Massnahmen zur Barrierefreiheit 

Tastaturkürzel

Wir stellen auf dieser Website durch verschiedene Massnahmen sicher, dass ein barrierefreier Zugang ermöglicht wird:

  • Standardkompatibilität XHTML und CSS
  • Strukturierter Code
  • Tastaturkürzel

Mit Tastaturkürzeln können Sie auf wichtige Elemente dieser Website schnell und einfach mittels der Tastatur zugreifen. Detailierte Informationen über Tastaturkürzel können auf der Website der W3C Barrierefreiheitsrichtlinien  gefunden werden.
Verfügbare Tastaturkürzel
Diese Website stellt Tastaturkürzel bereit, die sich an den Empfehlungen der Schweizer Zertifizierungsstelle  orientieren.


Taste und Verweisziel

0:    direkt zur Startseite
1:    direkt zur Navigation
2:    direkt zum Inhalt
3:    direkt zum Kontakt
4:    direkt zur Sitemap
5:    direkt zur Suche

Beispiele zur Verwendung von Tastaturkürzeln in den gängigsten Browsern (konsultieren Sie die Online-Hilfe ihres Browsers)


Internet Explorer 5+ (Windows):

Mit gedrückter Alt-Taste und drücken der angebebenen Zifferntaste.


Firefox, 2.0 (Windows):

Mit gedrückter Alt-Taste und Shift-Taste und drücken der angebebenen Zifferntaste. 


Schriftvergrösserung

Vergrösserungen des Schriftgrades sind ein integraler Bestandteil ihres Browsers. Die Aktuellen Versionen der meisten Browser bieten neben den Einstellungen des Schriftgrades mittlerweile eine Lupenfunktion an, welche nicht nur Schriften sondern die ganze Ansicht proportional vergrössert. Weiter finden Sie Lupenfunktionen auch in den Standard-Hilfprogrammen des jeweiligen Betriebssystems.

Beispiel: Lupenfunktion in Internet Explorer 7+ (Windows)
Vergrössern: Halten Sie die Ctrl-Taste gedrückt und drücken Sie die + Zifferntaste.
Verkleinern: Halten Sie die Ctrl-Taste gedrückt und drücken Sie die  - Zifferntaste.


Ausgangslage

Für Blinde und Sehbehinderte gehört das Internet zu den wichtigsten Entdeckungen des vergangenen Jahrhunderts. Zeitung lesen, einen Katalog konsultieren oder etwas nachschlagen - zuvor war das kaum ohne fremde Hilfe oder nur mit grossem Aufwand möglich. Mit dem Internet und der Verbreitung einer Technologie, welche die geschriebene in die gesprochen Sprache übersetzt, ist der Zugang nun offen. Besser gesagt: wäre offen. Denn die Assistenzsoftware (sogenannte Screenreadersoftware) kann nur wiedergeben, was für sie lesbar programmiert ist. Dort wo die Webseiten des Kantons Graubünden konsequent das neue System nutzen sind diese Vorraussetzungen erfüllt. Teile der Websiten sind noch in herkömmlicher alter Technologie aufgebaut, diese werden jedoch nach und nach vollständig in das neue Content-Management-System nach den Regeln der Barrierefreiheit übernommen.

Sollten Inhalte wider Erwarten nicht zugänglich sein, wenden Sie sich bitte an unsern Websupport websupport@gr.ch.

Gesetzliche Grundlagen 

In der Schweiz ist das Behindertengleichstellungs-gesetz (BehiG) und damit zusammenhängend die Behindertengleichstellungs-verordnung (BehiV) am 1. Januar 2004 in Kraft getreten. In Art. 14 (BehiG) wird die Regierung dazu verpflichtet, behinderten Menschen die Teilhabe am Alltag zu erleichtern. Dazu sollen nicht nur die Benachteiligungen im Bereich des Verkehrs und des Bauwesens beseitigt werden, sondern im Speziellen auch im Bereich des Internets.


BehiG Art. 14
(Massnahmen für Sprach-, Hör- oder Sehbehinderte)


1. Im Verkehr mit der Bevölkerung nehmen die Behörden Rücksicht auf die besonderen Anliegen der Sprach-, Hör- oder Sehbehinderten.

2. Soweit sie ihre Dienstleistungen auf Internet anbieten, müssen diese Sehbehinderten ohne erschwerende Bedingungen zugänglich sein. Der Bundesrat erlässt die nötigen technischen Vorschriften. Er kann technische Normen privater Organisationen für verbindlich erklären.

  • Marke Graubünden
  • Schweizer Portal von Bund, Kantonen und Gemeinden