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In ihrer letzten Sitzung genehmigt die Regierung einen neuen Leistungsauftrag mit dem Dominikanerinnenkloster Cazis zur Unterbringung und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden und Flüchtlingen und genehmigt die Teilrevision der Verordnung über die Handelsmittelschule.

Stellungnahme zum Verpflichtungskredit zur Abgeltung von Leistungen im regionalen Personenverkehr
Die Bündner Regierung nimmt Stellung zur Einführung eines Verpflichtungskredits zur Abgeltung von Leistungen im regionalen Personenverkehr (RPV) für die Jahre 2018 bis 2021. Die Konferenz der kantonalen Direktoren des öffentlichen Verkehrs (KöV), zu welcher auch der Kanton Graubünden gehört, hat hierzu eine gemeinsame Vernehmlassungsantwort verfasst. Die Regierung des Kantons Graubünden unterstützt diese Stellungnahme der KöV vollumfänglich. Ergänzend fordert sie jedoch, dass der Verpflichtungskredit nicht nur für die Fahrplanperiode 2018 – 2019 freigegeben wird, sondern auch für die zweite Fahrplanperiode 2020 – 2021. Ansonsten geht die gewünschte zusätzliche Planungssicherheit für die zweite Fahrplanperiode verloren, da mit weiteren Sparmassnahmen des Bundes zu rechnen ist.
Zudem will der Bund die Betriebsmittel für die erste Fahrplanperiode 2018 - 2019 nur dann genehmigen, wenn die Kantone die alleinige Finanzierung der Folgekosten zusichern. Die Bündner Regierung ist der Ansicht, dass Analoges dann wohl auch für die späteren Fahrplanperioden gelten wird. Damit würden in nicht mehr tolerierbarer Weise Kosten auf die Kantone abgeschoben. Es kann nicht angehen, dass der Bund seinen Mitteleinsatz von der jeweiligen Finanzlage abhängig macht und zugleich die Kantone im Voraus verpflichtet, die von ihm mitverursachte Finanzierungslücke zu decken.

Leistungsauftrag zur Unterbringung und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden und Flüchtlingen
Die Regierung genehmigt einen neuen Leistungsauftrag zwischen dem Kanton Graubünden und dem Dominikanerinnenkloster Cazis zur Unterbringung und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden und Flüchtlingen. Der Leistungsauftrag gilt ab dem 1. Juli 2016. Im Angebot des Dominikanerinnenklosters Cazis werden unbegleitete junge Frauen (im Status Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene und Flüchtlinge) ab dem 16. Lebensjahr betreut. Nebst dem Bereitstellen eines Wohnangebotes und der Verpflegung muss das Kloster noch weitere Leistungen erbringen. Dazu gehören unter anderem die Vermittlung in Tagesstrukturen (zum Beispiel Schule, Berufsbildung), die Unterstützung bei der Freizeitgestaltung sowie die Hilfe beim Zurechtfinden in der schweizerischen Kultur (Selbstverständnis, Umgangsformen). Das Angebot wird im Internatsbereich der Schule St. Catharina in Cazis betrieben. Dort werden zwischen fünf und zehn Jugendliche betreut und untergebracht. Insgesamt ist von einem jährlichen Aufwand von bis zu 630 000 Franken auszugehen. Während der Übergangsphase, bis zum Vorliegen einer definitiven gesetzlichen Regelung zur Verteilung der Kosten auf alle Bündner Gemeinden, werden diese Kosten über einen Anteil der bestehenden Globalpauschale des Bundes für nicht erwerbstätige Flüchtlinge abgedeckt.

Teilrevision der Verordnung über die Handelsmittelschule
Die Bündner Regierung genehmigt die Teilrevision der Verordnung über die Handelsmittelschule. In den vergangenen Jahren wurden die für die Handelsmittelschulen geltenden bundesrechtlichen Bestimmungen mehrfach geändert. Dies hat zur Folge, dass die kantonale Verordnung über die Handelsmittelschule (HMSVO) vom 8. November 2011 einer Teilrevision zu unterziehen ist. Gleichzeitig sind die Stundentafeln und Lehrpläne der Handelsmittelschulen an die übergeordnet geltenden Bestimmungen anzupassen.
An der Bündner Kantonsschule sowie an den privaten Mittelschulen wird die Handelsmittelschule im Grundsatz mit integrierter Berufsmaturität geführt. Die Handelsmittelschule der Stiftung Sport-Gymnasium Davos bietet seit dem Schuljahr 2011/12 nur noch den Abschluss mit dem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ) Kauffrau/Kauffmann mit einer um ein Jahr verlängerten Ausbildungsdauer. Die vorliegende Teilrevision der HMSVO regelt die Erlangung des EFZ Kauffrau/ Kaufmann mit Berufsmaturität.

Kantonsbeitrag für die Erneuerung des Sportzentrums San Bernardino
Die Regierung spricht für die Erneuerung des Sportzentrums San Bernardino finanzielle Unterstützung im Rahmen der Neuen Regionalpolitik des Bundes (NRP). Der Gemeinde Mesocco wird ein NRP-Darlehen des Bundes von 400 000 Franken gewährt. Zusätzlich zum NRP-Darlehen gewährt die Regierung ihren Pflichtbeitrag von 67 336 Franken.
Das Projekt beinhaltet den Bau eines Betriebsgebäudes mit Umkleideräumlichkeiten, Materialraum und einer Bar sowie die Sanierung von drei Tennisplätzen. Das Betriebsgebäude dient sowohl den Gästen im Sommer (Tennis, Minigolf) als auch im Winter (Kunsteisfeld).

Beschaffung des weiterentwickelten Agrarinformationssystems Agricola
Für die Weiterentwicklung und den Betrieb des modularen Agrarinformationssystems Agricola spricht die Regierung einen Kredit von insgesamt 1 057 260 Franken. Vorbehalten bleibt die Einräumung der notwendigen Mittel durch den Grossen Rat.
Die Software bildet das Arbeitsinstrument für die Berechnung und Auszahlung der Direktzahlungen. Zur Berechnung der Direktzahlungen ist zurzeit ein aufwendiges Verfahren zur Aufbereitung und zum Verschnitt der GIS-Daten und deren Import in die Datenbank notwendig. Mit dem neuen System entfällt der aufwendige Datenaustausch, da die GIS-Daten automatisch im Hintergrund in Agricola aufbereitet werden. Insgesamt werden mit dem Agrarinformationssystem Agricola über 2700 Betriebe verwaltet.

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden

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