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Session: 30.01.2001
betreffend Erlass eines Telekommunikationsgesetzes

In den letzten paar Jahren hat sich der Telekommunikationsmarkt in Technik und Struktur grundlegend geändert. Auch die zur Verfügung stehenden ”Transportmittel”, also die Grundinfrastruktur wie Leitungen usw. wurden mit der Privatisierung der Swisscom zugeführt. Verschiedene Anbieter bewerben sich seither um diesen Markt, allerdings nur dort, wo auch genügend Abnehmer bzw. Kunden sind.
Es ist damit zu rechnen, dass es für den Kanton Graubünden, mit seinen vielen Tälern und Talschaften, zu wenig oder keine Bewerber und Interessenten gibt, welche die Grundinfrastruktur - viele sprechen von der sogenannten Datenautobahn - aufbauen und zur Verfügung stellen und dies über den Markt finanzieren können.

Die Regierung des Kantons Graubünden hat dies erkannt. Im Regierungsprogramm 2001 2004 unter dem Politbereich 8, Ziffer 42, Förderung neuer Informations- und Kommunikationstechnologien zur Erhöhung der Standortattraktivität, führt sie aus, dass es darum gehe, ”den Anschluss an den Telekommunikationshighway zu schaffen”. Im Jahresprogramm 2001 ist dann die Ziffer 42 insofern konkretisiert, dass es um die Beurteilung der Zweckmässigkeit und Dringlichkeit der Förderstrategie in diesem Bereich geht.

Es ist wohl unumstritten, dass die Grundinfrastruktur für die Datenübermittlung in einem so speziellen Kanton wie Graubünden, nur dann alleine dem Markt überlassen werden kann, wenn dieser auch funktioniert. Sofern dies nicht möglich ist, so muss der Staat bzw. der Kanton flankierend eingreifen, damit für den Kanton als Wirtschaftsstandort Chancengleichheit mit den im Unterland ansässigen Firmen und Haushalten besteht. Aber auch für Telekommunikationsanbieter und Unternehmen im Medienbereich wie Fernsehen und Radio muss der speziellen Topographie unseres Kantons wegen Rechnung getragen werden. Ansonsten läuft unser Kanton nämlich Gefahr, dass eine ungenügende Verbreitung dieser Medien die Folge davon ist.

Die Wirtschaft und Bevölkerung unseres Kantons ist darauf angewiesen, moderne Technik in der Telekommunikation beanspruchen zu können. Mit der Tele Rätia AG und deren Tochterunternehmung Net Com Graubünden AG verfügt der Kanton bereits über zwei Firmen, welche versuchen, die Grundinfrastruktur zur Verfügung zu stellen. Damit alleine lässt sich aber das Grundproblem nicht lösen. Ob und wie der Kanton sich mit seinen beiden Gesellschaften engagiert, ist eine Frage.
Die ganz übergeordnete Frage ist aber, welche Mittel er direkt - oder indirekt über eidg. Subventionen dem Markt zur Verfügung stellen kann und will, und wie er sich die Investition und Bewirtschaftung der Grundinfrastruktur in der Telekommunikation für den Kanton Graubünden vorstellt. Darüber hat auch der Grosse Rat klar Stellung zu beziehen.

Aus diesem Grund genügt es nicht, bloss eine Beurteilung der Zweckmässigkeit und Dringlichkeit in Fragen der Telekommunikation vorzunehmen. Es geht darum, bedingt durch die Revision des RTVG (Radio- und Fernsehgesetz) und FMG (Fernmeldegesetz) heute absehbare Defizite aus dem liberalisierten Markt aufzufangen und gezielt rasch entgegenzuwirken. Dazu bedarf es aber einer gesetzlichen Grundlage.

Wir stellen daher der Regierung des Kantons Graubünden den Antrag, ein Telekom-munikationsgesetz auszuarbeiten und dem Grossen Rat vorzulegen.

Chur, 30. Januar 2001

Namen: Marti, Cavigelli, Nigg, Ambühl, Arquint, Bär, Barandun, Battaglia, Beck, Berther (Disentis/Mustér), Berther (Sedrun), Bühler, Büsser, Cahannes, Casanova (Chur), Casanova (Vignogn), Catrina, Cavegn, Caviezel, Christ, Claus, Crapp, Dalbert, Deplazes, Farrér, Federspiel, Feltscher, Frigg, Furrer, Giacometti, Giuliani, Gross, Gunzinger, Hanimann, Hardegger, Hartmann, Hess, Hübscher, Jäger, Janett, Joos, Juon, Kehl, Kessler, Koch, Lardi, Loepfe, Luzio, Maissen, Meyer, Michel, Nick, Noi, Parpan, Patt, Pizzi, Robustelli, Roffler, Sax, Scharplatz, Schmid (Splügen), Stiffler, Suenderhauf, Suter, Telli, Thomann, Toschini, Tramèr, Tremp, Trepp, Walther, Wettstein, Zanolari, Zinsli

Session: 30.01.2001
Vorstoss: dt Motion

Antwort der Regierung


Nach dem anfangs 1998 in Kraft getretenen neuen Fernmeldegesetz (FMG) bleibt die Grundversorgung in allen Regionen der Schweiz gewährleistet. Zum Umfang der Grundversorgung zählen Telekommunikationsdienste, die in der Schweiz eine grosse Verbreitung gefunden haben und zum „Standard“ gehören. Das FMG hat diesen Umfang definiert, der Bundesrat ist jedoch ermächtigt, den Umfang der Grundversorgung auszudehnen und der technischen Entwicklung und neuen Bedürfnissen von Wirtschaft und Gesellschaft anzupassen. Das Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) wird zurzeit revidiert. Der Vernehmlassungsentwurf sieht vor, dass in Bezug auf Service public nach wie vor am „Modell SRG“ festgehalten werden soll. Danach soll der Auftrag für den Service public einem einzigen nationalen Veranstalter übertragen werden, der eine flächendeckende Versorgung zu garantieren hat und in den Genuss des überwiegenden Teils der verfügbaren Mittel kommt.

Grundsätzlich kann demnach festgehalten werden, dass eine gewisse Grundversorgung in den Bereichen Telekommunikation und Medien auch in Zukunft durch die nationale Gesetzgebung sichergestellt wird. Damit wird allerdings nur ein minimaler Standard gewährleistet. Es besteht nun die Problematik, dass einerseits die technologische Entwicklung und die Bedürfnisse der Bevölkerung und der Wirtschaft sich rasch fortentwickeln und andererseits die Grundversorgung nicht im gewünschten Umfang ausgedehnt werden dürfte. Im liberalisierten Markt werden Dienstleistungen und Angebote nur dort angeboten, wo eine ausreichende Nachfrage erwartet wird. Es ist deshalb davon auszugehen, dass in Teilen unseres Kantons das Angebot vom Markt her nicht über die Grundversorgung hinaus weiterentwickelt wird. Es stellt sich deshalb die Frage, ob und in welchem Umfang der Staat flankierend eingreifen muss, damit der Lebens- und Wirtschaftsraum Graubünden konkurrenzfähig bleibt. Aus der Überzeugung heraus, dass auch mittel- und langfristig Defizite im Bereich der Telekommunikation verhindert werden müssen, hat die Regierung die Förderung neuer Informations- und Kommunikationstechnologien zur Erhöhung der Standortattraktivität als Ziel 42 in das Regierungsprogramm 2001 - 2004 aufgenommen.

Im Rahmen der letzten Revision des Wirtschaftsförderungsgesetzes vor gut 10 Jahren wurde die Grundlage geschaffen, Beiträge an die Erschliessung mit Dienstleistungen leisten zu können. Die Regierung unterstützt denn auch Projekte mit den Instrumenten der Wirtschaftsförderung (Beispiel: Kommunikationsnetz Surselva). Die NetCom Graubünden AG hat ebenfalls Pläne entwickelt, wie gewisse Teile des Kantons erschlossen bzw. verkabelt werden könnten. Da die NetCom nur beschränkte finanzielle Mittel aufweist bzw. auf private Investoren angewiesen ist, sieht ihre Strategie vor, zuerst die bevölkerungsdichteren Regionen zu erschliessen. Die Regierung ist bereit, auch diese Projekte im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten grosszügig zu unterstützen. Sie sieht kurzfristig keine anderen Möglichkeiten als die Unterstützung mit Mitteln der Wirtschaftsförderung. Sie ist aber bereit, zu prüfen, ob andere Formen der Unterstützung (Kantonalisierung der Aufgabe, Risikokapital, Investitionsbeiträge, Betriebsbeiträge etc.) notwendig sind, um das Ziel einer ausreichenden Versorgung des Kantons zu erreichen. Die Regierung will diesbezüglich - im Sinne der Motion - dem Grossen Rat Vorschläge unterbreiten, aber nicht in der Gestalt eines eigenständigen Telekommunikationsgesetzes, sondern im Rahmen der anstehenden Revision des Wirtschaftsförderungsgesetzes, welche Bestandteil des Gesetzgebungsprogrammes 2001 - 2004 ist. Diese soll Ende 2002 abgeschlossen sein. Auch die Unterstützung der Verbreitung von Medien, wofür zurzeit die gesetzlichen Grundlagen fehlen, soll im Rahmen dieser Revision geprüft werden.

Die Regierung ist bereit, im Sinne dieser Ausführungen die Motion entgegen zu nehmen.

27. Februar 2001