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Die Bündner Regierung genehmigt an ihrer jüngsten Sitzung Verordnungen im Rahmen der Anschlussgesetzgebung zur Gebietsreform und setzt das Bevölkerungsschutz- und Zivilschutzgesetz in Kraft.

Anschlussgesetzgebung zur Gebietsreform
Die Regierung genehmigt im Rahmen der Anschlussgesetzgebung zur Gebietsreform die Teilrevision der Notariatsverordnung und erlässt die Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs. Die beiden Verordnungen beinhalten unter anderem Voraussetzungen für die Wählbarkeit von Regionalnotarinnen und Regionalnotaren wie auch von Betreibungs- und Konkursbeamtinnen sowie Betreibungs-und Konkursbeamten. So werden beispielsweise die erforderlichen persönlichen und fachlichen Anforderungen näher beschrieben.
Zudem genehmigt die Regierung die Teilrevision der kantonalen Zivilstandsverordnung. Dabei handelt es sich in erster Linie um eine Anpassung an das Bundesrecht sowie um eine Anpassung der Zivilstandskreise an die Gebietsreform.

Termine für die Regionalgerichtswahlen 2016
Die Wahl der Regionalgerichte für die Amtsperiode vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2020 findet am 5. Juni 2016 statt. Allfällige zweite Wahlgänge sind am 26. Juni 2016 durchzuführen. Wahlkreise sind die Regionen. Zu wählen sind die voll- oder hauptamtlichen Präsidentinnen oder Präsidenten, je nach Region voll- oder hauptamtliche Vizepräsidentinnen oder Vizepräsidenten, sowie jeweils acht nebenamtliche Richterinnen oder Richter; in der Region Plessur zudem eine hauptamtliche Richterin oder ein hauptamtlicher Richter. Diese richterlichen Funktionen können in einer sogenannten stillen Wahl besetzt werden, wenn die Zahl der für eine Funktion vorgeschlagenen Personen der Zahl der zu vergebenden Sitze entspricht. In diesen Fällen unterbleibt eine Volkswahl. Die Regierung erlässt entsprechende Weisungen an die Bezirksgerichte, welche im Zusammenwirken mit den Gemeinden für die Durchführung der Wahlen verantwortlich sind.
Auf Anfang 2017 werden aus den bisherigen Bezirksgerichten elf Regionalgerichte geschaffen, dies als weitere Etappe zur Umsetzung der Gebietsreform. Die Regionalgerichte üben anstelle der bisherigen Bezirksgerichte künftig als untere kantonale Gerichte die Zivil- und Strafgerichtsbarkeit aus.

Inkraftsetzung Bevölkerungsschutz- und Zivilschutzgesetz 
Das Gesetz über den Bevölkerungsschutz im Kanton Graubünden (Bevölkerungsschutzgesetz) sowie das Gesetz über den Zivilschutz (Zivilschutzgesetz) vom 16. Juni 2015 werden auf den 1. Januar 2016 in Kraft gesetzt. Zudem beschliesst die Regierung die Verordnungen zu den beiden Gesetzen.


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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