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Session: 21.10.2015
Die 2008 von Bankern ausgelöste Wirtschaftskrise ist in Europa noch nicht vorbei. Die Tourismusbranche spürt sie mit dem starken Franken noch zusätzlich. Die Zweitwohnungsinitiative von 2012 führt zum alpinen Arbeitsplatzabbau. Wir können keine Wirtschaftswunder bewirken. Aber statt dem Arbeitsplatzabbau tatenlos zuzuschauen, können wir wenigstens unsere „Hausaufgaben“ im Gebäudebereich lösen und den aktuellen Stand der Gebäudetechnik möglichst umsetzen.

Das Energiesparpotenzial ist im Gebäudebereich am höchsten. 2010 bestätigte der Bundesrat, dass unsere Gebäude grosse Energieverluste aufweisen, die mit besserer Dämmung eliminierbar wären. 2011 beschlossen Bundesrat und Bundesparlament, aus der Atomenergie auszusteigen und die Energiewende 2050 einzuleiten. Dafür bilden die Gebäude eine Schlüsselrolle.

Jährlich zeigen innovative Mitbürger- und Unternehmer/-innen, dass immer mehr energieeffiziente Gebäude und PlusEnergieBauten nicht nur 80% Energieverluste und CO2-Emissionen senken, sondern immer grössere Stromüberschüsse erzeugen. Sie können mit Windüberschüssen hinauf gepumpt und bei Bedarf genutzt werden. Damit können nicht nur Neubauten, Bausanierungen und private Elektroautos, sondern auch 18 t-LKW und sogar Bagger CO2-frei betrieben werden.

Laut dem Bundesamt für Umwelt ist der PEB-Ansatz, CO2-Emissionen zu senken und gleichzeitig Strom zu generieren. Wenn wir unsere Hausaufgaben lösen, wie Art. 89 BV seit 1990 und der Bundesrat seit 2011 im Gebäudesektor verlangen, können alle Mitbürger/-innen mithelfen, die C02-Emissionen zu senken.

Die Unterzeichnenden ersuchen die Regierung, ein Anreiz-System zu schaffen, das sich auf die Reduktion des Energiebedarfs, die Anwendung energieeffizienter Haustechnikkonzepte und den Einsatz erneuerbaren Energien ausrichtet.

Chur, 21. Oktober 2015

Blumenthal, Alig, Deplazes, Albertin, Baselgia-Brunner, Berther, Bucher-Brini, Buchli-Mannhart, Caduff, Cahenzli-Philipp (Untervaz), Caluori, Casanova (Ilanz), Casutt-Derungs, Cavegn, Caviezel (Chur), Caviezel (Davos Clavadel), Crameri, Darms-Landolt, Engler, Epp, Fasani, Geisseler, Holzinger-Loretz, Jaag, Jenny, Joos, Kunfermann, Locher Benguerel, Märchy-Caduff, Michael (Donat), Monigatti, Noi-Togni, Paterlini, Perl, Pult, Thöny, Tomaschett (Breil), Tomaschett-Berther (Trun), Wieland, Altmann, Antognini, Cajacob, Degiacomi, Sgier, Sonder

Antwort der Regierung

Mit dem vorliegenden Auftrag wird die Regierung aufgefordert, ein Anreizsystem zu schaffen, welches sich auf die Reduktion des Energiebedarfs, die Anwendung energieeffizienter Haustechnikkonzepte und den Einsatz von erneuerbaren Energien ausrichtet. Begründet wird der Vorstoss insbesondere damit, dass im Gebäudebereich ein grosses Energiesparpotential vorhanden sei und der Gebäudepark eine Schlüsselrolle für die Energiestrategie 2050 des Bundes einnehme.

Die Bundesverfassung erklärt für die Ergreifung von Massnahmen im Gebäudeeffizienzbereich primär die Kantone als zuständig, während im Bereich des Energieverbrauchs von Anlagen, Geräten und Fahrzeugen – d.h. namentlich auch betreffend Mobilität – die Zuständigkeit beim Bund liegt (Art. 89 Abs. 3 und 4 BV). Bund und Kantone verfolgen im Gebäudebereich jedoch eine gesamtheitliche Strategie zur möglichst weitgehenden Ausschöpfung der Potenziale (vgl. dazu auch Botschaft des Bundesrates vom 4. September 2013 zum ersten Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050, BBl 2013, 7561 ff., 7610). Überdies gibt es kantonale Harmonisierungsbestrebungen, und dies nicht nur im Bereich der energetischen Bauvorschriften (Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich, MuKEn), sondern auch bei der Förderung (Harmonisiertes Fördermodell HFM).

Die Regierung hat die Energieeffizienz-Potenziale im Gebäudebereich schon vor mehreren Jahren erkannt und entsprechende Massnahmen ergriffen. Bereits seit 1994 werden in Graubünden Gebäudesanierungen, die Erneuerung von haustechnischen Anlagen sowie der Einsatz von erneuerbaren Energien mit finanziellen Beiträgen gefördert. Mit dem revidierten Bündner Energiegesetz (BEG; BR 820.200) im Jahr 2011 wurden diese Möglichkeiten ausgebaut und überdies klare Reduktions- und Substitutionsziele gesetzlich verankert (vgl. dazu Art. 2 BEG; Botschaft der Regierung vom 12. Januar 2010 zum BEG, Heft Nr. 8/2009 – 2010, 289 ff., 313 f.). Mit den entsprechenden Förderprogrammen werden unter anderem energetische Gesamtsanierungen von Altbauten, Neubauten und Ersatzneubauten mit Vorbildcharakter, Solaranlagen und Wärmepumpenboiler zur Erzeugung von Brauchwarmwasser, Holzheizungen, Wärmepumpen, Wärmeverbünde und Anschlüsse an Fernwärmenetze gefördert. Das kantonale Fördervolumen beträgt jährlich rund 7 Mio. Franken. Erste Auswertungen zeigen, dass mit den eingeführten Massnahmen, insbesondere den erweiterten Förderprogrammen, die Reduktions- und Substitutionsziele des BEG erreicht werden.

Ergänzend zu diesen kantonalen Förderprogrammen wird seit 2010 ein nationales Gebäudeprogramm mit Förderbeiträgen für energetische Teilsanierungen geführt. Im Weiteren werden Photovoltaikanlagen (z.B. auf Gebäudedächern) mittels kostendeckender Einspeisevergütung (KEV) durch die Swissgrid gefördert.

Aus diesen Darlegungen ergibt sich, dass die Forderungen des Auftrags Blumenthal bereits vollumfänglich erfüllt sind. Die Regierung beantragt deshalb, den Auftrag abzulehnen.

02. Dezember 2015