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Die Bündner Regierung hat den Bericht zur Spital- und Pflegefinanzierung im Kanton Graubünden zu Handen des Grossen Rates verabschiedet. Der Bericht prüft die aktuelle Spital- und Pflegefinanzierung. Er zeigt die Mängel in den heutigen Finanzierungssystemen auf und schlägt verschiedene Massnahmen zu deren Behebung vor. Das geltende System der gemeinsamen Spital- und Pflegefinanzierung durch Kanton und Gemeinden soll beibehalten werden.

Mit dem vom Grossen Rat in der Oktobersession 2011 überwiesenen Auftrag der Kommission für Gesundheit und Soziales (KGS) wurde die Regierung beauftragt, das bestehende System der Spital- und Pflegefinanzierung einer eingehenden Prüfung zu unterziehen und darüber Bericht zu erstatten. Dabei sollten insbesondere die von der Regierung beschlossenen, kostentreibenden Regulierungen in den Verordnungen geprüft werden. Zudem sollte die Regierung aufzeigen, unter welchen Voraussetzungen und mit welchen Folgen künftig eine alleinige Spitalfinanzierung durch den Kanton und eine alleinige Finanzierung der Pflege durch die Gemeinden bei gleichbleibenden Trägerschaften durchführbar wäre.

Gestützt auf das von einem externen Beratungsunternehmen erstattete Gutachten hält die Regierung fest, dass die Regelungen in der Verordnung zum Gesundheitsgesetz sowie in der Verordnung zum Krankenpflegegesetz im Vergleich zu den anderen Kantonen der Ostschweiz angemessen ausgestaltet und nicht kostentreibend sind. Gemäss dem Gutachten verfügen hingegen die Trägerschaften oder die Gemeinden in der Langzeitpflege im Bereich der Dotation und fachlichen Zusammensetzung des Pflegepersonals Möglichkeiten, die Kosten zu beeinflussen und zu steuern. Das Gutachten enthält zudem ein Modell für eine getrennte Finanzierung des Spitalbereichs durch den Kanton und des Langzeit- und Spitex-Bereichs durch die Gemeinden.

Die Regierung beantragt, die bestehende gemischte Finanzierung von Kanton und Gemeinden im Spitalbereich sowie im Bereich der ambulanten und stationären Pflege und Betreuung beizubehalten. Sie stützt sich dabei auf eine von ihr vorgenommene Beurteilung. Diese beinhaltet die Voraussetzungen für eine Trennung der Zuständigkeiten für die Spital- und die Pflegefinanzierung, die Folgen einer Trennung sowie die Bewertung der Stärken und Schwächen. Die Regierung weist auch darauf hin, dass die für eine Trennung erforderlichen Kenntnisse und die entsprechende Erfahrung bei den Gemeinden nicht vorhanden sind. Zudem trägt die Regierung dem Umstand Rechnung, dass auch aus einer Trennung der Zuständigkeiten für die Spital- und Pflegefinanzierung keine umfassende Trennung der Gesamtfinanzierung resultieren würde. Dies weil auch bei einer alleinigen Zuständigkeit der Gemeinden für die Finanzierung des Pflegeheim- und Spitexbereichs der Kanton über die Ergänzungsleistungen die Kosten im Pflegeheim mitfinanziert.

Die Regierung zeigt im Bericht auf, dass die geltende Regelung der Pflegefinanzierung einige Mängel aufweist. Die aufgezeigten Mängel sollen durch verschiedene Massnahmen behoben werden. Dazu gehört insbesondere eine Teilrevision des Krankenpflegegesetzes.
Die Behandlung des Berichts durch den Grossen Rat ist für die Junisession 2016 vorgesehen.


Auskunftsperson:
Regierungspräsident Christian Rathgeb, Vorsteher Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit, Tel. 081 257 25 01, E-Mail: Christian.Rathgeb@djsg.gr.ch  


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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