Das Verwaltungsgericht besteht für die laufende Amtsperiode
(2009 – 2012) aus fünf vollamtlichen Richterinnen und Richtern. Als weitere Gerichtspersonen amtieren vier ordentliche Aktuarinnen oder Aktuare. Die administrativen Angelegenheiten besorgt eine dreiköpfige Kanzlei. Im Einzelnen sind den verschiedenen Funktionen folgende Aufgaben zugeordnet:
Gesamtgericht
Das Gesamtgericht nimmt die Aufgaben gemäss Art. 14 GOG wahr, übt gemäss Art. 21 EntG (BR 803.100) die Aufsicht über die Enteignungskommissionen aus, erfüllt die Aufgaben gemäss Art. 2 ff. EGzSSV im Zusammenhang mit der Schlichtungsstelle und dem Schiedsgericht nach eidgenössischem Sozialversicherungsrecht und wählt die Gerichtskommissionen für die Dauer der Amtsperiode. Es übernimmt die weiteren Aufgaben gemäss Art. 1 VGV und steht unter dem Vorsitz der Präsidentin oder des Präsidenten.
Instruktion
Die Gerichtsmitglieder bereiten die Fälle als Instruktionsrichterin oder Instruktionsrichter zuhanden der fünf Gerichtskammern vor, leiten deren Beratungen und unterzeichnen zusammen mit der Aktuarin oder dem Aktuar die Urteile und Beschlüsse. Sie urteilen zudem in den Fällen nach Art. 43 Abs. 3 VRG als Einzelrichterin oder Einzelrichter. Daneben erlassen sie prozessleitende und Abschreibungsverfügungen.
Das Gericht instruiert die Fälle nach folgender Aufteilung:
Übriges Verwaltungs- und Verfahrensrecht
Präsident Schmid
Abgabe- und Steuerrecht
Vizepräsident Priuli
Raumordnungsrecht
Richter Meisser
AHV/ALV/BVG/UVG/Übriges Sozialversicherungsrecht
Richterin Moser
IVG/KVG/MVG
Richter Stecher
Von dieser Aufteilung ausgenommen sind die italienischen Fälle, welche von Vizepräsident Priuli bzw. im Verhinderungsfall durch Richter Stecher instruiert werden. Die romanischen Fälle werden durch Richter Stecher bzw. im Verhinderungsfall durch Richterin Moser instruiert. Ausserdem hat das Gericht die Befugnis, zur Gewährleistung einer ausgewogenen eigenen Belastung Abweichungen von obiger Aufteilung zu machen. Bei Ausstand eines Gerichtsmitglieds gilt folgende Stellvertretungsregel: Ersatz Schmid durch Priuli, Ersatz Priuli durch Stecher, Ersatz Stecher durch Moser, Ersatz Moser durch Meisser und Ersatz Meisser durch Schmid.
Aktuariat
Die Aktuarinnen und Aktuare nehmen mit beratender Stimme an den Kammersitzungen teil, verfassen aufgrund des Ergebnisses der Urteilsberatung oder nach Anweisung der Einzelrichterin sowie des Einzelrichters die Urteile.
Kanzlei
Die Kanzlei erledigt nach Anweisung des Gerichtes die administrativen Arbeiten.
Wichtigere administrative Befugnisse
Die wichtigeren administrativen Befugnisse wie interne Konstituierung, Wahl der Aktuarinnen und Aktuare und des Kanzleichefs, Genehmigung des Jahresberichtes und Erlass von Richtlinien fallen in den Zuständigkeitsbereich des Gesamtgerichtes. Sie sind in der entsprechenden Gerichtsverordnung (VGV, BR 173.000) geregelt.
Verwaltungskommission
Die Verwaltungskommission besteht aus dem Präsidium und einer weiteren Richterin oder einem weiteren Richter. Sie ist zuständig für Wahlvorbereitungen zuhanden des Gesamtgerichtes, Wahlen, personal- und besoldungsrechtliche Fragen und weitere Geschäfte der Justizverwaltung.
Zusammensetzung 2009 - 2012: Schmid, Priuli, Meisser
Publikationskommission
Die Publikationskommission setzt sich aus einer Richterin oder einem Richter und zwei Aktuarinnen oder Aktuaren zusammen und ist für die Veröffentlichung der Rechtsprechung des Gerichtes in PVG und Internet zuständig.
Zusammensetzung 2009 - 2012: Meisser, Krättli-Keller, Passini
Informatikkommission
Die Informatikkommission setzt sich aus einer Richterin oder einem Richter und zwei Aktuarinnen oder Aktuaren zusammen. Sie gewährleistet die Informatisierung des Gerichtes und besorgt im Rahmen des genehmigten Budgets alle entsprechenden Angelegenheiten.
Zusammensetzung 2009 - 2012: Priuli, Zürn, Krättli-Keller
Rechtspraktikanten
Beim Verwaltungsgericht erhalten zwei Rechtspraktikantinnen oder -praktikanten jeweils für sechs Monate Gelegenheit, sich eingehend auszubilden.
Aktuare ad hoc
Je nach Bedarf werden zusätzliche Aktuarinnen und Aktuare ad hoc beigezogen.
Schlichtungsstelle SVR
Als Vermittler der Schlichtungsstelle nach eidgenössischem Sozialversicherungsrecht amtet Dr. iur. Christian Schreiber, Chur, und als dessen Stellvertreter Dr. iur. Martin Schmid, Chur.
Schiedsgericht SVR
Als Präsident des Schiedsgerichtes nach eidgenössischem Sozialversicherungsrecht amtet Dr. iur. Urs Meisser, Monstein, und als dessen Stellvertreter lic. iur. Agostino Priuli, Chur.