Der Kanton Graubünden soll auf das Budgetjahr 2013 das Harmonisierte Rechnungslegungsmodell HRM2 einführen. Die Bündner Regierung hat den hierfür notwendigen Entwurf für eine Totalrevision des kantonalen Gesetzes über den Finanzhaushalt und die Finanzaufsicht zur Vernehmlassung freigegeben.
Ab dem Jahr 1986 führten die Gemeinden sukzessive und im Jahr 1988 der Kanton Graubünden das Harmonisierte Rechnungslegungsmodell (HRM1) für die Rechnungslegung ein. Die Ansprüche an das öffentliche Rechnungswesen haben sich in der Zwischenzeit weiterentwickelt. Die Finanzdirektorenkonferenz der Kantone (FDK) hat im Januar 2008 das neue Handbuch HRM2 verabschiedet. Dieses enthält insgesamt 20 Fachempfehlungen, welche Mindeststandards darstellen, die alle öffentlichen Gemeinwesen erfüllen sollen. Die FDK empfiehlt den Kantonen und Gemeinden, HRM2 so rasch als möglich, spätestens innert zehn Jahren, umzusetzen.
Die Einführung von HRM2 bringt in verschiedenen Bereichen der Rechnungslegung neue Elemente. Unter anderem wird der Anhang zur Jahresrechnung um eine Geldflussrechnung, einen Beteiligungsspiegel sowie einen Eigenkapitalnachweis erweitert. Ebenso wird das Führen einer Anlagebuchhaltung zur Pflicht. Neuerungen ergeben sich auch mit einem mehrstufigen Erfolgsausweis, einem neuen harmonisierten Kontenplan, bei der Bewertung der Finanz- und Verwaltungsvermögen sowie bei den Abschreibungen. HRM2 bezweckt vor allem, die Transparenz über die effektive Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu erhöhen. Zugleich werden die Rechnungslegungsmethoden der öffentlichen Hand an diejenige der Privatwirtschaft angeglichen.
Der vorliegende Gesetzesentwurf lehnt sich an das HRM2-Musterfinanzhaushaltsgesetz der FDK an. Die neuen Bestimmungen sollen auf den 1. April 2012 in Kraft treten, damit der Kanton HRM2 auf das Budgetjahr 2013 umsetzen kann. Auf diesen Zeitpunkt hin sollen auch die Grundlagen für die Einführung von HRM2 bei den Gemeinden, Bürgergemeinden, Regional- und Gemeindeverbänden vorliegen. Es ist dabei vorgesehen, mit Modellgemeinden Erfahrungen zu sammeln und die Rechnungslegung der Bündner Gemeinwesen innert fünf Jahren nach der Einführung beim Kanton auf den neuen Standard umzustellen.
Die Vernehmlassungsunterlagen sind auf der Website des Departements für Finanzen und Gemeinden unter
www.dfg.gr.ch aufgeschaltet. Die Frist läuft bis zum 15. April 2011.