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Session: 10.10.2001
Wenn sich in der Gesellschaft tiefgreifende Entwicklungen abzeichnen oder im Gang sind, werden Schulen als öffentliche Institutionen einem Veränderungsdruck ausgesetzt. Viele neuen Ansprüche und Forderungen von Seiten der Elternschaft wie auch von der Politik erhöhen den Gestaltungs- und Führungsbedarf von Schulen. Unser Parlament und unsere Regierung hat in den letzten Jahren mit der Genehmigung diverser Schulreformprojekte politische Weichen gestellt:
- Neues Schülerbeurteilungskonzept (gfb: ganzheitlich fördern und beurteilen)
- Oberstufenreform (Oberstufenmodell B: kooperativ und Oberstufenmodell C: Niveaumodell)
- Diverse Pilotversuche (zweisprachige Schulen in Samedan und Chur)
- Frühfremdsprachen (ZSU: Zweitsprachunterricht auf der Primarschulstufe)
- Neue Sprachkonzepte (Frühfremdsprache und neue Fremdsprachen in der Oberstufe mit entsprechender Ausbildung der Lehrpersonen)
- Förderung von Schulleitungen (Schulgesetz Art. 54) und Ausbildungslehrgang für Schulleiter (RB vom 5.6.01)

Die kantonalen Behörden haben strategisch geplant! Übernehmen sie auch die nötige Verantwortung und helfen mit, dass die Konzepte umgesetzt werden?

Mittlere und grössere Gemeinden haben Schulleitungen installiert oder beschäftigen sich ernsthaft damit, diese wertvolle Institution zu schaffen. Genau gleich wie die kantonalen Planungsbehörden sind viele kommunalen Behörden überzeugt, dass nur geführte Schulen den heutigen Anforderungen an eine pädagogisch wertvolle und leistungsfähige Schule ganz gerecht werden können. Wollen kleinere Gemeinden ihre wichtigste Kundendienstleistung mit gleicher Qualität anbieten wie die grösseren Gemeinden, werden auch sie mittelfristig Schulleitungen aufbauen müssen. Auch wenn diese als Verbandslösungen mehrerer Gemeinden organisiert werden sollten, verursachen sie Kosten, die vom Kanton im Sinne der Sache mitgetragen werden müssen, wenn er weiterhin eine qualifizierte Volksschule für alle bieten will. Überraschenderweise will die Regierung einen einzigen Ausbildungskurs für 24 Schulleiter durchführen.
Gute Schulen sind das wichtigste aber auch das teuerste Angebot der Gemeinden. Der Kanton unterstreicht diese Bedeutung bei Schulpersonalkosten mit je nach Finanzkraftgruppen bedeutenden Finanzausgleichsbeiträgen (20 55 %). Das vom Kanton geforderte Fremdsprachenkonzept und die kantonale Postulierung von Schulleitungen haben für die Gemeinden merkliche finanzielle Folgen in Form zusätzlichen Lektionenaufwandes. Hiezu hat der Kanton die entsprechende Finanzierung zwar postuliert aber noch nicht umgesetzt.
Art. 54 des Schulgesetzes postuliert die finanzielle Unterstützung von Schulleitungen. In der Oberstufe steigt die Lektionenzahl durch die Einführung einer zweiten obligatorischen Fremdsprache an: Die finanzausgleichsberechtigte Maximalstundenzahl ist nicht erhöht worden. Anfragen im Amt haben ergeben, dass im Budget 2002 weiterhin keine entsprechenden Beiträge vorgesehen sind.

Die Interpellanten möchten im Wissen um die knappen Finanzen des Kantons, aber auch im Bewusstsein, dass auf Konzepte Tatbeweise folgen müssen, folgende Fragen stellen:

1. Wieviel Schulleitungen soll es im Kanton Graubünden geben und wieviel Schulleiter gedenkt man in den nächsten Jahren auszubilden?
2. Warum will die Regierung bestehende Schulleitungen nicht sofort im geplanten Rahmen des indirekten Finanzausgleiches unterstützen? Wann gedenkt die Regierung Finanzausgleichsbeiträge für Schulleitungen zu leisten (Revision der Lehrerbesoldungsverordnung)?
3. Um wieviel Stunden wird die finanzausgleichsberechtigte Stundenzahl der Volksschulen als Folge des neuen Sprachkonzeptes erhöht?

Chur, 10. Oktober 2001

Name: Feltscher, Hübscher, Tuor (Disentis/Mustér), Ambühl, Berther, Bischoff, Bucher, Bundi, Büsser, Butzerin, Carisch, Casanova (Chur), Casanova (Vignogn), Cavegn, Claus, Crapp, Dalbert, Demarmels, Donatsch, Frigg, Giuliani, Hanimann, Hug, Jäger, Juon, Kessler, Koch, Lardi, Locher, Loepfe, Märchy, Möhr, Montalta, Nick, Parolini, Patt, Pfiffner, Rizzi,
Robustelli, Roffler, Scharplatz, Schmid (Splügen), Schmutz, Schütz, Thomann, Thöny, Tuor (Trun), Walther, Zarro, Zegg

Session: 10.10.2001
Vorstoss: dt Interpellation

Antwort der Regierung

Die Regierung teilt die Auffassung der Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der Interpellation, dass eine zukunftsorientierte Entwicklung unserer Volksschule nicht nur auf gute Konzepte, sondern auch auf unterstützende Rahmenbedingungen angewiesen ist. Die Regierung ist im Weiteren der Auffassung, dass der Kanton zu der in den letzten Jahren beschleunigten Entwicklung im Schulbereich im Rahmen der Budgetvorgaben und der rechtlichen Möglichkeiten auch einen bedeutenden finanziellen Anteil beiträgt.

Für Kantonsbeiträge an Schulleitungen, welche in der Interpellation speziell angesprochen werden, fehlen zur Zeit noch die gesetzlichen Grundlagen. Um aber die grosse Bedeutung zu unterstreichen, welche die Regierung den Schulleitungen beimisst, wird an der Pädagogischen Fachhochschule bereits in den Jahren 2002 und 2003 eine attraktive Ausbildung für Schulleitungen angeboten. Das positive Echo, welches dieses Angebot ausgelöst hat, wird von der Regierung als gutes Zeichen für die weitere Entwicklung gewertet.

Zu den konkreten Fragen der Interpellation kann Folgendes festgehalten werden:

    1. Wie viele Schulleitungen es im Kanton Graubünden in Zukunft geben wird, hängt von der Anzahl der Schulträgerschaften (Gemeinden, Gemeindeverbände, Kreise) ab, die sich entschliessen, im Sinne von Art. 41 Abs. 3 des Schulgesetzes einzelne Kompetenzen und Pflichten des Schulrates einer Schulleitung zu über tragen. Geht man davon aus, dass Schulleitungen in einer ersten Phase vor allem in mittleren und grossen Schulen (d.h. in Schulen mit mehr als 10 Abtei lungen) eingesetzt werden, so ist in den kommenden 5 - 10 Jahren mit einer Anzahl von 50 bis 75 Schulleiterinnen und Schulleitern zu rechnen. Auf die Frage, ob und in welcher Form auch kleine Schulen von regionalen Schullei tungen profitieren können, werden zur Zeit in der Mesolcina im Rahmen eines Pilotprojektes erste Antworten gesucht.

Die in den Jahren 2002 und 2003 an der Pädagogischen Fachhochschule Graubünden geplante Ausbildung von Schulleitungen kann ca. 24 Plätze anbieten.  Weitere Ausbildungsangebote richten sich nach dem Bedarf, wobei im Bereich der Schulleitungen heute schon ein „interkantonaler Markt“ existiert.

    2. Damit der Kanton im Sinne von Art. 54 Abs. 2 des Schulgesetzes Beiträge an die Entschädigung von Schulleitungen ausrichten kann, muss noch die Lehrerbesoldungsverordnung revidiert werden. Die nächste Revision dieser Verordnung, welche sich aus verschiedenen Gründen aufdrängt und umfangreiche Vorbereitungsarbeiten erfordert, ist frühestens für das Jahr 2003 realistisch. Somit ist je nach Ausgang dieser Revision frühestens ab Schuljahr 2004/05 mit Kantonsbeiträgen an die sogenannten „Führungspensen“ der Schulleitungen zu rechnen.

    3. Das Grundkontingent der subventionsberechtigten Lektionen, welche einer Abteilung zur Verfügung stehen, wurde nach der Einführung des neuen Sprachenkonzeptes nicht verändert. Eine generelle Erhöhung des Kontingentes ist deshalb nicht erforderlich, weil alle Wahlfachlektionen derjenigen Landessprachen, welche nicht zum Pflichtfachbereich gehören, zusätzlich subventioniert werden und das Grundkontingent nicht belasten. Ausserdem hat das Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement die Möglichkeit, in begründeten Fällen mehr als 33 Wochenlektionen pro Abteilung zu subventionieren.