Kantonsgericht von Graubünden   

 
Wiederbezug des Alten Gebäu
Nach Abschluss der Renovationsarbeiten kehrt das Kantonsgericht an seine alte Wirkungsstätte zurück.

Der Wiederbezug des Alten Gebäu findet vom 28. März bis 5. April 2012 statt. Während dieser Zeit muss mit gewissen Betriebsunterbrüchen gerechnet werden. Zustellungen sind nur auf dem Postweg möglich.

Vom 1. März bis 10. April 2012 ist die Gerichtsbibliothek für auswärtige Benutzer geschlossen.

Für Ihr Verständnis danken wir Ihnen bestens.

Ab 1. April 2012 lautet die Anschrift des Kantonsgerichts wie folgt:

Kantonsgericht von Graubünden
Poststrasse 14
Postfach
7002 Chur

Chur, im Februar 2012


Rechtliche Hinweise
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Kontakt

  • Kantonsgericht von Graubünden

Elektr. Rechtsverkehr 

Für elektronische Eingaben (Art. 130 ZPO, Art. 110 StPO, Art. 33a SchKG; Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen von Zivil- und Strafprozessen sowie von Schuldbetreibungs- und Konkursverfahren, VeÜ-ZSSchKG, SR 272.1) ist ein elektronisches Postfach bei der vom Kantonsgericht verwendeten anerkannten Zustellplattform eingerichtet. Der Link ist dem Verzeichnis der Bundeskanzlei über die elektronischen Behördenadressen zu entnehmen (Schweizer Portal: http://www.ch.ch/behoerden E-Justice).
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