Für elektronische Eingaben (Art. 130 ZPO, Art. 110 StPO, Art. 33a SchKG; Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen von Zivil- und Strafprozessen sowie von Schuldbetreibungs- und Konkursverfahren, VeÜ-ZSSchKG,
SR 272.1) ist ein elektronisches Postfach bei der vom Kantonsgericht verwendeten anerkannten Zustellplattform eingerichtet. Der Link ist dem Verzeichnis der Bundeskanzlei über die elektronischen Behördenadressen zu entnehmen (Schweizer Portal:
http://www.ch.ch/behoerden E-Justice).