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Ab 1. November 2016 gilt das neue Kantonale Öffentlichkeitsgesetz und damit auf kantonaler Ebene das Öffentlichkeitsprinzip. Die Behörden sind auf den Vollzug vorbereitet. Zudem wurde eine "Fachstelle Öffentlichkeitsprinzip" mit eigener Webseite eingerichtet und ein neues Video der Standeskanzlei beantwortet die wichtigsten Fragen.

Das Öffentlichkeitsprinzip gewährt jeder Person – unabhängig von Alter, Staatsangehörigkeit und Wohnsitz – ein Recht auf Zugang zu amtlichen Dokumenten. Der Zugang kann nur dann verweigert werden, wenn dies gesetzlich vorgesehen ist oder überwiegende öffentliche oder private Interessen die Geheimhaltung erfordern. Wird ein Zugangsgesuch abgelehnt, steht der Rechtsweg offen.

Ein Gesuch um Zugang zu amtlichen Dokumenten muss bei der zuständigen Behörde schriftlich eingereicht werden. Das Gesuch bedarf keiner Begründung, muss aber das gewünschte amtliche Dokument hinreichend genau bezeichnen. Ist die Behandlung eines Gesuchs mit erheblichem Aufwand verbunden, wird eine Gebühr erhoben. Im Übrigen ist der Zugang gebührenfrei.

Vollzug vorbereitet

Der Vollzug des Öffentlichkeitsgesetzes stellt gewisse Anforderungen an die Verwaltungsbehörden. Darauf wurden die Verantwortlichen an einem ganztägigen Informations- und Schulungsanlass vorbereitet. Ihnen stehen auch verschiedene Vollzugshilfen wie Leitfaden, Checklisten, Ablaufschema und Muster zur Verfügung.

Bei der Standeskanzlei wurde zudem eine "Fachstelle Öffentlichkeitsprinzip" eingerichtet, primär um die Behörden bei der Anwendung des Öffentlichkeitsgesetzes zu unterstützen und zu beraten. Auf der Webseite der Fachstelle (www.oeffentlichkeitsgesetz.gr.ch) sind jedoch auch Informationen und Unterlagen (Merkblatt und Musterzugangsgesuch) für Gesuchstellende aufgeschaltet. Zudem wird die Bevölkerung mit einem kurzen Video über Möglichkeiten und Grenzen des Öffentlichkeitsprinzips sowie den Ablauf des Zugangsverfahrens informiert.


Auskunftsperson:
Dr. Claudio Riesen, Kanzleidirektor, Tel. 081 257 22 21, E-Mail Claudio.Riesen@staka.gr.ch


Gremium: Standeskanzlei
Quelle: dt Standeskanzlei
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