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Session: 17.04.2012
Im Jahre 2008 hat der Grosse Rat im Rahmen einer Teilrevision des Mittelschulgesetzes die gymnasiale Ausbildung thematisiert. Im Zusammenhang mit dem klaren Willen das Untergymnasium in Graubünden weiterhin anzubieten, wurde eine Leistungssteigerung im UG mit allgemeinem Konsens unterstützt. Eine der Massnahmen, die in der entsprechenden Botschaft angekündigt wurde, war die Koppelung des Schwerpunktfaches neolateinische Sprachen (z.B. Spanisch/Französisch) mit einer Latinumsprüfung. Diese Massnahme war damals unbestritten.

In der heutigen Zeit setzen nur noch wenige Universitäten für das Studium der neolateinischen Sprachen diese Prüfung in Latein voraus. Die Unterzeichnenden sind deshalb der Meinung, dass mit der Koppelung dieses Schwerpunktfaches mit der Lateinprüfung eine heute nicht mehr notwendige Erschwerung für die Bündner Maturandinnen und Maturanden entsteht.

Die Regierung wird deshalb um die Beantwortung folgender Frage gebeten:

- Ist die Regierung bereit, auf die damals beschlossene Massnahme zurückzukommen und die Koppelung des Besuches des Schwerpunktfaches neolateinische Sprachen mit der Latinumsprüfung aufzuheben?

Chur, 17. April 2012

Claus, Jaag, Berther (Disentis/Mustér), Bezzola (Zernez), Blumenthal, Bucher-Brini, Buchli-Mannhart (Safien-Platz), Caduff, Caluori, Campell, Casanova-Maron, Casutt-Derungs, Clalüna, Engler, Felix, Fontana, Giacomelli, Gunzinger, Heiz, Hitz-Rusch, Holzinger-Loretz, Jeker, Jenny, Kappeler, Kasper, Koch (Tamins), Koch (Igis), Komminoth-Elmer, Krättli-Lori, Kunz (Fläsch), Kunz (Chur), Mani-Heldstab, Michel (Davos Monstein), Müller, Nick, Niederer, Niggli (Samedan), Niggli-Mathis (Grüsch), Parolini, Perl, Peyer, Pfäffli, Pult, Righetti, Sax, Steck-Rauch, Thöny, Trepp, Troncana-Sauer, Tscholl, Valär, Waidacher, Wieland, Zweifel-Disch, Degonda, Deplazes, Fausch, Liesch-Schön, Michel (Igis), Patt, Schucan, Spreiter, Stäbler, Vincenz

Antwort der Regierung

Der Inhalt der Anfrage Claus stimmt mit der Petition "Gymnasium - Schwerpunktfächer Spanisch und Französisch ohne Lateinpflicht" überein, welche am 13. März 2012 von einer Delegation von Gymnasiastinnen und Gymnasiasten der Evangelischen Mittelschule Schiers (EMS) dem Vorsteher des Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartements (EKUD) zuhanden der Regierung des Kantons Graubünden übergeben wurde.

Die Regierung hat in ihrer Antwort vom 16. April 2012 an die Petitionärinnen und Petitionäre darauf hingewiesen, dass der Grosse Rat am 22. April 2008 die Teilrevision des Mittelschulgesetzes beschlossen habe (GRP 5/2007/2008, S. 661), dagegen kein Referendum ergriffen und die Teilrevision per 1. September 2008 in Kraft gesetzt worden sei. In der Botschaft zu jener Teilrevision des Mittelschulgesetzes wurden Massnahmenbereiche (Mathematik, Naturwissenschaften, Latein, Sprachenportfolio, Sprachzertifikate, koordinierte Abschlussprüfungen pro Mittelschulstandort und Reduktion der Unterrichtsausfälle) vorgegeben, welche zur Erhöhung der Ausbildungsqualität am Gymnasium beitragen sollen. Eine der Massnahmen sieht vor, die Wahl einer neolateinischen Sprache als Schwerpunktfach mit der Auflage zu versehen, am Ende der Mittelschulausbildung obligatorisch eine Latinumsprüfung abzulegen. Eine vergleichbare Auflage besteht für das Schwerpunktfach Musik, welches zwingend an den Besuch von Instrumental- oder Gesangsunterricht gekoppelt ist.

Im Rahmen der Umsetzung der Teilrevision des Mittelschulgesetzes ersuchte das EKUD die Schweizerische Maturitätskommission (SMK) um Bewilligung eines Schulversuches mit Latein als Ergänzungsfach an den Mittelschulen des Kantons Graubünden. Dieser Schulversuch wurde damit begründet, dass einzelne Studiengänge der Universitäten weiterhin grundlegende Lateinkenntnisse verlangen und deshalb Studierende, welche am Ende der Mittelschulausbildung keine Latinumsprüfung abgelegt haben, sich nachträglich die fehlenden Lateinkenntnisse erwerben müssen. Insbesondere setzen einige Universitäten für das Studium einer neolateinischen Sprache weiterhin Lateinkenntnisse voraus.

Die SMK stimmte am 19. März 2009 dem Antrag des EKUD zu. Der Schulversuch gemäss Art. 19 der Verordnung des Bundesrats/Reglement der EDK über die Anerkennung von gymnasialen Maturitätsausweisen (Maturitäts-Anerkennungsverordverordnung, MAV; SR 413.11) wurde auf fünf Jahre befristet (Schuljahre 2010/2011 bis 2015/2016). Er sei von einer Universität zu begleiten und abschliessend zu evaluieren.

Mit den durch die Teilrevision des Mittelschulgesetzes und den damit verbundenen Massnahmen zur Erhöhung der Ausbildungsqualität im Gymnasium durchzuführenden Lehrplanrevisionen wurden gleichzeitig die Vorgaben aus der Revision der MAV von 2007 umgesetzt. Lehrpläne und Stundentafeln aller Mittelschulen im Kanton waren den geänderten Vorgaben anzupassen, insbesondere auch im Bereich Schwerpunktfach Sprachen. Die Anpassung betraf nicht die Inhalte der Schwerpunktfächer Sprachen, sondern die Verknüpfung mit Latein als Ergänzungsfach oder als weiteres obligatorisches Fach.

Die Rektorate der Mittelschulen des Kantons Graubünden wurden laufend über die Beschlüsse der Regierung informiert. Der in diesem Zusammenhang von der SMK bewilligte fünfjährige Schulversuch mit Evaluation und Bericht an die SMK wird ab Schuljahr 2012/13 gestartet. Die finale Auswertung dieses Schulversuches wird zeigen, ob sich die obligatorische Verknüpfung des Schwerpunktfaches Spanisch oder Französisch mit dem Ergänzungsfach Latein als Massnahme zur Steigerung der Ausbildungsqualität im Gymnasium bewährt.

Die Regierung wird entsprechend den Resultaten und Hinweisen des Evaluationsberichts allfällig auf die im Jahre 2008 beschlossene Massnahme zurückkommen. Da der Schulversuch bis Ende des Schuljahres 2015/2016 dauert, wird der Evaluationsbericht voraussichtlich im Jahre 2016 vorliegen.

27. Juni 2012