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Session: 01.06.2001

Das Veloland Schweiz ist ein gutes Veloweg-Konzept, welches ermöglicht, die ganze Schweiz mit dem Velo zu befahren. Hierbei profitiert sicher auch der Tourismuskanton Graubünden. Natürlich ist die Führung dieser Routen im Gebirge besonders schwierig.
Die Route 6, Graubünden-Route, führt unter anderem durch den Schin, und zwar entlang der Hauptstrasse. Hierbei muss der Velofahrer zwei Tunnels durchfahren: Passmal (452m) und Solis (1142m). Der Velofahrer hat keine andere Möglichkeit als den rechten Fahrbahnrand zu benutzen. Dies bei relativ "magerer" Beleuchtung.
Man kann nicht ausschliessen, dass auch Familien mit Kindern diese Route befahren. Im Bereich der Tunnels herrscht sicher erhöhte Gefahr.
Entlang den Tunnels sind beidseitig Gehwege angeordnet, die sich gut auch als Veloweg eignen würden. Leider ragen die SOS-Kästen gerade in diesen Gehwegbereich, so dass ein Befahren mit dem Velo gefährlich ist.

Ich möchte der Regierung folgende Fragen stellen:

1. Könnten die Gehwege in den Tunnels auch als Radstreifen signalisiert werden?
2. Wäre es möglich, die hervorragenden Elemente in die Tunnelwand bündig zu versenken?
3. Kann der Gehweg allenfalls auf Kosten der Fahrbahn etwas verbreitert werden?
4. Wäre es nicht sinnvoll, den Gehwegrand durch eine weisse Linie zu markieren?

Chur, 30. Mai 2001

Namen: Frigg

Session: 01.06.2001
Vorstoss: dt SchriftlicheAnfrage


Antwort der Regierung

Gemäss den Richtlinien für Radverkehrsanlagen beträgt die minimale Breite eines Radstreifens bzw. Radweges 1.00 m, dies aber nur unter der Voraussetzung eines seitlichen Freiraumes von beidseits 50 cm und der Niveaugleichheit der Fahrbahnen. Die bestehenden, erhöhten Bankette in den Tunnels Passmal und Solis weisen aber eine Breite von teilweise sogar weniger als 80 cm auf. Die sicherheitstechnisch notwendigen Abmessungen für eine Benutzung als Radstreifen werden also bei weitem nicht erreicht. Aus diesen Darlegungen folgt:

1. Aus Sicherheitsüberlegungen darf das Befahren der erhöhten Bankette in den beiden Tunnels wegen der ungenügenden Breite und dem gefährlichen Absatz auf keinen Fall mit einer Signalisation gefördert oder sogar vorgeschrieben werden.

2. Die Benützung der gefährlichen Bankette durch Radfahrer kann und darf deshalb auch nicht durch bauliche Verbesserungen wie das Entfernen von SOS-Kasten und Signalen etc. attraktiver gemacht werden.

3. Ein Absenken der Bankette ist technisch nicht möglich. Auch eine Verbreiterung auf Kosten der Fahrbahn kann nicht realisiert werden, da das bestehende Lichtraumprofil der Fahrbahn keine Reserven aufweist und speziell mit Blick auf die zunehmende Zahl von breiteren Last- und Gesellschaftswagen nicht verkleinert werden darf.

4. Der Fahrbahnrand weist bereits heute in beiden Tunnels eine weisse Markierung auf. Zudem ist der vertikale Teil der Randsteine weiss gestrichen. Auf eine zusätzliche Markierung auf dem Bankett ist aus oben dargelegten Gründen zu verzichten.

Der Abschnitt zwischen Thusis und Tiefencastel der Schweizer Radwander-Route Nr. 6 wurde von Anbeginn von allen Beteiligen auf Grund der knappen Strassen-breiten als kritisch erachtet. Leider gab und gibt es dazu zur Zeit keine valable alternative Verbindung. In Thusis und Tiefencastel wird mit speziellen Signalen auf die kritischen Verhältnisse hingewiesen und der Bahnverlad empfohlen. Die als eher unzureichend beurteilte Beleuchtung der Tunnels Solis und Passmal wurde in den letzten 2 Jahren entsprechend den heutigen Anforderungen erneuert, was zu einer wesentlich besseren Ausleuchtung gegenüber früher geführt hat.

Bisher mussten glücklicherweise im Tunnel keine Radfahrerunfälle registriert werden. Die Regierung wird das Radfahrerproblem im Schin jedoch weiter im Auge behalten.