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Die Regierung setzt die teilrevidierten Ausführungsbestimmungen zum kantonalen Unterstützungsgesetz in Kraft, nimmt Stellung zum Postnetz der Zukunft und genehmigt ein Wasserbauprojekt.

Solidarische Verteilung der Sozialhilfekosten für Flüchtlinge
Die Regierung genehmigt die Teilrevision der Ausführungsbestimmungen zum kantonalen Unterstützungsgesetz. Damit wird die Solidarität unter den Bündner Gemeinden im Bereich der Sozialhilfekosten für anerkannte und vorläufig aufgenommene Flüchtlinge gestärkt. Die Solidarisierung führt zu keiner Anpassung der Zuständigkeiten der Gemeinden und des Kantons. Es werden keine Finanzierungslasten zwischen dem Kanton und den Gemeinden verschoben.
Konkret regeln die neuen Ausführungsbestimmungen, wie die Globalpauschale des Bundes seitens des Kantons an die Gemeinden weitgehend dem Aufwand entsprechend ausgeglichen verteilt werden kann. Diese Globalpauschale ist ein Beitrag des Bundes an die Sozialhilfekosten, die für anerkannte und vorläufig aufgenommene Flüchtlinge entstehen. Die Globalpauschale wird während maximal fünf Jahren für nicht erwerbstätige anerkannte Flüchtlinge und während maximal sieben Jahren für nicht erwerbstätige vorläufig aufgenommene Flüchtlinge ausgerichtet.
Was den Ausgleich der bei den Gemeinden anfallenden Sozialhilfekosten für anerkannte und vorläufig aufgenommene Flüchtlinge, für welche keine Globalpauschale mehr ausgerichtet wird, betrifft, so gelten die bisherigen Bestimmungen. Die Gemeinden können übermässige Sozialhilfekosten über den Sozialen Lastenausgleich (SLA) geltend machen.
Die Teilrevision der Ausführungsbestimmungen wird rückwirkend auf den 1. Januar 2017 in Kraft gesetzt.

Regierung nimmt Stellung zum Postnetz der Zukunft
Mitte Dezember 2016 erläuterte eine Delegation der Post dem zuständigen Regierungsrat Jon Domenic Parolini und Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung die Strategie zum Postnetz der Zukunft. Diese beinhaltet die Kriterien für eigenbetriebene Postfilialen ohne Überprüfung bis ins Jahr 2020 sowie den Vorschlag der Post zum künftigen Postnetz in Graubünden. Die Regierung hält in ihrer Stellungnahme fest, dass sie beschränkt Verständnis für die strategischen Überlegungen der Schweizerischen Post hat. Auch ihren Bestrebungen, das Angebot konkurrenzfähig und ausgerichtet auf die veränderten Kundenbedürfnisse zu entwickeln, steht die Regierung kritisch gegenüber. Die Regierung verschliesst sich dabei keineswegs den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Veränderungen. Sie zielt auch nicht auf den Erhalt nicht mehr zeitgemässer Strukturen oder Dienstleistungen ab. Vielmehr geht es ihr darum, dass Unternehmen zukunftsorientiert neue Formate von Arbeitsplätzen schaffen. Im Zuge der Digitalisierung seien diese ortsungebundener und nicht mehr zwingend in den grossen Agglomerationen anzusiedeln.
Gerade als "Digital Workplace" bietet Graubünden sehr viele Vorteile, die sich mit zunehmendem Ausbau leistungsfähiger Infrastrukturen zur Nutzung digitaler Technologien noch hervorheben werden. Die Regierung distanziert sich klar von einem weiteren Stellenabbau, der in der aktuellen Wirtschaftslage den Kanton Graubünden empfindlich trifft, auch wenn keine Kündigungen ausgesprochen werden sollten. Sie wird die Gemeinden darin unterstützen, eine möglichst optimale Versorgung der Bündner Bevölkerung mit Postdienstleistungen zu erhalten. Die Regierung erwartet von der Post, dass sie die Entwicklungen in der Arbeitswelt aufnimmt und Konzepte erarbeitet, um Arbeitsplätze aktiv in die peripheren Regionen zu verlagern. Eine solche Verlagerung sollte angesichts der heute bestehenden technologischen Möglichkeiten auch für die Post wirtschaftlich von Interesse sein. Ebenfalls erwartet die Regierung, dass die Post zeitnah Vorschläge unterbreitet, wie sie die Gemeinden in Graubünden hinsichtlich der Strategie zum Postnetz 2020 informieren und in den Prozess einbinden will.

Pigniuerstrasse in Ilanz erhält besseren Schutz vor Wildbach
Die Regierung genehmigt das Projekt für die Verbauung der Val d‘Arschella in Ilanz mit einigen Auflagen und spezialrechtlichen Bewilligungen. Die Val d’Arschella ist ein geschiebetechnisch aktiver Wildbach. Nach mehreren Murgängen im Jahr 2002 wurden zum Schutz der überquerenden Pigniuerstrasse drei Wildbachsperren errichtet. Trotz dieser Installationen blieben die Seitenhänge weiter in Bewegung.
Um die Stabilität der Kantonsstrasse und die Funktion der Verbauung auch in Zukunft gewährleisten zu können, ist eine Erneuerung des ganzen Verbauungssystems notwendig. Dafür wird beispielsweise die Abstufung des Bachlaufs verfeinert, damit das System zukünftig weniger empfindlich auf Hangrutschungen reagiert. An den Gesamtkosten von 820 000 Franken beteiligt sich der Bund mit einem wasserbaulichen Beitrag von 287 000 Franken.

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Grünes Licht für grössere Gewächshäuser in Scuol
Die Regierung genehmigt eine Teilrevision des Zonenplans der Gemeinde Scuol und schafft damit die rechtlichen Voraussetzungen für den Ausbau einer ansässigen Gärtnerei. Eine im Gebiet "Funtanatscha" gelegene Parzelle wird bereits seit rund 100 Jahren als Gärtnerei genutzt. Der Eigentümer und der Pächter dieser Parzelle wollen dort grössere Gewächshäuser für die gartenbauliche Produktion sowie Einstellräume für Maschinen, Geräte und Materialien errichten. Da solche in der bestehenden Grünzone nicht zulässig sind, müssen dafür mit der Teilrevision der Ortsplanung die rechtlichen Voraussetzungen für die vorgesehene Entwicklung der Gärtnerei geschaffen werden.

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©Comet Photoshopping GmbH / Dieter Enz

Strasse zwischen Bonaduz und Zault wird sicherer

Die Regierung genehmigt das Auflageprojekt für die Korrektion der Rechtsrheinischen Oberländerstrasse zwischen Bonaduz und Zault mit einigen spezialgesetzlichen Bewilligungen und Auflagen. Aufgrund Belagsschäden und Deformationen weist ein rund drei kilometerlanges Teilstück dieser kantonalen Verbindungsstrasse eine ungenügende Tragfähigkeit auf. Das Projekt umfasst daher eine Erneuerung und Verstärkung der Strasse sowie eine Verbreiterung auf 5,8 Meter. Im gleichen Zug wird die Verkehrssicherheit entsprechend erhöht.

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Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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