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Die Regierung nimmt von drei wichtigen Umweltschutz-Konzepten Kenntnis, setzt auf den 1. Januar 2017 zwei Gesetze in Kraft und genehmigt 10. Schuljahr am Hochalpinen Institut in Ftan.

Drei Konzepte für einen besseren Umweltschutz
Die Regierung hat drei konzeptionelle Grundlagen zur Kenntnis genommen, die wichtige Bereiche des Umweltschutzes betreffen. Dazu gehören ein umfassendes Konzept zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung in Notlagen, ein Massnahmenplan zur Lufthygiene und ein Vollzugskonzept zum qualitativen Bodenschutz im Kanton Graubünden.
Ein kantonales Konzept soll die Verfügbarkeit der überlebensnotwendigen Trinkwassermenge zu jedem Zeitpunkt gewährleisten. Dabei sollen kleine Wasserversorgungen oder kleine Gemeinden möglichst entlastet werden, indem sie keine entsprechenden Sicherheitsbeurteilungen vornehmen müssen. Die Bevölkerung würde demnach, unter Mithilfe des Zivilschutzes, im Ereignisfall fremdversorgt.
Um die Luftqualität in Graubünden zu verbessern, verschärft die Regierung teilweise den bestehenden Massnahmenplan zur Lufthygiene. Für die vier wichtigsten Schadstoffquellen Feuerungen, Verkehr, Industrie/Gewerbe und Landwirtschaft wurde dieser Plan mit entsprechend strengeren Massnahmen versehen.
Weiter soll auch der Boden umfassender geschützt werden. Das Amt für Natur und Umwelt hat dafür das Konzept zum qualitativen Bodenschutz aktualisiert. Als Bodenbelastungen galten bisher nur unerwünschte chemische Veränderungen. Nun zählen auch bodenphysikalische und biologische Beeinträchtigungen dazu, so zum Beispiel das Vorkommen von invasiven gebietsfremden Pflanzenarten (Neophyten).

Zwei Gesetze in Kraft gesetzt
Die Regierung hat an ihrer Sitzung folgende Inkraftsetzungen beschlossen:
- Die Teilrevision des Gesetzes über das Arbeitsverhältnis der Mitarbeitenden des Kantons Graubünden (Personalgesetz) wird auf den 1. Januar 2017 in Kraft gesetzt. Zudem genehmigt die Regierung die dazugehörige teilrevidierte Verordnung. Mit der Teilrevision des Gesetzes wird der Automatismus, wonach im Budget jeweils ein Prozent für die Lohnentwicklung zur Verfügung gestellt werden muss, aufgehoben. Im Weiteren werden unter anderem der Daten- und Rechtsschutz sowie der Schwangeren- und Mutterschutz verbessert.
- Die Teilrevision des Gesetzes über die Unterstützung Bedürftiger wird ebenfalls per 1. Januar 2017 in Kraft gesetzt. Ziel der Revision ist es, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, wonach der Kanton eigene Strukturen zur Unterbringung und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (UMF) führen kann. Sämtliche Kosten für UMF fallen in die Zuständigkeit der Gemeinden. Diese Kosten werden künftig nicht alleine von der jeweiligen Aufenthaltsgemeinde getragen, sondern solidarisch anteilsmässig von allen Bündner Gemeinden.

Hochalpines Institut Ftan kann 10. Schuljahr anbieten

Die Regierung erklärt sich bereit zu einer beitragsrechtlichen Anerkennung des Brückenangebots/10. Schuljahres "CHANCE PLUS" am Hochalpinen Institut Ftan (HIF) für eine Versuchsphase von drei Jahren. Das Angebot soll 15 bis 19-jährigen Jugendlichen am Ende ihrer obligatorischen Schulzeit zum Einstieg in die Berufswelt und zur Integration in die Gesellschaft dienen. Zielgruppe sind Jugendliche, welche noch berufliche Orientierung benötigen oder individuelle Bildungsdefizite aufheben wollen. Das Angebot umfasst 40 Schulwochen mit 40 bis 45 betreuten Lernstunden. Es besteht aus einem viertägigen allgemeinbildenden Grundangebot. Ferner ist ein externer Praxistag in einem Betrieb vorgesehen, um einen Bezug zur Arbeitswelt herzustellen. Dazu sollen drei Schnupperlehren durchgeführt werden. Vorbehalten bleibt die Genehmigung des erforderlichen Nachtragskredites durch den Grossen Rat.

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©HIF

Wasserbauprojekt Val Acletta in Disentis sorgt für besseren Hochwasserschutz
Das Projekt für die Verbauung der Val Acletta in der Gemeinde Disentis wird mit einigen Auflagen und Bewilligungen sowie ergänzt durch eine Projektänderung genehmigt. An die Kosten werden die wasserbaulichen Bundes- und Kantonsbeiträge bewilligt. Der Bundesbeitrag beträgt rund 1,25 Millionen Franken und der Kantonsbeitrag beläuft sich auf rund 1,07 Millionen Franken.
Die Val Acletta ist ein Wildbach und führt über das gesamte Jahr Wasser. Der Wasserabfluss steigt jeweils bei Starkniederschlag sowie durch Schneeschmelzprozesse rasch an. Die Gemeinde Disentis hat für die Verbauung der Val Acletta drei Handlungsfelder definiert. Erstens besteht für die Siedlungen und Infrastrukturanlagen, die sich im Nahbereich des Bachlaufs befinden, ein Hochwasserschutzdefizit. In der Gefahrenzone liegen die Talstation der Bergbahnen, Wohngebäude, Hotels, Garagen, Parkhäuser, Schuppen, Remisen, Parkplätze sowie weitere Sportanlagen. Ein zweites Handlungsfeld betrifft den Kanal der Bergbahnen. Dieses Bauwerk weist gravierende bauliche Mängel auf. Die Kanalmauern sind massiv unterspült und es drohen Folgeschäden. Der dritte Projektanstoss kommt vom geplanten "Resort Catrina". Um das Resort wie geplant auf der rechten Uferseite realisieren zu können, müssen auch in diesem Gebiet Hochwasserschutzmassnahmen ergriffen werden.

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Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden

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