlich-technischem Schwerpunkt. Sie hält es jedoch für fraglich, ob mit einem solchen Studiengang der geforderte Nachwuchs für die Grundversorgung ausgebildet wird, was das ursprüngliche Ziel der Forderung nach mehr Studienplätzen war.

Regierung nimmt Stellung zum revidierten Bürgerrechtsgesetz des Bundes

Die Bündner Regierung nimmt Stellung zur Verordnung zum neuen Bürgerrechtsgesetz des Bundes. Die Verordnung regelt insbesondere die Integrationskriterien für eine Einbürgerung sowie die Einbürgerungsverfahren in Bundeszuständigkeit. Zudem werden die Gebühren des Bundes angepasst.
Die Bündner Regierung ist der Meinung, dass die Verordnung den gesetzten Zielen, insbesondere der Konkretisierung der Integrationskriterien, gerecht wird. Durch das neue Bundesrecht braucht es jedoch eine Totalrevision des heutigen Bürgerrechtsgesetzes auf kantonaler Ebene. Die Bündner Regierung fordert, dies bei der Festlegung des Inkraftsetzungsdatums des neuen Bundesrechts zu berücksichtigen. Im Kanton Graubünden käme als frühester Termin Mitte 2017 in Frage. Im Weiteren ist die Bündner Regierung mit den neuen Gebührensätzen nicht einverstanden. Bislang wird der Wohnkanton für Abklärungen im Rahmen von erleichterten Einbürgerungen inklusive die Erstellung des Erhebungsberichts mit jeweils 300 Franken pro Gesuch entschädigt. Dieser Ansatz soll auf maximal 350 Franken angehoben werden. Jedoch kann der Verwaltungsaufwand der kantonalen Behörden bereits heute nicht gedeckt werden. In Zukunft werden die kantonalen Behörden noch detailliertere Abklärungen zu tätigen haben. Deshalb ist eine Erhöhung der Gebühr auf 500 Franken angezeigt.

Regierung genehmigt Schutzbauwerk an der Val Parghera

Die Bündner Regierung genehmigt das Projekt für die Verbauung der Val Parghera sowie die Korrektion der Italienischen Strasse mit einigen Auflagen. Für das Schutzbauwerk wird ein Kantonsbeitrag von rund 9,4 Millionen Franken zugesichert.
Die von den Hangrutschungen ausgelösten Murgänge in der Val Parghera bedrohen die Kantonsstrasse (Italienische Strasse H13), die Nationalstrasse N13 und die Eisenbahnlinie der Rhätischen Bahn sowie die angrenzenden Siedlungs- und Gewerbegebiete auf Territorium der Gemeinde Domat/Ems und der Stadt Chur. Das vorliegende Projekt hat zum Ziel, das Risiko mit verhältnismässigem Mitteleinsatz auf ein tragbares Mass zu reduzieren.
Kernelement ist der Bau eines neuen Geschiebesammlers mit einem Rückhaltevolumen von 140 000 m3 bis 170 000 m3. Dieser Sammler wird am unteren Rand des Schwemmkegels, unmittelbar oberhalb der zu schützenden Objekte, erstellt. An diesem Standort befindet sich bereits heute ein kleiner Sammler, der jedoch den künftigen technischen Anforderungen nicht genügt und durch das neue Bauwerk ersetzt werden muss. Zusätzlich müssen ergänzend Leitdämme errichtet werden, die den Murgangabfluss gezielt kanalisieren und damit unter Kontrolle halten.
Um für den Geschiebesammler den nötigen Platz zu schaffen, muss die bestehende Italienische Strasse um rund 40 m talwärts verlegt werden. Die Entwässerung des Geschiebesammlers erfolgt wie bisher über einen Ableitkanal in Richtung Alpenrhein.

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Keine kantonalen Abstimmungsvorlagen am 28. Februar 2016
Die Regierung hat davon Kenntnis genommen, dass am Sonntag, 28. Februar 2016, folgende eidgenössische Vorlagen der Volksabstimmung unterbreitet werden:
- Volksinitiative "Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe"
- Volksinitiative "Zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausländer (Durchsetzungsinitiative) "
- Volksinitiative "Keine Spekulation mit Nahrungsmitteln!"
- Änderung des Bundesgesetzes über den Strassentransitverkehr im Alpengebiet (STVG) (Sanierung Gotthard-Strassentunnel)
Kantonale Vorlagen gelangen keine zur Abstimmung.


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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