NFA-Ausgleichsgefässe sollen gleichmässig dotiert bleiben   

 
01.07.2010 
Beim Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen (NFA) soll das Dotierungsverhältnis zwischen den beiden Ausgleichsgefässen auch in der neuen Beitragsperiode 2012-2015 gleich bleiben. Dies fordert die Bündner Regierung in ihrer Vernehmlassungsantwort zum NFA-Wirksamkeitsbericht 2008-2011 des Bundes.
Für den Kanton Graubünden ist das Festhalten am bestehenden Dotierungsverhältnis zwischen dem soziodemografischen und geografisch-topografischen Lastenausgleich von 50 zu 50 Prozent von ausserordentlicher Bedeutung. Diese Gewichtung erfolgte aus einer Gesamtsicht und stellt einen breit diskutierten und abgestützten Konsens dar. Auch die Datengrundlagen aus dem Wirksamkeitsbericht sprechen nach Ansicht der Regierung klar für eine Fortführung der bisherigen Proportionen. Die Auswirkungen einer Beitragsverschiebung wären für den Kanton Graubünden gravierend.
In ihrer Vernehmlassungsantwort weist die Regierung auf die am 25. Juni 2010 von der Plenarversammlung der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) verabschiedeten konsolidierten Stellungnahme zum Wirksamkeitsbericht hin. Die Regierung unterstützt diese Stellungnahme.
Soweit in der kurzen Zeit von lediglich gut zwei Jahren abschätzbar, hat sich die NFA nach Meinung der Regierung bewährt. Das Ziel der Stärkung des Föderalismus konnte ebenso erreicht werden wie das Ziel des Abbaus von Unterschieden zwischen den Kantonen. Gemäss den Erkenntnissen aus dem Wirksamkeitsbericht des Bundes wurden die ressourcenschwachen Kantone durch die NFA gestärkt, ohne die Handlungs- und Wettbewerbsfähigkeit der ressourcenstarken Kantone massgeblich einzuschränken. Die Regierung sieht daher keinen Handlungsbedarf für Korrekturen an der Mechanik der NFA und an der Dotierung der Ausgleichsgefässe. Sie unterstützt die Grundhaltung des Bundesrates, welcher sich in der Vernehmlassungsvorlage grundsätzlich für eine Konstanz des Systems ausspricht.
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