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Session: 21.10.2015
Im Rahmen der Umsetzung der Neuen Regionalpolitik (NRP) des Bundes im Kanton Graubünden sind seit 2008 in verschiedenen Wirtschaftsräumen Regionalentwickler tätig. Ihre Aufgabe ist es, in den Regionen in enger Zusammenarbeit mit Interessen- und Anspruchsgruppen oder auch Gemeinden Projekte zu entwickeln, mit den Fördermöglichkeiten von Kanton und Bund abzustimmen und die Umsetzung zu begleiten. Das übergeordnete Ziel ist die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsraumes, der Regionen und der Gemeinden sowie die Steigerung der Wertschöpfung. Hierzu ist der Kanton beauftragt, zusammen mit den Regionen ein Umsetzungsprogramm zu erarbeiten und darin die Stossrichtungen der NRP festzulegen. Teil davon sind auch die Finanzhilfen an das Regionalmanagement. Diese decken gut zwei Drittel der Kosten für das Regionalmanagement ab, welches bei den Regionalverbänden angesiedelt ist. Die übrigen Aufwände werden von den Gemeinden finanziert.

Am 1.1.2016 beginnt eine neue NRP-Förderperiode. Anfang Juli 2015 hat das AWT nach einer Evaluation Änderungen bekannt gegeben, welche die Regionen unmittelbar betreffen. So soll in Zukunft ein Regionalmanager für die drei Regionen Albula/Viamala/Moesa zusammen zuständig sein (heute 85 Prozent Viamala und 50 Prozent Mesolcina), ein weiterer für die Region Imboden/Landquart/Plessur, ein dritter für die ganze Region Prättigau/Davos (heute 100 Prozent Gemeinden Davos und Klosters); dazu kommt je eine Person für die Regionen Surselva, Bernina/Maloja und Engiadina Bassa Val Müstair. Wie bisher sollen alle Regionalentwickler zwingend im Vollzeitpensum angestellt und von der Regionalorganisation geführt werden (ab 2016 also die neu gebildeten Regionen).

Diese Vorgaben sind für die Verantwortlichen einer Mehrheit der Bündner Regionen mit grossen Fragezeichen verbunden. Gemäss Bundesgesetzgebung über die Regionalpolitik ist bei der Bildung von Regionen der geografischen Verbundenheit, der wirtschaftlichen Funktionalität und dem Ziel der gemeinsamen Aufgabenlösung Priorität einzuräumen sowie den bestehenden regionalen Strukturen Rechnung zu tragen. Die Vorgabe eines Vollzeitpensums über mehrere unterschiedliche Regionen hinweg erschwert eine regional verankerte und den Gegebenheiten der Region entsprechende Aufgabenerfüllung.

Die Unterzeichnenden fordern deshalb die Regierung auf, vom heutigen starren Konzept Abstand zu nehmen und die Regionalentwicklung flexibler zu gestalten. Die Regionen sollen selbst bestimmen können, wie sie mit den zugesprochenen Mitteln für das Regionalmanagement umgehen. Insbesondere soll es auch möglich sein, in diesem Rahmen Teilzeitmandate für die Regionalentwicklung zu vergeben. Regionen und Gemeinden, welche mit diesem Modell arbeiten wollen, sind gleich zu behandeln.

Chur, 21. Oktober 2015

Clavadetscher, Florin-Caluori, Jaag, Albertin, Alig, Baselgia-Brunner, Berther, Brandenburger, Bucher-Brini, Burkhardt, Cahenzli-Philipp (Untervaz), Caluori, Casanova (Ilanz), Casty, Cavegn, Caviezel (Chur), Caviezel (Davos Clavadel), Crameri, Danuser, Darms-Landolt, Deplazes, Engler, Fasani, Gartmann-Albin, Giacomelli, Hitz-Rusch, Holzinger-Loretz, Jenny, Joos, Kasper, Koch (Tamins), Koch (Igis), Kunfermann, Kunz (Fläsch), Lamprecht, Locher Benguerel, Lorez-Meuli, Mathis, Michael (Donat), Michael (Castasegna), Monigatti, Niederer, Niggli-Mathis (Grüsch), Noi-Togni, Papa, Paterlini, Pedrini, Perl, Pfenninger, Salis, Schneider, Schutz, Thomann-Frank, Thöny, Troncana-Sauer, Valär, Vetsch (Pragg-Jenaz), von Ballmoos, Wieland, Altmann, Antognini, Decurtins-Jermann, Degiacomi, Sgier, Sonder, Wellig

Antwort der Regierung

Für die Umsetzung der Neuen Regionalpolitik des Bundes (NRP), aber auch bei Vorleistungen für Projekte zur wirtschaftlichen Entwicklung in den Regionen und Gemeinden allgemein ist das Regionalmanagement (RM) wichtig. In enger Zusammenarbeit mit den Regionen wurde das RM in den letzten Jahren kontinuierlich weiterentwickelt und das Konzept „Regionalmanagement 2016+“ erarbeitet. Diverse Themen, insbesondere solche, die über andere Sektoralpolitiken gefördert werden können, sind nicht Bestandteil der NRP (z.B. öffentlicher Verkehr, Wohnen, Basisinfrastrukturen, Raumplanung, Landwirtschaft etc.). Das RM wird aus Mitteln der NRP mitfinanziert, daher müssen sich seine Aufgaben an den Förderschwerpunkten der Umsetzungsprogramme (UP) des Bundes orientieren. Mit Beschluss vom 22. September 2015 (RB Nr. 817) stellte die Regierung für die im NRP «UP Graubünden 2016–2023» vorgesehene Massnahme D11 «Regionalmanagement» einen jährlichen Betrag von maximal 1 000 000 Franken bereit. Dies gestützt auf die vom Bund definierten Förderschwerpunkte und unter Vorbehalt der Einräumung der notwendigen Kredite durch den Grossen Rat, des Abschlusses der Programmvereinbarungen zu den UP der NRP zwischen Bund und Kanton und Anpassungen am Konzept „Regionalmanagement Graubünden 2016+“.

Der Bestand des Fonds für Regionalentwicklung des Bundes hat als Folge hoher à-fonds-perdu-Beiträge seit 2008 stetig abgenommen. Für die kantonalen NRP UP 2016–2019 stellt der Bund deshalb schweizweit weniger à fonds-perdu-Mittel zur Verfügung. Zudem wurde der maximale Anteil der für das RM verwendeten Mittel auf maximal 20 Prozent der à-fonds-perdu-Beiträge reduziert. Die Mitfinanzierung des RM aus Bundesmitteln wird daher nicht mehr im gleichen Umfang wie bisher möglich sein. Anstelle der im September 2015 von der Regierung angenommenen 1 000 000 Franken stehen nur rund 875 000 Franken zu Verfügung. Das reicht nicht aus, um allen politischen Regionen einen Regionalentwickler zur Verfügung zu stellen, eine Konzentration im Mitteleinsatz ist notwendig. Diese ergibt sich aus der vorgesehenen hauptberuflichen Anstellung der RE mit Pensen zwischen 80 % und 100 % und aus dem Tätigkeitsgebiets, das sich teils über mehrere Regionen erstreckt sowie aus einem geringeren Beitrag an die Personalkosten eines RE.

Derzeit werden mit den Regionen Engadina Bassa/Val Müstair, Maloja – Bernina und der Surselva Leistungsvereinbarungen verhandelt, die auch eine Anstellung eines RE bzw. einen Beitrag an die Finanzierung der Personalkosten vorsehen. Die Regierung hat im September 2015 bei der Festlegung der Umsetzung des Regionalmanagements Graubünden 2016–2023 im Rahmen der NRP des Bundes festgehalten, dass eine Anpassung des RM geprüft werden kann, sollte sich die Anzahl der Projekte zur Wirtschaftsentwicklung deutlich verändern. Im Falle des Regionenverbundes Albula/Moesa/Viamala hat dies die Regierung auch unter Berücksichtigung der Entwicklung der Arbeitsplatz-Zone San Vittore und der touristischen Entwicklung in San Bernardino in Aussicht gestellt. Die Regierung ist bereit, diese Prüfung unabhängig von der Entwicklung der Anzahl Projekte umgehend an die Hand zu nehmen und insbesondere die sprachlichen Unterschiede in diesem Raum stärker zu berücksichtigen. Weiter ist die Regierung bereit, einen Beitrag an die Personalkosten von Organisationsformen des RM zu leisten, bei denen RE in Teilzeitpensen unter der Leitung und Verantwortung eines hauptberuflichen RE tätig sind. Damit sollten die Anliegen der Regionen weitgehend berücksichtigt, eine sinnvolle Auslastung gewährleistet, die angestrebte Professionalisierung erreicht und die Rekrutierung qualifizierter Fachleute auch in peripheren Kantonsgebieten sichergestellt sowie gleichzeitig die Vorgaben des Bundes hinsichtlich des RM im Rahmen des NRP UP 2016-2019 eingehalten werden können. Wie erwähnt wird der Beitrag an die Finanzierung der Personalkosten angesichts der reduzierten Mittel nicht mehr die Höhe der bisher vorgesehenen 165 000 Franken pro Vollzeitanstellung erreichen, sondern bei zirka 140 000 Franken für eine Vollzeitstelle liegen. Dies unter Berücksichtigung der angestrebten Sonderregelung für die Region Moesa.

Gegenüber der mit Beschluss vom 22.9.2015 festgelegten Ausgestaltung des Regionalmanagements Graubünden 2016-2023 ist die Regierung somit bereit, für die Region Moesa eine Sonderregelung zu vereinbaren. Weiter sollen Organisationsformen mit Regionalentwicklern in Teilzeitpensen unter der Leitung eines hauptberuflich tätigen Regionalentwicklers insbesondere regionenübergreifend zugelassen werden. Im Sinne dieser Ausführungen ist die Regierung bereit, den Auftrag entgegenzunehmen.

13. Januar 2016