Das Gericht lässt eine für den Benutzer nicht einsehbare Benutzungs- und Zugriffsstatistik führen. Diese dient ausschliesslich dem Zweck einer Nachfrageanalyse, mit dem Ziel, den Inhalt der angebotenen Informationen zu verbessern und die Funktionalitäten für ihren Zugang (Navigation, Querverzweigungen, Suchwerkzeuge etc.) konsumentenfreundlicher einzurichten.
Die Webstatistik wird mit dem Programm
Webalizer Version 2x (copyright © 1997-2002 by Bradford L. Barrett) geführt. Dieses erhebt unter anderem die folgenden, nicht personenbezogenen Daten:
- Anzahl genereller Benutzeranfragen/Zugriffe auf den Webserver www.kg-gr.ch (hits)
- Anzahl angezeigter Seiten (pageviews)
- Anzahl erfolgreich gesendeter Antworten an Besucher (files)
- Anzahl der verschiedenen Webseiten/IP-Adressen, von denen aus Anfragen gerichtet wurden (sites)
- Zeitpunkt der Besuche und Verweildauer (visits)
- Umfang der vom Webserver an Besucher ausgesendeten Datenmenge (KBytes)
- Seiten, welche die Benutzer am häufigsten als erste betrachten (top entry pages)
- Seiten, welche die Benutzer am häufigsten als letzte betrachten (top exit pages)
- Fremde Webseiten, von denen aus die Besucher gekommen sind und benützte Verzweigungen innerhalb der eigenen Webseite (total referrers)
- Suchmaschinen und Suchbegriffe, welche die Besucher verwenden (search strings)
- die von den Besuchern verwendeten Browser und Betriebssysteme (user agents)
- Anzahl der verschiedenen IP-Adressen und Hostnamen, von denen aus Seitenabrufe auf dem Webserver erfolgten (unique sites)
- Anzahl der verschiedenen Seiten, die vom Webserver abgerufen wurden (unique URL's)
- Anzahl der verschiedenen zuletzt besuchten anderen Webseiten, von denen Besucher gekommen sind (unique referrers)
- Länderherkunft der Rechner, von denen aus auf den Webserver zugegriffen wird (countries/top level domains)
- e-mail Kontakte
Diese Daten werden stündlich, täglich, monatlich und jährlich ausgewertet. Eine Weitergabe der anonymen Daten an andere Stellen des öffentlichen Sektors findet nicht statt. Neben dem Gericht sind sie jedoch auch dem privaten Betreiber des Webservers bekannt.