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An ihrer jüngsten Sitzung befürwortet die Bündner Regierung Anpassungen der eidgenössischen Berufsmaturität. Weiter genehmigt sie das Projekt für die Korrektion der Engadinerstrasse und das Projekt für den Umbau und die Sanierung am Bildungszentrum Palottis in Schiers.

Gesetzliche Grundlage zur Unterbringung und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen
Die Bündner Regierung hat die Botschaft zu einer Teilrevision des Gesetzes über die Unterstützung Bedürftiger zu Handen des Grossen Rates verabschiedet. Ziel der Revision ist es, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, wonach der Kanton eigene Strukturen zur Unterbringung und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (UMF) führen kann. Sämtliche Kosten für UMF fallen in die Zuständigkeit der Gemeinden. Diese Kosten sollen künftig nicht alleine von der jeweiligen Aufenthaltsgemeinde getragen werden, sondern solidarisch anteilsmässig von allen Bündner Gemeinden.
Die Zahl der unbegleiteten Minderjährigen im Asylbereich (UMA) stieg in den Jahren 2014 und 2015 überproportional zu den ohnehin schon stark steigenden Asylgesuchen an. Die UMA sind gemäss Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen einem besonderen Schutz unterstellt und haben Anspruch auf Betreuung, Begleitung und Integration. In dieser Phase des Verfahrens liegt die Zuständigkeit beim Kanton, auch hinsichtlich der Finanzierung. Unbegleitete Minderjährige, welche dann als Flüchtlinge anerkannt werden (UMF), haben das Recht, dauerhaft in der Schweiz zu bleiben. Die Zuständigkeit geht zu den Gemeinden über, in denen diese Personen Wohnsitz haben. Um den spezifischen Bedürfnissen der UMF im Hinblick auf eine selbstständige und wirtschaftlich unabhängige Lebensgestaltung gerecht zu werden, braucht es adäquate Angebote und Massnahmen.
Angesichts der hohen Dringlichkeit, für die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge adäquate Unterbringungs- und Betreuungsformen zu realisieren und die anfallenden Kosten auf alle Gemeinden zu verteilen, entschied die Regierung, auf eine externe Vernehmlassung zu verzichten. Nur so kann gewährleistet werden, dass die gesetzliche Regelung auf den 1. Januar 2017 in Kraft gesetzt werden kann.
Die Behandlung der Botschaft durch den Grossen Rat ist für die Augustsession 2016 vorgesehen.

Regierung begrüsst Anpassungen der eidgenössischen Berufsmaturität
Die Regierung nimmt Stellung zur Teilrevision der Verordnung über die eidgenössische Berufsmaturität (BMV). Mit dieser Revision werden die rechtlichen Grundlagen geschaffen, damit Ergebnisse aus Diplomprüfungen in Noten umgerechnet werden können. Diese Umrechnung gilt nicht nur für bestandene Fremdsprachendiplome, sondern auch für nicht bestandene Fremdsprachendiplomprüfungen, sofern diese vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) anerkannt sind und nicht länger als drei Jahre zurückliegen.
Die Bündner Regierung begrüsst die Änderungen der BMV. Mit der neuen rechtlichen Regelung hängt die Umrechnung von Leistungen nicht mehr vom Bestehen der Fremdsprachen-Diplomprüfung ab. Dies ermöglicht es, bereits erbrachte Leistungen unter gewissen Voraussetzungen anzuerkennen. Da Fremdsprachendiplome in einem zunehmend international werdenden Arbeitsmarkt an Bedeutung gewinnen, ist diese Anrechnung bildungsstrategisch zu unterstützen.
Die Bündner Regierung erachtet es jedoch als unnötig, einen Zeitraum für die Gültigkeit der Fremdsprachendiplome zu bestimmen. Diese Regelung steht im Widerspruch zum Grundsatz, dass früher erbrachte Bildungsleistungen nicht verfallen sollen. Die Zeitspanne zwischen dem Absolvieren der Sprachdiplome und der Berufsmaturität ist in aller Regel kurz und eine zusätzliche Gültigkeitsbeschränkung von erbrachten Bildungsleistungen nicht zielführend.

Impfen in der Apotheke ab Juni 2016 erlaubt
Ab Anfang Juni kann man sich im Kanton Graubünden in der Apotheke gegen Grippe, Hirnhautentzündung oder Hepatitis impfen lassen. Die Regierung beschliesst die entsprechende Teilrevision der Verordnung zum Gesundheitsgesetz. Damit wird die gesetzliche Grundlage geschaffen, damit Apothekerinnen und Apotheker ohne ärztliche Verschreibung gewisse Impfungen vornehmen können.
Die Personen, welche geimpft werden dürfen, müssen gesund und mindestens 16 Jahre alt sein. Für die Beurteilung des Gesundheitszustandes müssen die Apothekerinnen und Apotheker in ihrer Aus- und Weiterbildung entsprechend geschult werden.

Viehabsatz wird weiter gefördert
Der Kanton fördert den Absatz von Nutztieren, indem er Werbeaktivitäten sowie marktentlastende Massnahmen unterstützt. Die Durchführung dieser Massnahmen kann einer landwirtschaftlichen Organisation übertragen werden. In Graubünden sorgt die graubündenVIEH AG für einen optimalen Viehabsatz. Als pauschale Entschädigung erhält sie dafür für das laufende Jahr 106 000 Franken. Für die Organisation der öffentlichen Schlachtviehmärkte wird neu kein Sockelbeitrag mehr ausgerichtet. Dafür werden die Stückbeiträge für Rindvieh, Schafe und Ziegen verdoppelt. Dieses leistungsabhängige System soll die graubündenVIEH AG dazu animieren, möglichst viele Tiere über den öffentlichen Markt zu verkaufen. Für die Förderung des Schaf- und Ziegenmarktes wird wie bis anhin ein Auffuhrbeitrag von durchschnittlich sechs Franken pro vermarktetes Tier gewährt. Für Schafe, welche auf den Märkten in den Südtälern gehandelt und abgeführt werden, wird zusätzlich ein Transportbeitrag von vier Franken pro Tier ausbezahlt.
Die Agrarpolitik 2014 – 2017 des Bundes mit dem neuen Direktzahlungssystem überlässt die Tierhaltung vollständig den Gesetzmässigkeiten des freien Marktes, da die tierbezogenen Direktzahlungen wegfallen. In diesem Sinne gewährt der Kanton einen Beitrag von 90 000 Franken zur Amortisation des Viehvermarktungszentrums Cazis. Damit sollen günstige Rahmenbedingungen für die Viehvermarktung im Kanton realisiert werden.

Korrektion der Engadinerstrasse genehmigt

Die Regierung genehmigt das Projekt für die Korrektion der Engadinerstrasse, mit einigen Auflagen sowie spezialrechtlichen Bewilligungen. Das Strassenprojekt bezieht sich auf den Abschnitt Zernez bis Susch. Zwischen den beiden Galerien Ova Sparsa und Sassella ist die Strasse in einem schlechten Zustand. Zudem genügt der Strassenabschnitt nicht mehr den heutigen Sicherheitsanforderungen und Bedürfnissen (beispielsweise zugelassene Fahrzeugbreiten). Die Strasse ist zu schmal und teilweise fehlen seitliche Ausweichmöglichkeiten. Mit dem vorliegenden Projekt wird die Engadinerstrasse auf die im Strassenbauprogramm vorgesehenen Breite von sieben Metern ausgebaut. Dadurch soll die Verkehrssicherheit erhöht werden. Die Engadinerstrasse ist die wichtigste Verkehrsachse im Engadin. Sie bildet die einzige Strassenverbindung zwischen dem Ober- und Unterengadin sowie zu den Passstrassen Maloja, Julier, Bernina, Albula, Ofen und Flüela.
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Sanierung Bildungszentrum Palottis in Schiers
Die Regierung genehmigt das Projekt für den Umbau und die Sanierung des Traktes C am Bildungszentrum Palottis in Schiers. Dem Verein Bildungszentrum Palottis wird ein Baubeitrag von insgesamt 1,43 Millionen Franken zugesichert.
Der Trakt C wurde im Jahr 1972 als Erweiterungsbau des Bildungszentrums erstellt. Im Zusammenhang mit grösseren Umbauten in den Jahren 1998/99 wurde im Trakt C unter anderem ein Personenlift eingebaut. Als nächste bauliche Massnahme sollen nun alle Internatszimmer mit eigenen Nasszellen ausgestattet werden. In diesem Zusammenhang ist auch eine energetische Gesamtsanierung des Gebäudetrakts geplant. Nach dem Umbau stehen insgesamt 67 Betten (30 im Trakt A und 37 im Trakt C) zur Verfügung.

Inkraftsetzung Verordnung über den Leitungskataster
Die Bündner Regierung setzt die Bestimmungen des kantonalen Geoinformationsgesetzes per 1. Juni 2016 in Kraft. Mit der Inkraftsetzung wird auch die Verordnung über die Leitungskataster erlassen. Die Verordnung regelt die Führung und Nutzung der kommunalen Leitungskataster.
Das kantonale Geoinformationsgesetz verpflichtet die Gemeinden, einen Leitungskataster zu führen. Der Kataster macht Angaben zur geografischen Lage von permanenten Leitungen auf Gemeindegebiet (zum Beispiel Elektrizität, Wasser, Telekommunikation). Er beruht auf Angaben der verschiedenen Werkeigentümer.

Regierung genehmigt Teilrevision der Ortsplanung von Domat/Ems
Die von der Gemeinde Domat/Ems am 28. Februar 2016 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung wird von der Regierung genehmigt. Im Einzelnen werden eine Teilrevision des Baugesetzes (neuer Art. 29 über die Industriezone C) sowie der Generelle Gestaltungsplan 1:2000 Vial-Tuleu genehmigt.
Die Teilrevision soll neue Nutzungen in der Industriezone ermöglichen. Bisher war diese Zone ausschliesslich für die Ansiedlung von Unternehmungen aus dem holzverarbeitenden Sektor nutzbar. Mit der Teilrevision des Baugesetzes wird sie nun auch für holzunabhängige Unternehmungen geöffnet. Damit wird die Basis für die Ansiedlung wertschöpfungsintensiver exportorientierter Unternehmen mit qualifizierten Arbeitsplätzen geschaffen. Die Option, auf einer reduzierten Fläche ein redimensioniertes Sägewerk zu erstellen, bleibt bestehen.


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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