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An ihrer jüngsten Sitzung beschliesst die Bündner Regierung, den kantonalen Richtplan um das Thema Windenergie zu ergänzen. Weiter erlässt sie die Teilrevision der Kindes- und Erwachsenenschutzverordnung und genehmigt das Sammelprojekt Waldbau 2016.

Ergänzung des kantonalen Richtplans im Bereich Windenergie
Die Bündner Regierung beschliesst, den kantonalen Richtplan um das Thema Windenergie zu ergänzen. Aufgrund des von Bundesrat und Parlament beschlossenen Ausstiegs aus der Kernenergie erhält die Ausschöpfung des Potentials erneuerbarer Energien ein bedeutendes politisches und gesellschaftliches Gewicht. Es ist davon auszugehen, dass die Windenergie in der Schweiz und auch in Graubünden weiter Fuss fassen wird. Die Auswirkungen auf die Natur und das Landschaftsbild sowie das zunehmende Interesse an der Nutzung der Windenergie in Graubünden rufen nach verbindlichen Grundsätzen für die Planung. Aus diesem Grund werden der kantonale Richtplan um den Bereich Windenergie ergänzt und der bestehende Leitfaden aktualisiert. Verbindlich festgelegt werden unter anderem die allgemeinen Anforderungen an die Planung von Windkraftanlagen sowie die massgeblichen Verfahrensschritte. Die konkrete Standortfestlegung erfolgt aufgrund der vorwiegend regionalen Auswirkungen von Windenergieanlagen nicht im kantonalen Richtplan, sondern in den regionalen Richtplänen.
Der ergänzte kantonale Richtplan wird nun dem Bund zur Genehmigung unterbreitet.

Weitere Informationen: Amt für Raumentwicklung Graubünden

Neuer eidgenössischer Beruf Hotelkommunikationsfachfrau/-mann
Der bisher in Graubünden ausgebildete, kantonal reglementierte Beruf "Hotel- und Gastrofachfrau/-mann" wird durch einen eidgenössisch reglementierten Lehrgang abgelöst. Der Bund plant, die entsprechende Bildungsverordnung des Berufes "Hotelkommunikationsfachfrau/-mann EFZ" auf den 1. Januar 2017 in Kraft zu setzen. Die Ausbildung soll in Graubünden ab Sommer 2017 angeboten werden.
Die Bündner Regierung ist bereit, die Gastgewerbliche Fachschule Graubünden unter der Trägerschaft der Swiss School of Tourism and Hospitality (SSTH) mit der neuen Ausbildung zu beauftragen. Die SSTH hat gegenüber dem Kanton stets grosses Interesse bekundet, mit einem Leistungsauftrag des Kantons den schulischen Teil des neuen Berufes vermitteln zu können.

Teilrevision der Kindes- und Erwachsenenschutzverordnung (KESV)

Die Regierung erlässt die Teilrevision der Kindes- und Erwachsenenschutzverordnung (KESV). Nach über drei Jahren Erfahrung werden einige Optimierungen bei den Zuständigkeiten und Abläufen vorgenommen.
Am 1. Januar 2013 trat die Teilrevision des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs (ZGB) betreffend Erwachsenenschutz, Personenrecht und Kindesrecht in Kraft. Mit dieser Änderung wurde das Vormundschaftsrecht grundlegend revidiert und an die heutigen Gegebenheiten und Anforderungen angepasst. Auf kantonaler Ebene wurden die Änderungen mittels einer Teilrevision des Einführungsgesetzes zum ZGB sowie mit dem Erlass verschiedener Verordnungen umgesetzt. Die wichtigste Neuerung bildete dabei die Schaffung von fünf kantonalen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden.
Die ersten Erfahrungen mit dem neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrecht zeigen, dass ein gewisser Anpassungsbedarf besteht. Mit der Teilrevision der KESV soll einerseits die Stellung und die Funktion der Geschäftsleitung der KESB präziser gefasst werden. Anderseits wird die Kostenregelung, insbesondere die Bestimmungen betreffend Verfahrens- und Massnahmekosten, revidiert.

Sammelprojekte für den Waldbau
Die Regierung genehmigt das Sammelprojekt Waldbau 2016 mit Gesamtkosten von 23,8 Millionen Franken. Das Projekt wurde in Zusammenarbeit mit rund 200 öffentlichen und privaten Waldeigentümern erarbeitet. Auf insgesamt 260 Hektaren wird der Schutzwald erhalten, die Artenvielfalt gefördert und Jungwald gepflegt. Zudem werden Holzschläge in schlecht erschlossenen Gebieten durchgeführt. Die Finanzierung erfolgt mit Mitteln des Bundes, des Kantons und der betreffenden Waldeigentümer.


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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