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Session: 21.04.2015
Die volkswirtschaftlichen Perspektiven in unserem Kanton präsentieren sich für die nächsten Jahre wenig erbaulich. Die gewerbliche Wirtschaft hat die Auswirkungen der Zweitwohnungsinitiative zu verkraften, der Tourismus ist mit der Frankenstärke konfrontiert und die Grosswasserkraft hat mit einem erodierenden Energiepreis zu kämpfen. Die demografische Entwicklung und die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative machen für die Unternehmungen die Rekrutierung von Arbeitskräften zunehmend schwierig.

In diesem anspruchsvollen Umfeld ist es für die Unternehmungen wichtig, dass sie von Seiten des Staates und dessen Verwaltung möglichst schlanke Verfahren vorfinden, welche die administrativen Belastungen auf ein Minimum reduzieren und die es den Unternehmungen erlauben, die Ressourcen auf ihre unternehmerische Tätigkeit konzentrieren.

Am 29. Januar 2012 nahm die Bündner Stimmbevölkerung die Volksinitiative “Gegen unnötige Bürokratie und Reglementierung“ an und ergänzte Art. 84 der Kantonsverfassung mit einen neuen Absatz 4. Dieser lautet: „Sie (Kanton und Gemeinden) treffen Massnahmen, um die Regelungsdichte und administrative Belastung für Unternehmen, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), so gering wie möglich zu halten.“

Seit der Annahme der Initiative sind gut drei Jahre vergangen. Die Unterzeichnenden erlauben sich nachfolgende Frage:

Erkennt die Regierung, seit Inkrafttreten der neuen Verfassungsbestimmung nach Art. 84 Abs. 4, in der kantonalen Verwaltung Wirkungen in der administrativen Entlastung der Unternehmen und wurden entsprechende Weisungen erteilt?

Chur, 21. April 2015

Felix (Haldenstein), Caduff, Claus, Aebli, Albertin, Blumenthal, Bondolfi, Buchli-Mannhart, Burkhardt, Casty, Casutt-Derungs, Cavegn, Caviezel (Davos Clavadel), Clalüna, Danuser, Deplazes, Dosch, Engler, Epp, Fasani, Felix (Scuol), Foffa, Geisseler, Grass, Hardegger, Heiz, Hitz-Rusch, Holzinger-Loretz, Jeker, Jenny, Joos, Kasper, Koch (Tamins), Kollegger, Komminoth-Elmer, Kunfermann, Kunz (Fläsch), Kunz (Chur), Lorez-Meuli, Mani-Heldstab, Marti, Michael (Donat), Michael (Castasegna), Müller, Niederer, Niggli (Samedan), Niggli-Mathis (Grüsch), Noi-Togni, Papa, Pedrini, Pfäffli, Rosa, Stiffler (Davos Platz), Stiffler (Chur), Tenchio, Tomaschett-Berther (Trun), Troncana-Sauer, Valär, Vetsch (Klosters Dorf), Waidacher, Widmer-Spreiter, Wieland, Zanetti, Cantieni, Ellemunter, Erhard, Gugelmann, Heini, Loi, Natter, Panzer

Antwort der Regierung

Die Regierung teilt die Auffassung, dass möglichst schlanke Verfahren mit einer minimalen administrativen Belastung für die Unternehmungen gerade im derzeit wirtschaftlich ausserordentlich anspruchsvollen Umfeld wichtig sind. Sie setzt schon seit längerer Zeit verschiedene Massnahmen um, die zu einer Entlastung der Unternehmungen führen.

So hat der Kanton Graubünden mit dem Projekt «Verwesentlichung und Flexibilisierung der Rechtssetzung und Rechtsanwendung (VFRR)» schon früh die Gesetzgebung auf kantonaler Ebene systematisch bereinigt und verbessert. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse werden im Sinne einer Daueraufgabe auf neue Erlasse und Revisionen von Erlassen angewendet, um insbesondere die Effizienz der Verwaltungstätigkeit zu erhöhen und damit Bürger und Unternehmen administrativ zu entlasten. Weiter hat der Kanton 2010 als Vorlauf zum Regierungsprogramm eine Aufgabenüberprüfung im Sinne von Art. 78 der Kantonsverfassung durchgeführt. Auch diese Massnahme, die periodisch wiederholt wird, dient mit der Hinterfragung öffentlicher Aufgaben bezüglich Notwendigkeit und Wirksamkeit ganz direkt dem Abbau administrativer Hürden. Beide Projekte, VFFR und Aufgabenüberprüfung, wurden mit Beteiligung des Grossen Rates durchgeführt. Speziell im Wirtschaftsbereich gibt es verschiedene Deregulierungsinstrumente, die teils von wirtschaftsnahen Institutionen betrieben werden. Eines davon ist das bereits 2007 bestellte Koordinationsgremium für die KMU-Politik, das vom Sekretär des Bündner Gewerbeverbandes präsidiert wird. Ebenfalls wirtschaftsnah werden Regulierungsfolgenabschätzungen durchgeführt, die über die Auswirkungen der Gesetzgebung auf KMU-Betriebe Auskunft geben sollen. Weiter funktioniert das Sekretariat des Departementes für Volkswirtschaft und Soziales als Anlaufstelle für Deregulierung und Revitalisierung. Diese Stelle steht jedermann offen namentlich für Vorschläge zur Vereinfachung staatlicher Verfahren. Gerade in jüngerer Zeit ist das Online-Angebot mit Informationen zu Zuständigkeiten, Verfahren, konkreten Ansprechpersonen und Interventionsmöglichkeiten ausgebaut worden. Zwei Beispiele sind das Unternehmens- und das Privatportal auf www.gr.ch, dem offiziellen Internetauftritt des Kantons. Daraus können teilweise vernetzt auch mit den Staatsebenen Bund und Gemeinden auf einfache Art zahlreiche Informationen gewonnen werden. Darüber hinaus stellt beispielsweise die kantonale Steuerverwaltung auf ihrer Internetseite nicht nur Informationen, sondern auch interaktive Elemente zur Verfügung, die ebenfalls den Aufwand von Bürger und Unternehmen im Zusammenhang mit öffentlichen Aufgaben reduzieren. Geplant ist schliesslich, den im Rahmen des Wirtschaftsberichtes verlangten One-Stop-Shop auf der Internetseite des Amtes für Wirtschaft und Tourismus mit einer Onlinelösung wirksam zu unterstützen.

Im Rahmen ihrer Führungsverantwortung weist die Regierung die Verwaltung unmissverständlich an, die nach ihrer Erkenntnis in ausreichendem Masse vorhandenen Instrumente und Möglichkeiten der Deregulierung und Entbürokratisierung aktiv zu nutzen. Dabei ist die Haltung mindestens so wichtig, wie das Instrumentarium selber. "Ermöglichen statt Verhindern, Bewilligen statt Verweigern, Vereinfachen statt Komplizieren" sind dazu – natürlich immer im Rahmen des Legalitätsprinzips – nur einige Stichworte. Die – nicht erst seit Erlass des "Bürokratieartikels" 2012 – ergriffenen Massnahmen zeigen aus Sicht der Regierung Wirkung. Allerdings basieren zahlreiche wirtschaftsrelevante Regulierungen auf der Bundesgesetzgebung und entziehen sich somit dem direkten Einfluss des Kantons. Zudem werden die bisher erzielten Entlastungen häufig durch von verschiedener Seite geäusserte Forderungen nach statistischen Daten, diversen Monitorings oder vermehrten Kontrollen vermindert. Alle diese Massnahmen bedingen die Beteiligung der Unternehmungen, was deren Aufwand erhöht. Auf diese Aspekte ist unermüdlich gegenüber dem Bund hinzuweisen. Generell hat die Politik hinsichtlich der Belastung von Unternehmen als Folge von Regulierungen eine besondere Verantwortung.

Die Regierung ist gewillt, auf dem eingeschlagenen Weg fortzuschreiten, für eine wirtschaftsfreundliche Ausgestaltung neuer sowie eine wirtschaftsfreundliche Umsetzung und Anwendung geltender gesetzlicher Bestimmungen zu sorgen. Instrumente und Institutionen, die allerdings alle Beteiligten nutzen sollen, gibt es bereits genug.

27. Mai 2015