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Session: 28.03.2001

In den letzten Jahren ist der Luchs in verschiedenen Regionen der Westschweiz (Bern, Freiburg, Wallis) wiedereingeführt worden. In den folgenden Jahren werden ähnliche Projekte auch in den direkt an den Kanton Graubünden angrenzenden Ostregionen der Schweiz durchgeführt werden. Neben den erwähnten Projekten konnte gleichzeitig die Rückkehr des Wolfes in mehreren schweizerischen Gebieten beobachtet werden. Seine Anwesenheit wurde u.a. im Wallis, im Tessin und vor kurzem auch im Valchiavenna beobachtet.

Das Zusammenleben solcher Raubtiere mit der landwirtschaftlichen Welt und besonders mit den Bedürfnissen der Viehzucht und des Hirtenbetriebs ist leider nicht problemlos. In denjenigen Gebieten, wo der Luchs und der Wolf schon anwesend sind, wurden leider bereits verschiedene Ereignisse gemeldet: z.B. habe im letzten Oktober ein Wolf auf der Weide im Gebiet von Bellinzona, wenige Kilometer vom Moesano entfernt, vier Ziegen überfallen.

Die Struktur und die Organisation unserer kleinen und mittleren landwirtschaftlichen Betriebe erlauben den Bauern nicht, die notwendigen Schutzmassnahmen zu treffen, um solche Vorkommnisse zu vermeiden. Angesichts des geringen Tierbestandes ist es undenkbar, dass sich diese Betriebe eine Art ständiger Überwachung der Tiere leisten können; die Kosten dafür wären nicht tragbar. Ausserdem kann man nicht vergessen, dass unabhängig von den Kosten auch dort, wo breitere Überwachungsmassnahmen möglich wären, ihre Wirksamkeit infolge der besonders unwegsamen und schwer kontrollierbaren Weide stark reduziert sein würde.

Daher erlaube ich mir, als Sprachrohr des Bauernstandes der löblichen Regierung folgende Fragen zu stellen:

Beabsichtigt der Kanton Graubünden, bei den Programmen betreffend Wiedereinführung des Luchses, welche zur Zeit in anderen Kantonen der Ostschweiz geprüft und konkretisiert werden, mitzumachen?
Welche Massnahmen will die löbliche Regierung treffen, um den Angriffen seitens der grossen Raubtiere auf die Herden vorzubeugen und sie zu verhindern?
Wie sollen die betroffenen Züchter bei allfälligen Verlusten entschädigt werden?
An welche zuständige Behörde sollen sich die geschädigten Personen wenden, um eine eventuelle Entschädigung zu erhalten?

Ich bedanke mich bei der löblichen Regierung für ihre Bereitschaft, diese Fragen zu beantworten.

Chur, 26. März 2001

Namen: Peretti

Session: 28.03.2001
Vorstoss: dt SchriftlicheAnfrage


Antwort der Regierung


Ein im Jahre 1999 von einer fachlich breit abgestützten Arbeitsgruppe erarbeiteter Bericht zeigt die möglichen Konflikte, die mit dem Auftreten von Grossraubwild in unserem Kanton zu erwarten sind, und Lösungsansätze umfassend auf. Dieser Bericht ist beim Jagd- und Fischereiinspektorat erhältlich.

Bezogen auf die konkreten Fragen bleibt festzuhalten:

Der Kanton Graubünden beteiligt sich vorderhand nicht am Nordostschweizer Projekt für die Luchsumsiedlung. Der Projektverlauf in den Nachbarkantonen wird aber durch das Jagd- und Fischereiinspektorat aufmerksam mitverfolgt. Die gewonnenen Erkenntnisse werden auch für Graubünden wertvolle Entscheidungsgrundlagen für den Umgang mit dem Luchs liefern.

Verantwortlich für die zumutbaren Abwehrmassnahmen vor Übergriffen auf Nutztiere sind in erster Linie die Nutztierhalter selber. Um Zuwanderungen möglichst früh erkennen zu können, wurde die Wildhut entsprechend instruiert. Daneben soll eine fundierte Information dazu beitragen, rechtzeitig die angepassten Abwehrmassnahmen zu treffen. Verursachen Luchse und Wölfe trotz allem untragbare Schäden, ist der Kanton befugt, den Abschuss Schaden verursachender Tiere zu bewilligen.



Die Entschädigungen für Schäden, welche durch Luchse, Wölfe oder Bären verursacht werden, werden vom Bund mit 80 Prozent übernommen. Die Restkosten trägt der Kanton, sofern die zumutbaren Abwehrmassnahmen getroffen wurden.

Für die Abklärung von mutmasslichen Rissen durch Grossraubtiere ist das Jagd- und Fischereiinspektorat zuständig.