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Session: 01.06.2001
Realschullehrpersonen)

In der Schweiz macht sich wieder ein deutlicher Mangel an Lehrpersonen bemerkbar. Dieser trifft die verschiedenen Kantone vorerst noch in unterschiedlicher Brisanz. So waren z.B. gemäss Zeitungsberichten in den Schulgemeinden des Kantons Zürich Ende April für das nächste Schuljahr noch rund 500 Stellen unbesetzt, im Kanton Bern waren es ca. 440 Stellen. Auch in Graubünden ist ein Lehrermangel absehbar. Vor allem auf der Oberstufe - insbesondere in der Realschule - bereitet die Neube-setzung von Stellen schon heute in vielen Gemeinden grosse Probleme. Knapp 15 Prozent der heute in Graubünden auf der Realschulstufe unterrichtenden Lehrpersonen verfügen nicht über die entsprechende Ausbildung. Dieser Trend ist bedenklich.

Damit die eingeleiteten Reformen (Oberstufenmodelle, Fremdsprachenkonzept, Projekt ”gesamtheitlich fördern und beurteilen (gfb)”, ...) qualitativ gut umgesetzt werden können, sind dafür auch entsprechend ausgebildete Lehrpersonen notwendig. Diese zu rekrutieren, muss für den Kanton Graubünden, resp. die Gemeinden ein zentrales Anliegen sein.

Aus der Sicht der neupatentierten Lehrpersonen sind bei ihrer Entscheidung zwischen vielen offenen Stellen verschiedene Faktoren massgebend. Wesentlich ist mit Sicherheit neben den Anstellungsbedingungen oder der in Graubünden vergleichsweise hohen Pflichtlektionenzahl auch die Höhe der Entlöhnung. Die Bündner Ansätze befinden sich im Vergleich zum schweizerischen Mittel bei den verschiedenen Kategorien von Lehrpersonen überall deutlich unterhalb der Durchschnittswerte.

Zwar wurden bei der letzten Teilrevision der "Verordnung über die Besoldung der Volksschul-Lehrkräfte und Kindergärtnerinnen im Kanton Graubünden", (Grossratsbeschluss vom 27. November 1996) u.a. die Besoldungsansätze der Reallehrpersonen deutlich erhöht. Trotzdem besteht nach wie vor ein erheblicher Unterschied zu den Ansätzen für die Sekundarschule. In der Zwischenzeit wird die Ausbildung der Lehrpersonen auf der Sekundarstufe I (Sekundarschule/Realschule) an den wesentlichen Ausbildungsstätten der Schweiz praktisch vereinheitlicht. Damit ist wohl der Hauptgrund für die bisher unterschiedliche Entlöhnung der Lehrpersonen auf der Sekundarstufe I nicht mehr relevant.

Die Regierung wird beauftragt, die Besoldungsansätze der verschiedenen Kategorien von Lehrpersonen (Art. 2 der genannten Verordnung) zu überprüfen. Dabei soll insbesondere die Gleichstellung der Besoldungen der Lehrpersonen auf der Sekundarstufe I angestrebt werden.

Chur, 31. Mai 2001

Namen: Jäger, Suter, Arquint, Bär, Barandun, Bucher, Bühler, Butzerin, Cahannes, Casanova (Chur), Caviezel, Christ, Claus, Conrad, Dermont, Farrér, Frigg, Hess, Hübscher, Joos, Kollegger, Looser, Marti, Meyer, Noi, Pfenninger, Pfiffner, Portner, Robustelli, Schmutz, Schütz, Tremp, Trepp, Wettstein, Zanolari, Zindel

Session: 01.06.2001
Vorstoss: dt Postulat