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An ihrer jüngsten Sitzung nimmt die Regierung Stellung zur Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs und zur Erhöhung des Prämienbeitrages für die allgemeine Krankheitsverhütung. Weiter setzt sie das Krankenpflegegesetz auf Anfang 2017 in Kraft.

Stellungnahme zur Änderung des Zivilgesetzbuchs
Die Regierung nimmt Stellung zur Änderung des Zivilgesetzbuchs. Es handelt sich um die erste bedeutsame Gesetzesreform im Bereich des Erbrechts seit Inkrafttreten des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs am 1. Januar 1912. Im Zentrum der Gesetzesänderung stehen die Revision und Flexibilisierung des Erbrechts, namentlich des Pflichtteilsrechts.
Die Regierung begrüsst den Willen des Bundesrats, das Erbrecht den gesellschaftlichen, familiären und demografischen Realitäten anzupassen. Die vorgesehene Änderung will den Pflichtteil herabsetzen und damit den Handlungsspielraum des Erblassers erweitern.
Dies scheint der Bündner Regierung ein sachgerechtes Mittel zur Verkleinerung der "Kluft zwischen den Lebensformen einerseits und Familienrecht und -politik andererseits". Die vorgeschlagenen Lösungen gehen nach Ansicht der Regierung jedoch noch zu wenig weit bzw. sind teilweise inkonsequent. Obwohl keine absolute erbrechtliche Gleichstellung der Konkubinatspaare mit den Ehepaaren beabsichtigt wird, sollte doch zumindest eine möglichst weitgehende Annäherung dieser beiden Lebensformen angestrebt werden. Nur so kann letztlich der gesellschaftlichen Entwicklung, die hin zu den unterschiedlichsten Lebensformen geht, ein rechtlich adäquater Rahmen geboten werden.
Mit der vorgeschlagenen Revision kann nach Ansicht der Regierung eine Konzentration der Vermögen in der Rentnergeneration abgemildert werden und dem Erbrecht wieder vermehrt zu seiner Funktion verholfen werden, der jüngeren Generation die notwendigen finanziellen Mittel zur Existenzgründung zur Verfügung zu stellen.

Regierung nimmt Stellung zum Prämienbeitrag für die allgemeine Krankheitsverhütung
Die Bündner Regierung nimmt Stellung zur Änderung der Bundesverordnung über die Festsetzung des Beitrages für die allgemeine Krankheitsverhütung. Grundsätzlich begrüsst sie die vorgeschlagene Erhöhung des Beitrages.
Die von den Versicherern und Kantonen getragene Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz hat beim Bund beantragt, den Beitrag für die allgemeine Krankheitsverhütung zu erhöhen. Damit soll die Bekämpfung psychischer Erkrankungen intensiviert und die Gesundheit im Alter stärker gefördert werden. Der entsprechende Zuschlag auf der Krankenkassenprämie von heute jährlich 2.40 Franken pro krankenversicherte Person soll in zwei Schritten erhöht werden, 2017 auf 3.60 Franken und 2018 auf 4.80 Franken. Die Regierung ist damit einverstanden unter der Bedingung, dass mindestens 75 Prozent der zusätzlichen Einnahmen direkt den Kantonen zu Gute kommen. So werden diese in die Lage versetzt, die kantonalen Fachstellen für Gesundheitsförderung und Prävention zu stärken.

Inkraftsetzung des Krankenpflegegesetzes
Die Teilrevision des Gesetzes über die Förderung der Krankenpflege und der Betreuung von betagten und pflegebedürftigen Personen (Krankenpflegegesetz) wird auf den 1. Januar 2017 in Kraft gesetzt. Zudem genehmigt die Regierung die dazugehörige teilrevidierte Verordnung. Die Teilrevision ermöglicht das betreute Wohnen als Alternative zum Pflegeheimeintritt für betagte Personen in schwierigen wirtschaftlichen Verhältnissen, wenn dies die Pflegeintensität zulässt. Sie schafft eine entsprechende Grundlage, damit die Mehrkosten den Mieterinnen und Mietern durch Ergänzungsleistungen vergütet werden können. Die Teilrevision leistet damit einen Beitrag zur Umsetzung des gesundheitspolitischen Grundsatzes "ambulant vor stationär".

Abstimmungsvorlagen vom 25. September 2016
Die Regierung nimmt davon Kenntnis, dass am Sonntag, 25. September 2016, folgende eidgenössischen Vorlagen der Volksabstimmung unterbreitet werden:
- Volksinitiative vom 6. September 2012 "Für eine nachhaltige und ressourceneffiziente Wirtschaft (Grüne Wirtschaft)"
- Volksinitiative vom 17. Dezember 2013 "AHVplus: für eine starke AHV"
- Bundesgesetz vom 25. September 2015 über den Nachrichtendienst (Nachrichtendienstgesetz, NDG)

Am Sonntag, 25. September 2016, gelangen keine kantonalen Sachvorlagen zur Abstimmung.


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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