Amtssitz
Das Gerichtsgebäude ist vom Bahnhof und der Postautostation stadteinwärts über den Bahnhofplatz und die Engadinstrasse zu Fuss in 5 Minuten zu erreichen. Über die A13 wählen Autofahrer die Ausfahrten Chur Nord oder Chur Süd und fahren Richtung Stadtzentrum. Es gibt keine Möglichkeit, Fahrzeuge beim Gericht abzustellen. Benützen Sie die nahegelegenen öffentlichen Parkhäuser Stadtbaumgarten, City oder am Bahnhof.
Öffnungszeiten für Publikumsverkehr:
08.00 - 11.30 Uhr
14.00 - 16.30 Uhr
Auskünfte zu Verfahren werden nur den Parteien, ihren Vertretern und anderen legitimierten Verfahrensbeteiligten erteilt. Das Kantonsgericht erteilt keine telefonischen Rechtsberatungen und gibt keine Empfehlungen bei der Anwaltswahl ab.
E-mail
Mittels e-mail können keine rechtswirksamen Prozesshandlungen gegenüber dem Gericht und/oder anderen Verfahrensbeteiligten vorgenommen werden. Mit der Benützung der elektronischen Informationen auf dieser Webseite anerkennt der Benutzer diesen Vorbehalt.