Navigation

Inhaltsbereich

Session: 10.10.2001

Die zukünftigen Studentinnen und Studenten der pädagogischen Fachhochschule werden aufgrund ihrer Vorbildung sehr unterschiedliche Sprachkompetenzen aufweisen. In der Erstsprache Romanisch und Italienisch treffen StudentInnen mit einer zweisprachigen Maturität mit 8 Lektionen Romanisch pro Woche (Erstsprache + 4 Immersionsfächer) auf MaturandInnen mit 2 Lektionen Romanisch pro Woche und auf Absolventlnnen der Berufsmaturität.
Um eine gute romanische und italienische Schule zu gewährleisten, müssen die angehenden LehrerInnen als erste Voraussetzung über eine hohe Sprachkompetenz verfügen.
Heute besucht schon der dritte Jahrgang der zukünftigen StudentInnen der pädagogischen Fachhochschule das Gymnasium und niemand weiss, wie die aus der unterschiedlichen sprachlichen Ausbildung entstehenden Defizite kompensiert werden sollen.
Ist die Regierung bereit, zu entscheiden und unverzüglich mitzuteilen, wie die sprachliche Kompetenz gewährleistet wird, und welche Folgen dies für die Schülerinnen und Schüler hat, welche in die pädagogische Fachhochschule eintreten wollen?

Chur, 10. Oktober 2001

Name: Dermont

Session: 10.10.2001
Vorstoss: dt SchriftlicheAnfrage


Antwort der Regierung

Die Regierung teilt die Auffassung des Fragestellers, dass eine hohe Erstsprachkompetenz eine wesentliche Voraussetzung für erfolgreiches Unterrichten darstellt. Daher wird diesem Bereich während der Ausbildung an der Pädagogischen Fachhochschule (PFH) hohe Aufmerksamkeit beigemessen.

Das Gesetz über die Pädagogische Fachhochschule bestimmt in Artikel 8, dass die Regierung Bestimmungen über die Zulassung insbesondere auch von Berufsleuten erlässt. Die Regierung hat mit dem Entscheid, die Zulassung von Inhaberinnen und Inhabern einer Berufsmaturität, eines Diplommittelschul- oder Handelsmittelschuldiploms und von Berufsleuten mit mehrjähriger Berufserfahrung zu fördern, die Rekrutierungsbasis für zukünftige Lehrpersonen entscheidend erweitert. Diesen Vorteil gilt es für die Bündner Volksschule zu nutzen. Die Ausbildung muss diesem Umstand Rechnung tragen, indem sie die unterschiedliche sprachliche Vorbildung der Studierenden in ihrem Lehrangebot angemessen berücksichtigt. Entscheidend ist, dass die erforderliche Sprachkompetenz beim Eintritt ins Berufsleben, also am Schluss der Ausbildung an der PFH sichergestellt ist.

Zu den gestellten Fragen nimmt die Regierung folgendermassen Stellung:

Dass Lehrpersonen sowohl in der Erstsprache (Deutsch, Italienisch oder Romanisch) als auch in einer zweiten Kantonssprache über eine hohe Kompetenz verfügen müssen, ist eine Vorgabe an die Pädagogische Fachhochschule und entspricht den An-
forderungen des Lehrplans der Volksschule. Während die auslaufenden seminaristischen Ausbildungen auf der Sekundarstufe II in deutsch,- romanisch- und italienischsprachigen Abteilungen angeboten werden, sollen an der dem Hochschulbereich zuzuordnenden PFH die Studierenden in der Lektionsdotation ausgewogen in der Erstsprache Italienisch bzw. Romanisch und in der Zweitsprache Deutsch unterrichtet werden. Die erforderliche Sprachkompetenz wird auf folgende Weise sichergestellt:

    1. Die sprachliche Vorbildung in der Erstsprache und in einer zweiten Kantonssprache wird beim Eintritt in die PFH überprüft.

    2. Für Studierende, die bei Studienbeginn nicht über die erforderliche Sprachkompetenz verfügen, wird ein Angebot an Vorbereitungs-, Stütz- und Förderkursen bereitgestellt, das das Erreichen des notwendigen Niveaus bis zum Studienabschluss ermöglicht.

    3. Sowohl im Unterricht an der PFH als auch während der Praktika sind Erstsprache und zweite Kantonssprache angemessen einzusetzen.