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An ihrer jüngsten Sitzung nimmt die Regierung Stellung zu zwei Vernehmlassungen des Bundes. Sie äussert sich zur Revision der Verordnungen über den Schutz der Biotope und Moorlandschaften von nationaler Bedeutung sowie zum Bundesgesetz über die Verbesserung des Schutzes gewaltbetroffener Personen.

Verordnungen über den Schutz der Biotope und Moorlandschaften von nationaler Bedeutung
Die Regierung nimmt Stellung zur Revision der Verordnungen über den Schutz der Biotope und Moorlandschaften von nationaler Bedeutung. Der Bund ist verpflichtet, Lebensräume bedrohter Tiere und Pflanzen zu schützen. Dafür bezeichnet er Biotope und Moorlandschaften von nationaler Bedeutung und legt die allgemeinen Schutzziele fest. Die entsprechenden Inventare und Verordnungen müssen periodisch angepasst werden.
Die Bündner Regierung lehnt die Revisionsvorlagen in der vorgelegten Form ab und fordert die Rückweisung zwecks gründlicher Überarbeitung. Sie schliesst sich dabei vollumfänglich der Stellungnahme der Regierungskonferenz der Gebirgskantone (RKGK) vom 16. Dezember 2015 an. Die geplante Revision hat bei genauer Betrachtung nicht wie in den Erläuterungen ausgeführt den Charakter eines "weitgehend technischen Vorgangs", sondern ist von einiger politischer Bedeutung und sie erfolgt zu einem fragwürdigen Zeitpunkt. Ferner steht sie im Widerspruch zum Anliegen, die raumplanerischen Handlungsspielräume der alpin geprägten Räume zu sichern. Die vorgeschlagene Revision würde es zudem erschweren, die mit der Energiestrategie 2050 des Bundes anvisierten Ausbauziele im Bereich der erneuerbaren Energien zu erreichen.
Den Bündner Gemeinden wurde die Möglichkeit eröffnet, sich zu den Revisionsvorlagen im Rahmen einer Untervernehmlassung schriftlich zu äussern. Unaufgefordert sind auch Eingaben von betroffenen Privatpersonen eingegangen. Sämtliche Stellungnahmen werden dem Bundesamt für Umwelt BAFU zugestellt. Die Regierung ersucht das BAFU, die entsprechenden Anliegen bei den Folgearbeiten zu berücksichtigen.

Stellungnahme der Regierungskonferenz der Gebirgskantone (RKGK)

Stellungnahme zum Bundesgesetz über die Verbesserung des Schutzes gewaltbetroffener Personen

Die Regierung nimmt Stellung zum Bundesgesetz über die Verbesserung des Schutzes gewaltbetroffener Personen. Der Gesetzesentwurf des Bundes will die bestehenden Probleme und Schwachstellen beim zivilrechtlichen Gewaltschutz beseitigen.
Die Regierung begrüsst grundsätzlich den Willen des Bundesrats, den Schutz von gewaltbetroffenen Personen zu verstärken. Sie erachtet die vorgeschlagene Möglichkeit zur elektronischen Überwachung, ob zivilrechtliche Annäherungs-, Rayon- und Kontaktverbote eingehalten werden, grundsätzlich als sinnvoll. Es stellt sich jedoch die Frage, ob die gesetzgeberischen Erwartungen an dieses Instrument im Hinblick auf die heutigen technischen Möglichkeiten nicht unrealistisch sind. So zeigen beispielsweise Pilotversuche im Kanton Zürich, dass bei einer GPS-Ortung unter freiem Himmel erhebliche Ortungsungenauigkeiten resultieren. Weiter kann die Regierung nicht nachvollziehen, weshalb in Verfahren betreffend zivilrechtlichen Gewaltschutz keine Gerichtskosten mehr gesprochen werden sollen.


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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