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Session: 27.03.2001

Durch die neuesten Fälle von Maul- und Klauenseuche der letzten Tage in unseren Nachbarländern Frankreich und Deutschland kann ein Übergriff der Seuche auf die Schweiz nicht mehr ausgeschlossen werden. Die Tierhalter und die Öffentlichkeit wurden informiert und erste Massnahmen getroffen.

Tierseuchen betreffen weitere Kreise als nur die Landwirtschaft, denn Massnahmen zur Seuchenbekämpfung wie das Absperren ganzer Gebiete haben volkswirtschaftliche Kosten zur Folge. Ein Ausbruch in unserem Kanton würde grosse Verluste vor allem im Tourismus nach sich ziehen. Zusätzlich sind solche Absperrungen bei der heutigen Mobilität der Bevölkerung nur mit enormem Aufwand durchzusetzen. Als Alternative wird immer wieder von Impfungen gesprochen, deren Nachteile bekannt sind.

In Deutschland wird mittlerweile von sogenannten Ringimpfungen gesprochen, indem nur in einem bestimmten Umkreis eines Seuchenfalles die Tierbestände geimpft werden, um die Ausbreitung zu stoppen. Diese Ringimpfungen sollen die Nachteile der flächendeckenden Impfungen reduzieren.

Die Interpellanten bitten die Regierung um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Kann die Regierung versichern, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass im Falle eines Ausbruchs von MKS alle Beteiligten an Tierverkehr (Alpfahrten, Viehschauen, Märkte, privater Handel, etc.) gleich behandelt werden und allfällige Massnahmen in einem Konzept durchgesetzt werden?
2. Wie beurteilt die Regierung die Durchführbarkeit von Massnahmen wie Sperrungen im Zusammenhang mit einem Ausbruch von MKS?
3. Sieht die Regierung Möglichkeiten, sich national dem Druck für Impfmassnahmen zu widersetzen, um langfristig Marktvorteile für unsere Landwirtschaft im Export zu erhalten?

Chur, 27. März 2001

Namen: Schmid (Vals), Hanimann, Heinz, Bär, Battaglia, Beck, Berther (Disentis/Mustér), Biancotti, Brüesch, Butzerin, Capaul, Carisch, Casanova (Vignogn), Caviezel, Cavigelli, Christoffel, Claus, Conrad, Dalbert, Dermont, Farrér, Federspiel, Geisseler, Gross, Hartmann, Joos, Kessler, Lardi, Lemm, Loepfe, Maissen, Märchy, Parolini, Patt, Pedrotti, Peretti, Portner, Quinter, Ratti, Rizzi, Sax, Schmid (Sedrun), Schmid (Vals), Stiffler, Telli, Thöny, Tramèr, Tuor (Disentis/Mustér), Tuor (Trun), Zanolari, Zarro

Session: 27.03.2001
Vorstoss: dt Interpellation

Antwort der Regierung

1. Der Umgang mit hochansteckenden Tierseuchen und das Vorgehen bei den einzelnen Tierseuchen sind im eidgenössischen Tierseuchengesetz (TSG) und in der Tierseuchenverordnung (TSV) genau geregelt. Es kann deshalb davon ausgegangen werden, dass diese gesetzlichen Vorschriften in der ganze Schweiz einheitlich vollzogen werden. Das Bundesamt für Veterinärwesen kann im Seuchenfall gemäss TSG einen Krisenstab einberufen. Dieser Krisenstab setzt sich aus Vertretern der Kantonstierärzte, der Wirtschaft und der Wissenschaft zusammen und ist für die Koordination der zu treffenden Massnahmen verantwortlich, die für die Bekämpfung hochansteckender Seuchen vorgesehen sind. Die Regierung wird sich im Falle eines MKS-Ausbruchs dafür einsetzen, dass aufgrund der gesetzlich festgelegten Vorgehensweise alle Beteiligten am Tierverkehr gleich behandelt werden und die zu treffenden Massnahmen nach einem einheitlichen, vom Bund koordinierten Vorgehenskonzept, das als Notfallplanung auch via Internet eingesehen werden kann, umgesetzt werden.

2. Mit Regierungsbeschluss vom 6. März 2001 wurde der Stabschef des Kantonalen Führungsstabes beauftragt, im Einvernehmen mit dem Veterinäramt einen Teilstab MKS einzusetzen, der sämtliche vorsorglichen Massnahmen, u.a. auch Sperrungen, vorzubereiten hat, so dass bei einem Auftreten eines Seuchenfalles sofort gehandelt werden kann. Die Absperrung eines betroffenen Hofes ist von den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten abhängig und muss der Situation angepasst werden. Nachdem die Wintersaison in den Tourismusregionen beendet und der Personenverkehr dadurch in den meisten Regionen massiv reduziert wurde, beurteilt die Regierung die Durchführbarkeit von Sperrungen im ganzen Kantonsgebiet eher positiv.

3. Das internationale Tierseuchenamt (OIE) unterscheidet Länder, welche ohne Impfung MKS-frei sind, Länder, welche MKS-frei sind, aber impfen und Länder welche nicht MKS-frei sind. Nur die erste Länderkategorie, zu der die Schweiz zählt, darf mit tierischen Produkten unbeschränkt Handel treiben. Diese Markt-
vorteile dürfen mit der Wiedereinführung einer flächendeckenden MKS-Impfung nicht gefährdet werden. Gegen eine Impfung sprechen auch zahlreiche veteri-
närmedizinische Gründe. Die heute verfügbaren Vakzine sind nur gegen einen der 7 MKS-Serotypen wirksam und es wird kein 100%-iger Impfschutz erreicht. Die Immunitätsdauer nach einer ersten Impfung ist auf 4 Monate beschränkt und die Impfung muss danach jährlich wiederholt werden. Die Impfung führt ebenso wie eine natürliche MKS-Infektion zur Bildung von Antikörpern gegen das MKS-Virus im Blut. Mit serologischen Methoden ist es nicht möglich, geimpfte Tiere von mit dem Feldvirus infizierten Tieren zu unterscheiden. Die Impfung kann Klauentiere nicht vor einer Infektion mit antigenetisch abweichenden Feldvirus-Subtypen und auch nicht immer vor Erkrankungen schützen. Es besteht die Möglichkeit, dass einzelne geimpfte Klauentiere das Virus in sich tragen und es über Jahre ausscheiden, ohne dass klinische Symptome auftreten. Dadurch wird das Seuchengeschehen verschleiert, was eine effiziente MKS-Bekämpfung erschwert oder sogar verunmöglicht.

Von der flächendeckenden prophylaktischen Impfung zu unterscheiden ist die Notimpfung, welche als Ringimpfung von aussen nach innen um einen Seuchenherd erfolgt. Eine solche Notimpfung wäre bei einem Ausbruch in der Schweiz denkbar, etwa wenn verseuchte Tiere in einer Sperrzone nicht schnell genug getötet werden könnten. Eine Reserve von 300'000 Impfdosen für den schweizerischen Viehbestand ist einsatzbereit gelagert und kann nach entsprechendem Entscheid innert kürzester Zeit eingesetzt werden. Um den günstigen Seuchenstatus zu erhalten, müssten die geimpften Tiere getötet werden.

Die Regierung ist aufgrund des Gesagten gegen eine flächendeckende MKS-Impfung und wird sich gegenüber dem Bundesrat gegebenenfalls in diesem Sinne äussern.