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Mit der Verfassungsrevision werden u.a. die Fraktionen als Wahlkreise für die Gemeindevorstandswahlen und somit die Sitzgarantie der einzelnen Fraktionen im Gemeindevorstand aufgehoben. Die Regierung überprüfte insbesondere, ob einer Verfassungsrevision fusionsvertragliche Bestimmungen entgegen stehen, was nicht der Fall ist.

Auf den 1. Januar 2009 schlossen sich die Gemeinden Fuldera, Lü, Müstair, Sta. Maria V.M., Tschierv und Valchava zur Gemeinde Val Müstair zusammen. In organisationsrechtlicher Hinsicht hielten sie im Fusionsvertrag fest (deutsche Übersetzung): "Die in der Abstimmungsbotschaft dargelegte Gemeindeorganisation findet in der Verfassung, über welche die Urnengemeinde noch vor Inkrafttreten der Fusion zu befinden hat, ihren Niederschlag." Die Verfassung der Gemeinde Val Müstair wurde durch die Stimmbevölkerung an der Urnenabstimmung vom 28. September 2008 angenommen. Entsprechend den Ausführungen in der Botschaft zum Fusionsvertrag wurde den ehemaligen Gemeinden ein Sitzanspruch im Gemeindevorstand zuerkannt. Konkret wurden der Fraktion Müstair zwei, den übrigen Fraktionen je ein Sitz im Gemeindevorstand garantiert, wobei deren Sitz auch ein ausserhalb der Fraktion wohnender Stimmbürger bzw. Stimmbürgerin einnehmen konnte.

Mit der an der Gemeindeversammlung vom 25. November 2015 bzw. an der Urnenabstimmung vom 28. Februar 2016 jeweils deutlich beschlossenen Teilrevision der Gemeindeverfassung soll neu die Gesamtgemeinde als Wahlkreis für die Vorstandswahlen gelten.

Fälle Lumnezia und Val Müstair sind nicht vergleichbar
Während die Reduktion des Gemeindevorstands Lumnezia von 9 auf 5 Mitglieder von der Regierung zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht genehmigt werden konnte (vgl. MM vom 14. April 2016), beurteilt sie die vorliegende Verfassungsrevision als rechtens. Die Verfassungsrevision widerspricht dem Fusionsvertrag nicht. Die Regelung der Einzelheiten der Aufgaben und Befugnisse der Gemeindeorgane wurde dem Souverän der fusionierten Gemeinde Val Müstair überlassen und nicht – wie im Fusionsvertrag Lumnezia der Fall – bereits fusionsvertraglich und damit mit einer hohen Beständigkeit festgelegt. Dem Fusionsvertrag wurde in Val Müstair nachgelebt, indem die Verfassung den Fraktionen die in der Botschaft beschriebenen Rechte zuerkannte. Eine Anpassung dieser Bestimmungen ist einfacher und grundsätzlich jederzeit möglich. Es ist der gleiche Souverän, der über diese Anpassung bestimmt. Hingegen wurde der Fusionsvertrag von den früheren Gemeinden beschlossen, die, wenn es um die Anpassung des Fusionsvertrages ginge, ihre Interessen nicht mehr geltend machen können.

Angesichts der konkreten Umstände stellte sich vorliegend nicht die Frage, ob und nach welcher Zeit von der vertraglichen Abmachung abgewichen werden darf. Der Fusionsvertrag Val Müstair statuierte einen solchen expliziten Minderheitenschutz nicht im Fusionsvertrag, sondern überliess die künftige organisatorische Ausgestaltung dem verfassungsgebenden Organ der neuen Gemeinde.


Auskunftsperson:

Regierungsrätin Barbara Janom Steiner, Vorsteherin Departement für Finanzen und Gemeinden, Tel. 081 257 32 01, E-Mail: Barbara.Janom@dfg.gr.ch


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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