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Session: 01.06.2001

Zur Zeit werden die Altersheime von dringlichen und dringendsten Anmeldungen von verzweifelten Angehörigen und Sozialdiensten überschwemmt. Betagte Menschen bleiben in den Spitälern sitzen oder werden umhergeschoben, weil sie nicht mehr im Rahmen der Spitexorganisation betreut werden können und die Krankenkassen die Aufenthaltskosten in den Spitälern nicht mehr bezahlen wollen. Platzierungen weit weg vom Wohnort der Angehörigen sind deshalb hin und wieder erforderlich. Der persönliche Kontakt zu den Angehörigen wird erschwert.

Die übervollen Häuser und langen Wartelisten sind ein Zeichen, dass unsere Gesellschaft bei der Bewältigung der Alterspolitik überfordert ist. Zur Zeit ist bis zu einem Eintritt ins Pflegeheim eine Wartezeit von 6 bis 12 Monaten keine Seltenheit. Eine Situation, die nicht zu befriedigen vermag und den betagten Menschen nicht gerecht wird.

Im September 1996 wurde das Projekt “ Alt werden in Graubünden” vorgestellt. Die Selbst-bestimmung der betagten Menschen wurde dabei in den Vordergrund gestellt. Aufgrund der heutigen Situation können sie diese Selbstbestimmung, auch wo dies noch möglich wäre, nicht wahrnehmen. Die verschiedenen Wohnformen, die im Bericht erwähnt wurden (z.B. die einer Pflegefamilie), sind noch nicht umgesetzt worden. Unseres Erachtens besteht Handlungsbedarf.

In diesem Zusammenhang stellen sich die folgenden Fragen:

1. Ist der Regierung dieser Notstand bekannt?
2. Wie kann die Situation für unsere Betagten in nützlicher Frist verbessert werden?
3. Welche Vorkehrungen für die Zukunft gedenkt die Regierung zu treffen?
4. Wie gedenkt die Regierung die nötigen Leitlinien zu setzen?

Chur, 29. Mai 2001

Namen: Schütz, Pfiffner, Noi, Arquint, Bucher, Cahannes, Capaul, Cavegn, Cavigelli, Dermont, Frigg, Giuliani, Jäger, Koch, Locher, Loepfe, Luzio, Maissen, Meyer, Righetti, Sax, Schmutz, Schütz, Trepp, Zanolari, Zindel

Session: 01.06.2001
Vorstoss: dt Interpellation

Antwort der Regierung

Die gestellten Fragen beantwortet die Regierung wie folgt:

    1. Die aktuelle Situation in den Alters- und Pflegeheimen im Kanton Graubünden ist der Regierung bekannt. Insgesamt ist die Auslastung der Alters- und Pflegeheimplätze im Kanton Graubünden sehr hoch. Im Jahr 2000 betrug die Bettenbelegung im Jahresdurchschnitt 96 %. Während in den anderen Regionen gemäss der per 31.Dezember 2000 erhobenen Bettenbelegung trotz der hohen Auslastung genügend Plätze vorhanden sind, besteht aktuell in den Alters- und Pflegeheimen in Chur eine angespannte Angebotssituation. Ein Notstand liegt indessen gemäss den Abklärungen des Gesundheitsamtes nicht vor. Eine pflegebedürftige Person kann auch heute in einer angemessenen Frist in eines der Alters- und Pflegeheime in Chur eintreten. Die bestehenden Wartelisten der Alters- und Pflegeheime sind zu relativieren, erfolgen doch sehr häufig Anmeldungen bei mehreren Heimen. Zur Überbrückung allfälliger Engpässe hat die Stadt Chur mit dem Spitexverein Chur einen erweiterten individuellen Leistungsvertrag abgeschlossen. Danach kann der Spitexverein auch Leistungen für Betreuung und Grundpflege erbringen, die über den normalen Leistungsvertrag hinausgehen. Der daraus resultierende, nicht gedeckte Mehraufwand des Spitexvereins Chur wird durch die Stadt Chur übernommen.

    2. Dem Subsidiaritätsprinzip entsprechend sind gemäss Krankenpflegegesetz die Gemeinden für die Bereitstellung eines genügenden Angebotes im Alters- und Pflegebereich zuständig. Derzeit befinden sich Alters- und Pflegeheime in Alvaneu und Andeer sowie Pflegewohngruppen in Vals und Obersaxen in Planung oder im Bau. Insbesondere auch unter Berücksichtigung der demographischen Entwicklung vermag das Angebot an Alters- und Pflegeheimplätzen in Chur den Bedarf zunehmend nicht mehr abzudecken. Der Stadt Chur obliegt es entsprechend, zusammen mit den Agglomerationsgemeinden und gestützt auf eine regional abgestimmte Bedarfsplanung für die notwendigen Kapazitäten zur Pflege und Betreuung von betagten Personen zu sorgen.

    3. Für die Bereitstellung von Angeboten im Alters- und Pflegebereich sind die Gemeinden zuständig. Sie haben zu diesem Zwecke eine regional abgestimmte Bedarfsplanung zu erstellen. Der Regierung ihrerseits obliegt es, zum einen eine übergeordnete kantonale Rahmenplanung zu erlassen und zum andern zu prüfen, ob die Bedarfsplanungen der Gemeinden auf die kantonale Rahmenplanung abgestimmt sind und ob auch die gemäss der Bedarfsplanung notwendigen Kapazitäten zur Verfügung stehen beziehungsweise Vorkehrungen zur Bereitstellung dieser Kapazitäten getroffen worden sind.

    4. Die Regierung wird die erforderlichen Leitlinien im Rahmen der kantonalen Rahmenplanung beschliessen.