Navigation

Inhaltsbereich

  • Erste Mitteilung
  • Neuen Beitrag einfügen
Die Kommission für Gesundheit und Soziales des Grossen Rates (KGS) hat die Botschaften der Regierung zur Totalrevision des Gesundheitsgesetzes, zur Teilrevision des Personalgesetzes und zur Teilrevision des Unterstützungsgesetzes vorberaten. Die Vorlagen, welche allesamt in der Kommission Unterstützung gefunden haben, werden in der Augustsession 2016 des Grossen Rates behandelt.

Totalrevision des Gesundheitsgesetzes
Die Kommission für Gesundheit und Soziales hat die Botschaft der Regierung an den Grossen Rat zur Totalrevision des Gesundheitsgesetzes vorberaten. Das Geschäft wurde von Grossrätin Erika Cahenzli-Philipp geleitet, teilgenommen hat auch Regierungspräsident Christian Rathgeb. Die Notwendigkeit einer Totalrevision stand für die Kommission ausser Diskussion, weshalb sie einstimmig auf die Vorlage eingetreten ist.

In der sich über drei Tage erstreckenden Detailberatung nahm die Kommission einige formelle Korrekturen am Gesetzesentwurf vor. Materiell stellt eine Kommissionsmehrheit einen Antrag auf Lockerung des Nichtraucherschutzes (Zulassen von Raucherbetrieben) sowie auf Aufhebung des Obligatoriums einer Ombudsstelle für die Pflegeheime. Die heutige Regelung der Abgabeberechtigung von Medikamenten durch Ärzte möchte die Kommission nicht zum Thema machen. Der heutige Art. 36 des Gesundheitsgesetzes soll gemäss Botschaft inhaltlich unverändert ins Einführungsgesetz zum Heilmittelgesetz überführt werden. Entsprechend hat in der Vernehmlassung keine fundierte Diskussion über eine allfällige Lockerung der sogenannten Selbstdispensation stattgefunden. Deshalb erachtet die Kommission die Voraussetzungen für eine seriöse Diskussion im Grossen Rat als nicht gegeben.

Die KGS beantragt dem Grossen Rat, der Totalrevision des Gesundheitsgesetzes zuzustimmen.

Auskunftsperson:
Kommissionssprecherin Erika Cahenzli-Philipp, Tel 079 775 69 39


Teilrevision des Personalgesetzes
Die KGS hat an einer weiteren Sitzung die Botschaft der Regierung zur Teilrevision des Gesetzes über das Arbeitsverhältnis der Mitarbeitenden des Kantons Graubünden (Personalgesetz) vorberaten. Die Sitzung stand unter dem Vorsitz von Kommissionspräsidentin Christina Bucher-Brini und wurde begleitet durch Regierungsrätin Barbara Janom Steiner.

Das Eintreten auf die Teilrevision des Personalgesetzes, welche der Grosse Rat mit dem Auftrag Nay in der Februarsession 2015 selbst veranlasst hat, war in der Kommission unbestritten. Der Kernpunkt der Vorlage, die Aufhebung des automatischen Anstiegs der Lohnsumme um ein Prozent, wird von einer grossen Kommissionsmehrheit mitgetragen. Eine Kommissionsminderheit fordert hingegen, diesen Mechanismus gemäss geltendem Recht zu belassen. Des Weiteren stellt dieselbe Minderheit einen Antrag, um einen Vaterschaftsurlaub von mindestens 10 Tagen im Gesetz zu verankern. Im Gesetzesentwurf ist der Vaterschaftsurlaub zwar ebenfalls vorgesehen, doch soll die Dauer von der Regierung in der Verordnung geregelt werden. Beabsichtigt sind dabei fünf Tage.

Die KGS beantragt dem Grossen Rat, der Teilrevision des Personalgesetzes zuzustimmen.

Auskunftsperson:
Kommissionspräsidentin Christina Bucher-Brini, Tel 078 818 77 72


Teilrevision des Unterstützungsgesetzes

Als drittes Geschäft hat die KGS die Botschaft der Regierung zur Teilrevision des Unterstützungsgesetzes vorberaten. An der Sitzung, welche ebenfalls unter dem Vorsitz von Kommissionspräsidentin Christina Bucher-Brini gestanden hat, nahm seitens der Regierung Regierungsrat Jon Domenic Parolini teil.

Auf die Vorlage, welche auf einen vom Grossen Rat überwiesenen Auftrag von Grossrat Caviezel (Davos Clavadel) zurückgeht, ist die Kommission einstimmig eingetreten. Die Teilrevision des Unterstützungsgesetzes umfasst eine einzige Bestimmung. Diese sichert eine auf alle Gemeinden solidarische Aufteilung der Nettokosten, die durch die Betreuung und Unterstützung von minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen (UMF) entstehen. Der Bund bezahlt pro UMF eine Globalpauschale, welche die Kosten bei Weitem nicht deckt. Die beantragte Regelung vermeidet einseitige Belastungen von Gemeinden mit vielen Flüchtlingen und trägt dem Umstand Rechnung, dass die Betreuung und Unterstützung von Flüchtlingen in die Zuständigkeit der Gemeinden fällt. Die grosse Mehrheit der Kommission stimmt dem Vorschlag der Regierung zu. Eine Kommissionsminderheit hingegen stellt einen Änderungsantrag, wonach die ungedeckten Kosten nicht solidarisch auf die Gemeinden verteilt, sondern trotz der Zuständigkeit der Gemeinden neu vom Kanton getragen werden sollen.

In der gleichen Sitzung hat die Kommission auch die Petition des 2. Mädchenparlaments betreffend "Unbegleitete minderjährige Asylsuchende in Gastfamilien unterbringen" behandelt. Sie wird dem Grossen Rat beantragen, die Petition zur Kenntnis zu nehmen und diese der Regierung weiterzuleiten. Aufgrund der Komplexität der Thematik, der verschiedenen involvierten Akteure und des operativen Charakters der Anliegen der Petitionärinnen sieht die KGS die Regierung als die kompetente Adressatin der Petition an.

Auskunftsperson:
Kommissionspräsidentin Christina Bucher-Brini, Tel 078 818 77 72


Gremium: Kommission für Gesundheit und Soziales
Quelle: dt Kommission für Gesundheit und Soziales
Neuer Artikel