Der Kanton vollzieht die bundesrechtlichen Aufgaben im Zusammenhang mit der Strommarktliberalisierung, sowie die entsprechende Beratung der Gemeinden und Energieversorgungsunternehmen. Im Weiteren werden die kantonsinternen Prüfungen von Starkstromanlagen für das Projektgenehmigungsverfahren des Eidgenössischen Starkstrominspektorats koordiniert. Regionale Energieversorgungsanlagen mit Nutzung von industrieller Abwärme oder erneuerbaren Energien werden gefördert.
Dienstleistungen im Bereich der Energieversorgung
- Beratung der Gemeinden und der Energieversorgungsunternehmen in Graubünden
- Umsetzung der Strommarktliberalisierung gemäss Stromversorgungsgesetz Bund (StromVG) und Kanton (StromVG GR).
- Bearbeitung von Projekten zu regionalen Energieversorgungsanlagen mit Nutzung von industrieller Abwärme oder erneuerbaren Energien.
- Koordination der kantonsinternen Prüfungen von Starkstromanlagen des Eidgenössischen Starkstrominspektorats (Plangenehmigungsverfahren).
- Bewirtschaftung von GIS-Projekten und Datenbanken im Bereich Energieproduktion / -versorgung und -verbrauch.