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An ihrer jüngsten Sitzung spricht die Regierung NRP-Beiträge für drei kantonsübergreifende Projekte im Tourismusbereich. Zudem genehmigt sie unter anderem die OP-Revision der ehemaligen Gemeinde Ftan sowie das Steinschlagschutz-Projekt der Gemeinde Schmitten.

NRP-Beiträge für interkantonale Tourismus-Projekte

Die Regierung spricht für drei interkantonale Tourismus-Projekte finanzielle Unterstützung im Rahmen der Neuen Regionalpolitik des Bundes (NRP). Die Beiträge gehen je zur Hälfe zulasten des Bundes und der beteiligten Kantone.

Für das Projekt "Kompetenzstelle Welterbe-Tourismus" des Vereins World Heritage Experience Switzerland (WHES) leisten der Bund und die Kantone Bern, Glarus, Graubünden, Neuenburg, St. Gallen, Tessin, Waadt und Wallis einen NRP-Beitrag von insgesamt 1,2 Millionen Franken. Der Verein bildet das Dach über die Tourismus-Organisationen, in deren Gebiet sich eine Welterbestätte befindet. Er bezweckt, die Kräfte auf nationaler Ebene zu konzentrieren und den Tourismus-Organisationen und Welterbestätten zu einem übergeordneten, nachhaltigen und koordinierten Welterbe-Tourismus zu verhelfen. In Graubünden sind dies die Welterbestätten "Benediktinerinnen-Kloster St.Johann in Müstair", "Rhätische Bahn in der Landschaft Albula/Bernina" sowie "Schweizer Tektonikarena Sardona". In Absprache mit den beteiligten Kantonen (Bern, Glarus, Neuenburg, St. Gallen, Tessin, Waadt und Wallis) hat Graubünden die formelle Federführung des Projekts "Kompetenzstelle Welterbe-Tourismus" gegenüber dem Bund übernommen. Der Äquivalenzbeitrag des Kantons Graubünden beträgt 140 000 Franken.

An das Projekt "Sardona PLUS" der Heidiland Tourismus AG spricht die Regierung einen NRP-Beitrag von 600 000 Franken. Dieser umfasst den Bundesbeitrag sowie die Äquivalenzleistungen der Kantone Graubünden, St. Gallen und Glarus von je 100 000 Franken. Im Projekt geht es insbesondere darum, die interkantonale und interregionale Produktentwicklung und Produktqualität weiter voranzutreiben, die Bekanntheit des UNESCO Welterbes Tektonikarena Sardona zu steigern sowie den Verkauf von bestehenden und neuen touristischen Produkten und Angeboten anzukurbeln. Oberstes Ziel ist, dank Langfristigkeit und Stabilität die Wertschöpfung in den beteiligten Regionen zu steigern. Das NRP-Projekt "Sardona PLUS" ist auf zwei Jahre ausgelegt und folgt auf das Projekt "Sardona aktiv".

Dem Projektkonsortium Mitarbeiter-Sharing (Trägerverein in Gründung) wird an das Projekt "Mitarbeiter-Sharing im Saisontourismus" ein NRP-Beitrag von insgesamt 532 000 Franken gewährt. Davon übernimmt 50 Prozent der Bund, die Äquivalenzleistung der Kantone Graubünden und Tessin beträgt je 133 000 Franken. Das Projekt Mitarbeiter-Sharing überträgt den Trend der Sharing-Economy auf die Personalpolitik. Renommierte Hotel- und Gastronomiebetriebe spannen zusammen und bieten saisonalen Fachkräften eine ganzjährige Perspektive. So teilen sich Betriebe mit unterschiedlichen Spitzen im Sommer und Winter die Mitarbeitenden. Am Pilotprojekt beteiligen sich derzeit 19 Unternehmen aus Hotellerie und Gastronomie aus den Kantonen Graubünden und Tessin sowie je eines aus Luzern und Thurgau. Mit dabei sind zudem die Branchenverbände hotelleriesuisse Graubünden und Ticino. Die Projektleitung ist bei der Hochschule für Technik und Wirtschaft HTW Chur angesiedelt.

Regierung genehmigt Totalrevision der Ortsplanung von Ftan
Die Regierung genehmigt die von der ehemaligen Gemeinde Ftan beschlossene Totalrevision der Ortsplanung. Bestandteil dieser Ortplanungsrevision bildet unter anderem eine projektbezogene Nutzungsplanung für die Ergänzung der Beschneiungsanlagen im Skigebiet der Bergbahnen Motta Naluns Scuol-Ftan-Sent AG. Mit dieser Planung, für die eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden musste, soll eine durchgehende Beschneiung der Talabfahrt Richtung Ftan ermöglicht werden. Da einige der neu zu beschneienden Flächen wertvolle Moorbiotope tangieren, muss das Bergbahnunternehmen als Kompensation für diese Eingriffe bestimmte bestehende Pisten in ebenfalls empfindlichen Gebieten aufheben respektive auf dem Pistenplan streichen.

Sanierungsanordnung für mehrere Bündner Kraftwerke
Die Regierung ordnet für diverse Kraftwerke in Bezug auf die Fischgängigkeit eine Sanierungspflicht an. Betroffen sind drei Anlagen der Engadiner Kraftwerke sowie zwei Anlagen der Kraftwerke Hinterrhein.
Im Kanton Graubünden wurden 65 kraftwerksbedingte Hindernisse als sanierungsbedürftig eingestuft. Insgesamt hat die Regierung bis jetzt 31 Sanierungsanordnungen erlassen. Das neue Gewässerschutzgesetz des Bundes verlangt die Fischgängigkeit in den Schweizer Flüssen wiederherzustellen. Hindernisse, welche die Fischwanderung wesentlich beeinträchtigen, müssen saniert werden. Demzufolge sind die Kantone gesetzlich verpflichtet, bei bestehenden Wasserkraftwerken Massnahmen zu planen, welche die Kraftwerksbetreiber umsetzen müssen.

Projekt "Steinschlagschutz Schmitten West" genehmigt
Die Regierung genehmigt das Projekt "Steinschlagschutz Schmitten West" und spricht einen Kantonsbeitrag von 481 900 Franken. Aus den Felswänden oberhalb des Siedlungsgebietes der Gemeinde Schmitten brechen immer wieder Steine und Blöcke aus und können über die steilen Hänge das Siedlungsgebiet erreichen. Um dies zu verhindern, werden weitere Steinschlagschutznetze mit einer Gesamtlänge von 120 Metern errichtet sowie ein bestehender Damm auf 4 Meter erhöht und auf total 70 Meter verlängert.
Die Gefahrenbereiche wurden bereits früher in einem Gefahrenzonenplan ausgeschieden und bildeten die Grundlage für die Errichtung von Steinschlagschutzmassnahmen in den Jahren 1993 und 1994. Im Rahmen einer Revision der Ortsplanung wurden die Gefahrenzonen im Jahr 2009 neu beurteilt. Dabei zeigte sich, dass trotz bestehenden Schutzbauten an zwei Orten im Siedlungsgebiet eine höhere Gefahr besteht als im Gefahrenzonenplan ausgewiesen. Aufgrund dieser Sachlage hat die Gemeinde Schmitten das Amt für Wald und Naturgefahren beauftragt, technische Massnahmen zur Reduktion der Gefahrensituation zu prüfen und zu erarbeiten.
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Massnahmenplan Steinschlagschutz Schmitten

Abstimmungsvorlagen vom 5. Juni 2016
Die Regierung nimmt davon Kenntnis, dass am Sonntag, 5. Juni 2016, folgende eidgenössischen Vorlagen der Volksabstimmung unterbreitet werden:
- Volksinitiative vom 30. Mai 2013 "Pro Service public"
- Volksinitiative vom 4. Oktober 2013 "Für ein bedingungsloses Grundeinkommen"
- Volksinitiative vom 10. März 2014 "Für eine faire Verkehrsfinanzierung"
- Änderung vom 12. Dezember 2014 des Bundesgesetzes über die medizinisch unterstützte Fortpflanzung (Fortpflanzungsmedizingesetz, FMedG)
- Änderung vom 25. September 2015 des Asylgesetzes (AsyIG)
Am Sonntag, 5. Juni 2016, gelangen keine kantonalen Sachvorlagen zur Abstimmung.


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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