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Die Regierung hat den Entwurf für eine Totalrevision des Gesundheitsgesetzes zu Handen des Grossen Rates verabschiedet. Zweck des revidierten Gesundheitsgesetzes ist der Schutz und die Förderung der Gesundheit der Bevölkerung.

Das neue Gesundheitsgesetz löst das geltende Gesetz aus dem Jahre 1984 ab und trägt der seither eingetretenen Entwicklung im öffentlichen Gesundheitswesen Rechnung. Die Gesetzessystematik wird gegenüber dem geltenden Gesetz verbessert. Zudem werden ergänzende Bestimmungen eingebaut, insbesondere im Bereich der Pflichten der Gesundheitsfachpersonen und der Betriebe des Gesundheitswesens sowie der Patientenrechte und -pflichten. Im Zuge der Totalrevision werden die Aufgabenteilung zwischen Gemeinden und Kanton umfassender festgelegt und das kantonale Recht in den Bereichen Prävention, Epidemienbekämpfung und Berufsausübung der Gesundheitsfachpersonen den bundesrechtlichen Vorgaben angepasst. Die Anpassung der kantonalen Bestimmungen an das Bundesrecht hat zur Folge, dass jede Person, die ihren Beruf in eigener fachlicher Verantwortung ausübt, künftig eine Berufsausübungsbewilligung benötigt. Dies unabhängig davon, ob sie selbständig erwerbstätig ist oder ob sie angestellt ist, beispielsweise in einem Spital.

Die Vorlage zur Totalrevision des Gesundheitsgesetzes fand in der Vernehmlassung mit wenigen Ausnahmen durchwegs positive Aufnahme. Die Notwendigkeit einer Totalrevision des Gesundheitsgesetzes mit Anpassung der kantonalen Bestimmungen an die bundesrechtliche Regelung war allgemein unbestritten. Positiv hervorgehoben wurden von vielen Vernehmlassenden die gute Lesbarkeit und die übersichtliche, klare und nachvollziehbare Struktur des Gesetzesentwurfes. Dem Anliegen der Vernehmlassenden, Berufsausübungsbewilligungen für Gesundheitsfachpersonen nicht zeitlich zu beschränken wurde entsprochen.

Das neue Gesundheitsgesetz weist mit 70 Artikeln trotz einzelner inhaltlicher Wiederholungen und der Regelung der Patientenrechte lediglich 18 Artikel mehr auf als das geltende Gesundheitsgesetz. Gegenüber dem Vernehmlassungsentwurf erfuhr das Gesetz eine Reduktion um fünf Artikel, weitere 55 Artikel entfallen, da folgende Erlasse aufgehoben werden:

  • Gesetz über öffentliche Schutzimpfungen gegen übertragbare Krankheiten
  • Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen und zu den dazu erlassenen eidgenössischen Verordnungen
  • Verordnung über das Bestattungswesen

Die Vorlage wird vom Grossen Rat in der Augustsession 2016 behandelt.


Auskunftsperson:

Regierungspräsident Christian Rathgeb, Vorsteher Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit, Tel. 081 257 25 01, E-Mail: Christian.Rathgeb@djsg.gr.ch


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei

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