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Session: 30.01.2001

Verschiedentlich hat sich die Regierung für eine Quote von 15% an Maturandinnen und Maturanden ausgesprochen. Diese Aussage erscheint problematisch. Damit gibt sich Graubünden zufrieden, im Vergleich zu den übrigen Schweizer Kantonen im unteren Mittelfeld zu stehen und straft den Festtagsreden Lügen, wonach eine gute Bildung für die Jugend die beste Investition für die Zukunft darstelle. Denn während die durchschnittliche Maturitätsquote in der Schweiz bei ca. 18% liegt, ist der Kanton Graubünden an sechstletzter Stelle.

Dass eine höhere Quote mit einem Qualitätsabbau verbunden sei, ist zu bestreiten, würden doch mit einer solchen Argumentation die Kantone mit einem höheren Anteil geradezu disqualifiziert.

Dass für die bescheidene Haltung des Kantons in erster Linie handfeste finanzielle Gründe herhalten müssen, steht ausser Frage. Dass der Kanton mit der Kantonsschule als Referenzschule diese Strategie durch Prüfungsverfahren und besonders durch die Benotung auch ein gutes Stück steuern kann, ist ebenfalls unbestritten und macht die Angelegenheit nicht unproblematischer. Bestraft werden durch diese Politik die Regionen, wo eine grössere Quote erreicht werden könnte, bestraft wird jedoch letztlich die Jugend des ganzen Kantons.

Die Maturitätsquote wird aber auch aus der Sicht der Neustrukturierung der Lehrpersonenausbildung in der PFH zu einem Problem. Über genügend Lehrpersonen verfügen zu können, ist für die Erhaltung der Sprach- und Kulturvielfalt unseres dreisprachigen Kantons von sozusagen ”existenzieller” Bedeutung. Eine Anhebung der Maturitätsquote erscheint auch aus diesem Grunde angezeigt.

Die Postulanten heben ausdrücklich hervor, dass mit ihrem Postulat in keiner Weise die Bestrebungen zur Strukturreform und Qualitätsverbesserung in der beruflichen Ausbildung in Frage gestellt werden. Das Gegenteil ist der Fall. Die Anhebung der Maturitätsquote bedeutet aus dieser Sicht keine einseitige Bevorzugung der Mittelschule, sondern einen vernünftigen und für Graubünden ausgesprochen notwendigen Ausgleich im Ausbildungsbereich. Sie wehren sich auch gegen den Vorwurf der unausgesprochen eine Diskriminierung der Kantone mit einer höheren Maturitätsquote darstellt -, wonach eine Erhöhung der Maturitätsquote einen Qualitätsabbau zur Folge haben muss.

Die Postulanten verlangen eine Überprüfung der regierungsrätlichen Konzeption und eine Darstellung der Folgen einer mittelfristigen, schrittweisen Anhebung des Anteils an gymnasial ausgebildeten Jugendlichen in unserem Kanton.

Chur, 30. Januar 2001

Namen: Arquint, Tramèr, Parolini, Berther (Disentis/Mustér), Berther (Sedrun), Biancotti, Casanova (Chur), Casanova (Vignogn), Deplazes, Furrer, Gunzinger, Hess, Juon, Kessler, Mani, Michel, Noi, Pedrini, Schmid (Splügen), Toschini, Trepp, Walther, Wettstein

Session: 30.01.2001
Vorstoss: dt Postulat

Antwort der Regierung

Die Maturitätsquote gibt an, wieviel Prozent der 19-jährigen ständigen Wohnbevölkerung einen Maturitätsabschluss erlangen. Gemäss Angaben des Bundesamtes für Statistik für das Jahr 1999 ist der Kanton Graubünden mit 14.7% von 26 Kantonen an 17. Stelle und rangiert somit im Mittelfeld der Kantone, was auch der volkswirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Kantons entspricht. Das schweizerische Mittel beträgt 17.9%. In den vergangenen Jahren hat die Maturitätsquote im Kanton Graubünden wesentlich stärker zugenommen als in der übrigen Schweiz. Die derzeitige Aufnahmepraxis an den Bündner Mittelschulen dürfte zu einem weiteren Anstieg der Maturitätsquote führen. Dies zeigt, dass die von der Regierung angestrebte Maturitätsquote von 15% ein Richtwert mit möglichen Schwankungen darstellt und nicht einen Numerus Clausus.

Ziel der gymnasialen Maturität ist es, die Grundlage für einen erfolgreichen Studienabschluss an einer Universität oder einer Eidgenössischen Technischen Hochschule zu legen. Auch wenn der erfolgreiche Studienabschluss von sehr vielen verschiedenen Faktoren beeinflusst wird, lagen bisher die Studienabschlussquoten von Absolventinnen und Absolventen der Bündner Kantonsschule über dem schweizerischen Mittel. Gemessen an dieser Zielsetzung hat sich die restriktive Aufnahmepraxis dieses Gymnasiums bewährt.

Die Regierung beurteilt im Rahmen einer Gesamtsicht eine Maturitätsquote von 15% als sinnvollen Richtwert für den Kanton Graubünden. Diese Beurteilung ist wie bereits erwähnt - nicht mit einem Numerus Clausus betreffend die Gymnasien gleich zu setzen. Daher drängt sich eine Änderung der Beurteilung durch die Regierung nicht auf. Klar zurückgewiesen wird die im Postulat enthaltene Unterstellung, dass in erster Linie "handfeste finanzielle Gründe" für die Haltung der Regierung massgebend seien. Problematisch ist auch die Aussage des Postulates, dass Jugendliche, welche keine gymnasiale Maturität machen können, für das Verhalten des Kantons bestraft würden. Damit wird der Eindruck vermittelt, dass nur die gymnasiale Maturität eine gute Ausbildung ermögliche, was nicht zutrifft. Bildungspolitisches Ziel der Regierung ist es, gesellschaftlichen Bedürfnissen und den Bedürfnissen der Bündner Wirtschaft zu entsprechen. Die Wirtschaftsstrukturen im Kanton mit vielen KMU-Betrieben bedingen auch die Förderung der Berufsbildung einschliesslich der Berufsmaturität, welche die Zulassung zum Fachhochschulstudium vermittelt. Schulisch begabten Jugendlichen vermitteln diese auf die Berufslehre aufbauenden Ausbildungen sehr gute Perspektiven. Der prüfungsfreie Übertritt von Berufsmaturandinnen und -maturanden in Fachhochschulen erlaubt es den lernwilligen Jugendlichen, die Erfahrungen aus der Berufsausbildung zu vertiefen. Dieser Ausbildungsweg ist somit für alle Jugendlichen attraktiv und bietet interessante Karrieremöglichkeiten innerhalb und ausserhalb des Kantons. Die Tatsache, dass diese Gegebenheiten noch nicht überall bekannt sind, erklärt teilweise die bildungspolitischen Aussagen im Postulat bezüglich des Stellenwertes der gymnasialen Maturität.

Um in Zukunft über eine ausreichende Anzahl Primarschullehrpersonen zu verfügen, hat sich der Grosse Rat im Jahre 1998 deutlich dafür ausgesprochen, für das Studium an der Pädagogischen Fachhochschule Zulassungsvoraussetzungen zu fixieren, welche dem Anliegen der Durchlässigkeit des Bildungssystems Rechnung tragen. Die EDK hat dieses Modell in ihrem Reglement über die Anerkennung von Hochschuldiplomen für Lehrkräfte der Vorschule und der Primarstufe übernommen. Es wird ein Zusatzmodul in Allgemeinbildung konzipiert, welches Inhaberinnen und Inhaber eines Diploms einer Diplommittelschule (DMS), einer Handelsmittelschule (HMS), einer Berufsmaturität und einer Berufsausbildung mit mehrjähriger Berufserfahrung auf das Studium an der Pädagogischen Fachhochschule vorbereitet. Dieses Zusatzmodul trägt der kantonalen Dreisprachigkeit Rechnung.

27. Februar 2001