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Session: 20.10.2015
Am 15. Januar 2015 hat die Schweizerische Nationalbank (SNB) den Franken-Mindestkurs aufgehoben. Im Nachgang zu diesem Entscheid fand am 4. Februar 2015 auf Einladung des DVS-Vorstehers ein Treffen zwischen Vertretern der Bündner Wirtschaft sowie dem Kanton Graubünden statt. Im Fokus standen dabei die Auswirkungen des Entscheides der SNB auf die Bündner Wirtschaft. Im Anschluss an diese Aussprache haben die Vertreter der Bündner Wirtschaft in verschiedenen Stellungnahmen/Positionspapieren mögliche Massnahmen genannt, mit denen die Auswirkungen des starken Frankens auf die Bündner Wirtschaft gemildert werden könnten. Nun interessiert der Stand der Arbeiten seitens der Regierung. Die Unterzeichnenden wünschen insbesondere Antwort auf folgende Fragen:

1. Welche (strategischen) Schlüsse zieht die Regierung aus der Begegnung vom 4. Februar 2015 und den eingereichten Stellungnahmen/Positionspapieren für die Arbeit von Regierung und Verwaltung?

2. Welche Massnahmen erachtet die Regierung als richtig, wichtig, umsetzbar und prioritär?

3. Wie wird die Umsetzung der Massnahmen initiiert und organisiert?

4. Wann darf mit konkreten Ergebnissen gerechnet werden?

Chur, 20. Oktober 2015

Casutt-Derungs, Casanova-Maron (Domat/Ems), Tomaschett (Breil), Alig, Baselgia-Brunner, Berther, Blumenthal, Bondolfi, Brandenburger, Bucher-Brini, Buchli-Mannhart, Burkhardt, Caduff, Caluori, Casanova (Ilanz), Cavegn, Caviezel (Chur), Crameri, Danuser, Darms-Landolt, Deplazes, Engler, Fasani, Florin-Caluori, Geisseler, Hardegger, Hartmann, Holzinger-Loretz, Jenny, Joos, Kunfermann, Lorez-Meuli, Mani-Heldstab, Märchy-Caduff, Michael (Donat), Michael (Castasegna), Niederer, Niggli-Mathis (Grüsch), Papa, Paterlini, Pedrini, Perl, Pfenninger, Pult, Salis, Schutz, Thomann-Frank, Thöny, Tomaschett-Berther (Trun), Toutsch, von Ballmoos, Weidmann, Zanetti, Antognini, Cajacob, Decurtins-Jermann, Degiacomi, Föhn, Sgier, Sonder, Wellig

Antwort der Regierung

Zur Frage 1: Die im Nachgang zum Runden Tisch eingereichten Positionspapiere erstrecken sich generell auf die Wirtschaftspolitik, den Arbeitsmarkt, den Tourismus, die Investitionspolitik, die Innovations- und Bildungspolitik, Verfahren in der Verwaltung und einige Sonderaspekte. Zum Teil sind die Forderungen strategischer Natur, zum Teil lassen sie sich konkret im Anwendungsbereich umsetzen. Allerdings sind diverse Eingaben sehr pauschal gehalten, so dass die Festlegung konkreter, zielführender Massnahmen schwierig ist. Weiter beziehen sie sich häufig auf die Gesetzgebung des Bundes, die durch den Kanton direkt und mit kurzfristiger Wirkung nicht beeinflussbar ist.

Nicht nur in Bezug auf die Auswirkungen der Frankenstärke, sondern generell sind in erster Linie die Unternehmen gefordert, sich rasch an die schwierigen Marktgegebenheiten anzupassen. Die Regierung setzt sich für wirtschaftsfreundliche Rahmenbedingungen ein, die eine möglichst freie unternehmerische Tätigkeit und ein rasches Realisieren von Investitionen ermöglichen.

Zur Frage 2: Im Vordergrund der politischen Agenda der Regierung steht die Bewältigung der schwierigen Wirtschaftssituation mit dem Ziel, den Wirtschaftsstandort Graubünden weiterzuentwickeln und die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Prioritäten setzt die Regierung in den Kernthemen Tourismus, Wasserkraft, regionale Wirtschaftsentwicklung und Raumordnung. Es versteht sich von selbst, dass die Agenda auf die finanziellen Möglichkeiten des Kantons Rücksicht zu nehmen hat.

Die Regierung erachtet es als wichtig, das Investitionsniveau des Kantons aufrecht zu erhalten, um stattfindende Strukturbereinigungen abfedern zu können. Der Grosse Rat beschliesst in der Februarsession 2016 die als Steuerungsgrösse wichtigen finanzpolitischen Richtwerte für die Jahre 2017–2020.

Zur Frage 3: Die Umsetzung erfolgt in erster Linie im Rahmen der gegebenen Zuständigkeiten in den tangierten Sektoralpolitikbereichen und je nach Aufgabenstellung dienststellen- bzw. departementsübergreifend.

Zur Frage 4:
Einzelne Massnahmen wurden bereits umgesetzt, wie beispielsweise die geforderte Totalrevision des GWE, die Einrichtung der OSS-Stelle oder die Unterstützung der touristischen Marketinganstrengungen auf dem Schweizer Markt. Einzelne Anliegen wurden im Rahmen des Regierungsprogramms 2017–2020 als Entwicklungsschwerpunkte aufgenommen. Bezüglich der Forderungen, welche die nationale Ebene betreffen, wird die Aufnahme der Hinweise in die Vernehmlassungen zuhanden des Bundes im Einzelfall geprüft, ebenso die Notwendigkeit einer Information der Bündner Bundesparlamentarierinnen und -parlamentarier bzw. die Bereitstellung von Unterlagen, soweit es sich um Schlüsselgeschäfte handelt. Verschiedene Mitarbeitende der kantonalen Verwaltung arbeiten zudem aktiv in Arbeitsgruppen des Bundes mit. Eine ständige Aufgabe aller Departemente und Dienststellen bleibt die Prüfung von Massnahmen zur administrativen Entlastung und Deregulierung.

13. Januar 2016