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Session: 31.05.2001

Mit 162,5 Millionen Franken stellt der Bereich Gesundheit laut Staatsrechnung 2000 den viertgrössten Ausgabeposten dar. Dies entspricht einem Anteil von 9 Prozent der Gesamtausgaben. Die Einführung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) per 1.1.1996 hat eine Neuausrichtung des Gesundheitswesens zur Folge. Diese beiden Tatsachen rechtfertigen eine Analyse der Situation auf kantonaler Ebene. Insbesondere geht es um die Transparenz bei der Kostenentwicklung im Kanton Graubünden.

Wir stellen deshalb der Regierung folgende Fragen:

1. Wie haben sich folgende Kerngrössen im Kanton Graubünden entwickelt:
- Aufwand der subventionierten Spitäler, Kliniken und Heime?
- Ertrag der subventionierten Spitäler, Kliniken und Heime?
- Kantonsbeiträge für subventionierte Spitäler, Kliniken und Heime?
- Kantonale Durchschnitts-Prämien für die Krankenpflege-Grundversicherung?
- Beiträge an ausserkantonale Hospitalisationen und Platzierungen?

2. Hauptsächlichste Träger der Kosten im Gesundheitswesen sind der Kanton und die Krankenversicherer. Haben seit Einführung des KVG Kostenverschiebungen zwischen dem Kanton und den Krankenversicherern oder umgekehrt stattgefunden? Wenn ja, welche und in welchem Umfang?

3. Der Kanton Graubünden wird in Zukunft mit namhaften Kostensteigerungen konfrontiert sein. Beispiele:
- Unter dem Stichwort ”Stillhalteabkommen” stehen Gerichtsentscheide an, welche den Kanton zur Kostenübernahme von 15 bis 20 Millionen Franken verpflichten werden.
- Diverse Neuregelungen im seit 1. August 2000 in Kraft befindende Arbeitsgesetz in den Bereichen Gesundheitsschutz, Arbeits- und Ruhezeiten und Mutterschutz führen zu Kostensteigerungen. Allein die Beschränkung der Arbeitszeit für die Assistenz- und Oberärzte verursacht im Kanton Graubünden einen Kostenschub von voraussichtlich vier bis sechs Millionen Franken jährlich.
- Verbesserung der Anstellungsbedingungen des Personals im Gesundheitswesen. Hier ist mit anfänglichen Kosten von rund fünf Millionen Franken zu rechnen. Mit welchen weiteren Kosten ist zu rechnen, um die Konkurrenzfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt mit dem Unterland wieder herzustellen?
- Auswirkungen der KVG-2-Revision.
Allein diese Beispiele machen eine Kostensteigerung von rund 30 Millionen Franken aus. Dies sind rund 10 Prozent der Steuereinnahmen der natürlichen Personen des Kantons Graubünden.

Wieviel betragen die heute bekannten und zu erwartenden Kosten nach Schätzung der Regierung insgesamt? Welche Handlungsfelder bestehen für die Regierung betreffend Umgang mit diesen Kosten respektive Verteilung unter den Kostenträgern?

Chur, 31. Mai 2001

Nick, Portner, Hardegger, Battaglia, Bischoff, Bühler, Büsser, Cahannes, Capaul, Casanova (Chur), Casanova (Vignogn), Cathomas, Catrina, Cavegn, Cavigelli, Christ, Christoffel, Claus, Dalbert, Demarmels, Federspiel, Feltscher, Frigg, Geisseler, Giuliani, Gross, Jäger, Jenny, Joos, Juon, Kehl, Keller, Kessler, Koch, Kollegger, Lardi, Lemm, Locher, Loepfe, Luzio, Maissen, Marti, Parpan, Peretti, Pfenninger, Quinter, Righetti, Rizzi, Robustelli, Sax, Schmid (Splügen), Schmid (Vals), Schmutz, Schütz, Suenderhauf, Suter, Thomann, Trachsel, Tremp, Tuor (Trun), Valsecchi, Vetsch, Walther, Wettstein, Zanolari, Zegg, Zindel

Session: 31.05.2001
Vorstoss: dt Interpellation

Antwort der Regierung

 

  1. Die nachgefragten Kerngrössen haben sich wie folgt entwickelt:

     

    Aufwand und Ertrag der subventionierten Spitäler und Kliniken

    Spitalrechnungen 1996 1997 1998 1999 2000
    Engerer Betriebsaufwand 210‘255'741 216'105'455 218'179'673 217'608‘828 224'226‘829
    Engerer Betriebsertrag 162'400'005 159'962'231 163'640'402 159'166‘551 167'465‘860

     

    Aufwand und Ertrag der subventionierten Pflegeheime und Pflegeabteilungen

    Pflegeheimrechnungen 1996 1997 1998 1999 2000
    Engerer Betriebsaufwand 61'871'403 63'478'848 64'115'508 67'000‘601 71'136‘953
    Engerer Betriebsertrag 50'785'291 51'764‘986 58'261'257 64'963‘804 70'150‘363

     

    Kantonsbeiträge an Spitäler und Kliniken

    Staatsrechnung 1996 1997 1998 1999 2000
    37'196'156 47'431'651 57'628'859 46'536'499 53'267‘349

    Die starke Zunahme im Jahre 1998 beruht auf einer starken Zunahme des Defizits der Spitäler im Jahre 1997.

     

    Kantonsbeiträge an Pflegeheime und Pflegeabteilungen

    Staatsrechnung 1996 1997 1998 1999 2000
    11'208'403 8'888'774 8'665'230 3'056‘579 - 78‘165 *

    Der negative Betrag im Jahr 2000 ergibt sich aus der Verrechnung der Vorschusszahlungen, welche höher waren als die engeren Betriebsdefizite.

     

    Kantonale Jahresdurchschnittsprämien für die Krankenpflege-Grundversicherung

    Kinder Jugendliche
    in Ausbildung
    Erwachsene
    1996 384 972 1416
    1997 432 1092 1656
    1998 456 1212 1740
    1999 432 1116 1776
    2000 480 1176 1860
    2001 513 1323 2016

     

    Beiträge des Kantons an ausserkantonale Hospitalisationen

    1996 1997 1) 1998 1999 2000 2)
    4'339'122 14'081'439 7'998'478 10'123'581 14'889'144

    1) inkl. Nachzahlungen / Rückstellungen für Privat- und Halbprivatpatienten aufgrund des Urteils des
    eidgenössischen Versicherungsgerichtes vom 16. Dezember 1997

    2) inkl. Nachzahlungen von Fr. 2'037'576 (USZ, Triemli) aufgrund der „Clearingabrechnung” der
    SDK-Ost für das Jahr 1997

     

  2. Die Beteiligung der Krankenversicherer und des Kantons an den Kosten der Spitäler und der Pflegeheime hat sich wie folgt entwickelt:

 

Spitäler

1996 1997 1998 1999 2000
Ausgaben Versicherer
stationär 72'890'000 80'006'000 86'127'000 91'081'000 92'903'000
ambulant 15'681'000 18'440'000 21'480'000 24'098'000 27'231'000
total Versicherer 88'571'000 98'446'000 107'607'000 115'179'000 120'134'000
Ausgaben Kanton
Kantonsbeitrag 41'052'485 48'826'972 46'676'713 50'459'357 48'718'372
Ausserkanonale Hospitalisationen 4'339'122 14'081'439 7'998'478 10'123'581 14'889'144
total Kanton 45'391'607 62'908'411 54'675'191 60'582'938 63'607'516
Kanton in % der Versicherer 51% 64% 51% 53% 53%

Im Bereich der Spitalfinanzierung hat sich keine wesentliche Kostenverschiebung zwischen dem Kanton und den Krankenversicherern ergeben.

 

Pflegeheime

1996 1997 1998 1999 2000
Ausgaben Versicherer 6'855'000 11'055'000 12'560'000 15'291'000 19'267'000
Ausgaben Kanton 8'869'774 9'377'230 5'351'979 2'677'506 2'161'358
Kanton in % der Versicherer 129% 85% 43% 18% 11%

Mit der schrittweisen Umsetzung des KVG in Bezug auf die Übernahme der Kosten für die Pflege durch die Krankenversicherer hat sich eine Lastenverschiebung vom Kanton zu den Versicherern ergeben.

 

3. Die von der Regierung im Juni beschlossene Gewährung der Arbeitsmarktzulage im Pflegebereich wird den Personalaufwand in den Spitälern um ca. 2.7 Mio. Fr., in den Heimen um ca. 1.5 Mio. Fr. und in den Spitexorganisationen um ca. 0.5 Mio. Fr. pro Jahr ansteigen lassen. Die Umsetzung des revidierten Arbeitsgesetzes wird allein im Bereich der Assistenz- und Oberärzte zu Mehraufwendungen in der Grössenordnung von ca. 8 – 10 Mio. Fr. führen. Eine Kostenbeteiligung bei innerkantonalen Spitalbehandlungen in der Privat- und Halbprivatabteilung hätte weitere 15 - 20 Mio. Fr. Mehrkosten für den Kanton zur Folge. Die Auswirkungen der 2. KVG Revision können noch nicht abgeschätzt werden.

Die Verteilung der Mehrkosten ist grundsätzlich im Rahmen der Vorgaben des KVG zwischen den Krankenversicherern und den Spitälern bzw. Pflegeheimen auszuhandeln. Die abgeschlossenen Tarifverträge bedürfen der Genehmigung der Regierung. Sie hat dabei zu prüfen, ob der Tarifvertrag mit dem Gesetz und dem Gebot der Wirtschaftlichkeit und Billigkeit im Einklang steht. Kommt zwischen den Tarifpartnern kein Tarifvertrag zustande, hat die Regierung den Tarif festzusetzen. Gegen die Tarifentscheide der Regierung kann Beschwerde an den Bundesrat erhoben werden.

21. August 2001