Sessionliste   

Für jeden Monat wird eine separate  Liste der öffentlich zugänglichen Verhandlungen geführt. Gefüllt sind nur die Listen des aktuellen Monats und des folgenden Monats.

Für die akkreditierten Medien/Presse ist ein gesonderter Zugang auf Sessionslisten mit erweiterten Verhandlungsinformationen eingerichtet.

Januar | Februar | März | April | Mai | Juni
Juli | August | September | Oktober | November | Dezember

Ist nichts anderes angegeben, finden der Öffentlichkeit zugängliche Verhandlungen stets im Gerichtsgebäude an der Engadinstrasse 24, Gerichtssaal, statt. Es bleibt vorbehalten, Verhandlungen auch kurzfristig abzusagen oder zu verschieben.


Besuch von Verhandlungen


Nach Art. 30 Abs. 3 BV sind Gerichtsverhandlungen öffentlich. Für das Publikum offene Gerichtsverhandlungen können von Einzelpersonen grundsätzlich jederzeit und ohne Voranmeldung besucht werden.

Besuchergruppen haben sich aus organisatorischen Gründen anzumelden. Für Schulklassen gilt folgendes Prozedere:

  1. Schülerinnen und Schüler sollten mindestens 15 Jahre alt und in Begleitung einer Lehrperson sein.
  2. Anfrage auf der Kanzlei oder Abfrage im Internet betreffend die von Inhalt und Datum her gesehen in Frage kommenden Verhandlungen.
  3. Telefonische Anmeldung unter 081 257 39 68 durch die Lehrperson bis spätestens 10 Tage vor der ausgewählten Verhandlung unter Angabe von Anzahl und Alter der Schüler. Zwecks Mitteilung von Absagen/Vertagungen von Verhandlungen ist die Telefonnummer. zu hinterlassen.
  4. Aus Platzgründen können maximal 20 Schülerinnen oder Schüler eine Verhandlung gleichzeitig besuchen.
  5. Aus Gründen der Sicherheit und eines ungestörten Verhandlungsablaufs darf ausser Schreibzeug kein Gepäck (Schulmappen, Rucksäcke, Handys etc.) in die Verhandlungsräume gebracht werden.
  6. Die Begleitpersonen haben von sich aus in den Gängen und Verhandlungsräumen für Ruhe und Ordnung zu sorgen.

(Aus Platzgründen ist der Besuch von grösseren Gruppen im Provisorium an der Engadinstrasse 24 nicht möglich. Dieser Zustand dauert voraussichtlich bis Ende April 2012).


Presserichtlinien

  1. Presseleute benötigen eine Zulassung. Die generelle Akkreditierung wird vom Kantonsgericht erteilt; für die Zulassung zu einzelnen Sitzungen ist die oder der betreffende Vorsitzende zuständig.
  2. Der akkreditierten Presse werden keine Sessionslisten mehr zugestellt.
  3. Vor der Verhandlung werden über die in der Sessionsliste enthaltenen Angaben hinaus grundsätzlich keine weiteren Auskünfte zum Verfahren erteilt. In Strafsachen werden die Anklageschrift und die in der Sache ergangenen Urteile auf Verlangen hin abgegeben. In Fällen von besonderem Interesse oder Tragweite können über die Kanzlei Rückfragen an die Vorsitzende oder den Vorsitzenden erfolgen. Aktuarinnen und Aktuare sowie Kanzleimitarbeitende dürfen der Presse grundsätzlich keine Auskünfte erteilen.
  4. Nach der Verhandlung werden Auskünfte grundsätzlich nur von der oder dem Vorsitzenden der betreffenden Gerichtsverhandlung erteilt. Personen im Aktuariat und in der Kanzlei dürfen auch dann keine Auskünfte geben, es sei denn, sie seien dazu von der oder dem Vorsitzenden ausdrücklich ermächtigt worden.
  5. Im ganzen Gerichtsgebäude und in den Gerichtssälen sind Bild- und Tonaufnahmen gänzlich untersagt.
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