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Session: 01.06.2001

In letzter Zeit sind Kaderlöhne und insbesondere die in Mode gekommenen Boni in Diskussion gestanden.

In der heutigen Zeit ist Transparenz angesagt, vor allem in öffentlich-rechtlichen Anstalten, wie es auch die Graubündner Kantonalbank ist.

Im Kanton Zürich wurde vor kurzem bezüglich Löhne und Boni Öffentlichkeit und Transparenz geschaffen.

Trotz zweimaliger Nachfrage beim Bankratspräsidenten der Bündner Kantonalbank erhielt ich leider auf meine diesbezüglichen Fragen ungenügende Auskunft bzw. auf einige entscheidende Fragen gar keine, zu anderen nur ungenaue Antworten. Ich sehe mich deshalb gezwungen, meine Fragen, die in Graubünden so gut wie in Zürich von öffentlichem Interesse sind, nochmals direkt mittels dieser Schriftlichen Anfrage an die Regierung zu stellen und bitte um entsprechende Beantwortung.

1. Wurden bei der Graubündner Kantonalbank in den letzten Jahren auch Erfolgsbeteiligungen im Sinne von “Boni” ausbezahlt?
2. Welche Gesamtsumme in Franken wurde in den letzten 5 Jahren jeweils dafür eingesetzt?
3. Wie war die anteilmässige Aufteilung zwischen Bankrat, Direktorium, Kader und “gewöhnlichen” MitarbeiterInnen?
4. Welche Beiträge (Lohnanteil und Boni) wurden dem Bankratspräsidenten, den Bankräten (inkl. Entgeltungen für Arbeiten im Bankratsausschuss), dem Direktorium und dem höheren Kader ausbezahlt?

Name: Trepp

Session: 01.06.2001
Vorstoss: dt SchriflicheAnfrage

Antwort der Regierung

Die Schriftliche Anfrage hat die Offenlegung der ausbezahlten Erfolgsbeteiligungen an die und der Saläre der Mitarbeitenden der Graubündner Kantonalbank (GKB) zum Ziel.

In rechtlicher Hinsicht unterscheidet sich die Informationspflicht zu den Arbeitsvertragsinhalten der verschiedenen Kategorien von Mitarbeitenden der GKB wesentlich. Als Wahlorgan des Bankrates (Art. 23 des Gesetzes über die Graubündner Kantonalbank, GKBG) steht dem Grossen Rat ohne weiteres das Recht zu, sich über die Entschädigung der Bankräte zu informieren. Von diesem Recht hat er bereits vor einigen Jahren - noch unter der Geltung der damaligen Statuten - Gebrauch gemacht (vgl. Schriftliche Anfrage Schütz betreffend Aufwand und Entschädigung des Bankrates der GKB, Oktobersession 1996, und die Antwort der Regierung).

Anders verhält es sich mit den Informationen über die Salarierung der im operativen Bereich tätigen Mitarbeitenden (Mitglieder der Geschäftsleitung, Kader- und andere Mitarbeitende) der GKB. Je nach Stufe werden diese Mitarbeitenden von verschiedenen Instanzen angestellt, wobei zur Anstellung selbstverständlich immer auch das Festlegen des Lohnes gehört. Gemäss Art. 13 Abs. 3 GKBG wählt der Bankrat die Mitglieder der Geschäftsleitung sowie den Leiter der internen Revisionsstelle. Dem Bankrat obliegt es demnach, die Saläre und Entschädigungen dieser Mitarbeitenden festzulegen. Bereichsleiter, Kadermitarbeitende und weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden, je nach Position, von der Geschäftsleitung, einem Bereichsvorsteher, einem Regionalverantwortlichen usw. angestellt.

Entscheidend ist in diesem Zusammenhang, dass die GKB eine selbständige Anstalt des kantonalen öffentlichen Rechts ist, die - im Gegensatz zu anderen selbständigen Anstalten, wie die Sozialversicherungsanstalt oder die Gebäudeversicherungsanstalt - nicht der kantonalen Personalverordnung (PV) unterstellt ist (Art. 1 a PV). Die Anstellung der Mitarbeitenden der GKB erfolgt gestützt auf die Bestimmungen des OR und somit auf privatrechtlicher Basis.

Zusammenfassend ergibt sich, dass der Grosse Rat als Wahlorgan Kenntnis von der Entschädigung der Bankräte nehmen kann und dies früher bereits getan hat. Der Bankrat seinerseits überprüft die Gehaltsordnung und Bonuspolitik der GKB im Allgemeinen und die Salarierung der Mitglieder der Geschäftsleitung im Besonderen in seiner Funktion als oberstes Aufsichtsorgan über die Geschäftspolitik (Art. 13 Abs. 1 GKBG). Die Entlöhnung der übrigen Mitarbeitenden der GKB ist demgegenüber operative Aufgabe und somit grundsätzlich Sache der Geschäftsleitung der Bank. Der Vollständigkeit halber ist darauf hinzuweisen, dass - entgegen den Andeutungen in der Schriftlichen Anfrage - auch in Zürich Saläre und Boni der im operativen Bereich tätigen Mitarbeitenden der Kantonalbank nicht veröffentlicht worden sind.

Die Fragen können wie folgt beantwortet werden:
1. Ja, in den Jahren 1999 und 2000.
2. Insgesamt Fr. 5,2 Mio.
3. Die Aufteilung zwischen den verschiedenen Kategorien von Mitarbeitenden in der GKB richtet sich nach den Aufgaben, der Verantwortung, der Führungsspanne und weiteren objektiven Merkmalen der verschiedenen Funktionen sowie nach der Leistung. Alle Kategorien von Mitarbeitenden sind in den Genuss von Erfolgsbeteiligungen gekommen. Die anteilmässige Aufteilung erweist sich als nachvollziehbar und sinnvoll.
4. Die Erfolgsbeteiligung betrug im Jahr 2000 für den Bankpräsidenten Fr. 30'000.-, für den Bankvizepräsidenten Fr. 18'000.- und für die Bankräte Fr. 12'000.-. Was die weiteren Entschädigungen (Fixum und Taggeld) an die Bankräte betrifft, kann grundsätzlich auf die erwähnte Schriftliche Anfrage Schütz vom Oktober 1996 verwiesen werden. Jene Zahlen gelten - mit zwei Ausnahmen - nach wie vor. Die fixe Entschädigung an die Mitglieder des Bankrates ist von Fr. 20'000.- auf Fr. 25'000.- angehoben und das Taggeld um Fr. 50.- erhöht worden. Die Entschädigungen an das Direktorium und an das höhere Kader der GKB liegen gemäss Auskunft der GKB im Rahmen der in der Schweiz üblichen Durchschnittswerte.